Von einem Rotlichtverstoß redet man, wenn man umgangssprachlich über eine Ampel fährt, welche schon auf rot umgeschalten hat. Juristisch entscheidend ist zum Zeitpunkt des Rotlicht das Überfahren der sogenannte Haltelinie und das darauf folgende Einfahren in den Gefahrenbereich der Kreuzung. Bei einem Rotlichtverstoß drohen empfindliche Strafen wie Geldbusse, Punkte in Flensburg und sogar Führerschein Entzug. Je nach Art der Begehungsweise kann auch eine Straftat in Form der Gefährdung des Straßenverkehrs nach §315 c StGB in Betracht kommen. Hier kann als Strafe eine Geldstrafe, der Führerscheinentzug und sogar Freiheitsstrafe bis 5 Jahre verhängt werden. Grundsätzlich wird dabei unterschieden, mit welchem Fahrzeug der Rotlichtverstoß vorgenommen wurde. Wenn es eine Tat nach dem Bußgeldkatalog ist, unterscheidet der Bussgeldkatalog nach Fahrrad, PKW und LKW.