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Mit Beschluss vom 13.12.2021 hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu Aktenzeichen VGH B 46/21 entschieden, dass ein Anspruch auf Einsicht in die Wartungsunterlagen eines Geschwindigkeitsmessgerätes bestehen kann. Begründet wurde dies mit dem Recht des Betroffenen auf Waffengleichheit mit der Behörde. Derjenige der geblitzt wurde muss die Möglichkeit haben, selbst nach Entlassungsmomenten in Gestalt von Fehlern im Messverfahren zu suchen.
Das gesamte Urteil finden Sie anliegend:
VGH_B_46-21_Beschluss_vom_13-12-2021_anonym_Rn