Blitzer in Freiburg im Breisgau

Blitzer Stefan-Meier-Straße —
eine feste Messanlage in Freiburg im Breisgau

Das Wichtigste zuerst

An der Stefan-Meier-Straße in Freiburg im Breisgau steht eine feste Messanlage. Wenn es Sie erwischt hat: Für den Einspruch gilt eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung — weiter unten finden Sie die zuständige Behörde, das Gericht und den Muster-Einspruch zum Ausdrucken.

Auf einen Blick

Der Blitzer Stefan-Meier-Straße.

StraßeStefan-Meier-Straße
StadtFreiburg im Breisgau (Baden-Württemberg)
Anlageneine feste Messanlage
ZuständigBußgeldstelle der Stadt Freiburg (Amt für öffentliche Ordnung)
Standort

Wo genau gemessen wird.

Die Messanlage an der Stefan-Meier-Straße gehört zu den erfassten festen Blitzern in Freiburg im Breisgau. Die Karte zeigt die exakte Position — hilfreich, um den Vorwurf im Bescheid mit dem tatsächlichen Standort abzugleichen.

Alle Anlagen der Stadt im Überblick: Blitzer in Freiburg im Breisgau. Was der Verstoß kostet, zeigt der Bußgeldrechner.

Behörde & Gericht

Wer den Bescheid schickt — und wer über den Einspruch entscheidet.

Zuständige Bußgeldbehörde

Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid für Verstöße an dieser Messstelle kommen in der Regel von:

Bußgeldstelle der Stadt Freiburg (Amt für öffentliche Ordnung)

Angabe ohne Gewähr — maßgeblich ist die Behörde, die in Ihrem Schreiben genannt ist.

Zuständiges Gericht

Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, entscheidet das Amtsgericht am Sitz der Bußgeldbehörde (§ 68 OWiG) — nicht das Gericht am Tatort. Hier in der Regel:

Amtsgericht Freiburg im Breisgau

Vorher kostenlos prüfen lassen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Blitzer Stefan-Meier-Straße.

Was droht, wenn ich an der Stefan-Meier-Straße in Freiburg im Breisgau geblitzt wurde?
Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot richten sich nach dem Bußgeldkatalog und der gemessenen Überschreitung. Ab 21 km/h zu viel gibt es einen Punkt, ab 31 km/h zu viel innerorts droht regelmäßig ein Fahrverbot. Eine schnelle Einordnung gibt unser Bußgeldrechner.
Welche Behörde verschickt die Bescheide von diesem Blitzer?
Für Verstöße an der Stefan-Meier-Straße ist in der Regel die folgende Stelle zuständig: Bußgeldstelle der Stadt Freiburg (Amt für öffentliche Ordnung). Von dort kommen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid (Angabe ohne Gewähr).
Welches Gericht entscheidet, wenn ich Einspruch einlege?
Örtlich zuständig ist nach § 68 OWiG das Amtsgericht am Sitz der Bußgeldbehörde — hier in der Regel das Amtsgericht Freiburg im Breisgau. Dorthin geht das Verfahren, wenn die Behörde dem Einspruch nicht abhilft und die Staatsanwaltschaft die Akte vorlegt.
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?
2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG) — maßgeblich ist das Datum auf dem gelben Zustellungsumschlag. Danach wird der Bescheid rechtskräftig, samt Punkten und Fahrverbot.
Lohnt sich ein Einspruch bei diesem Blitzer?
Das zeigt erst die Akteneinsicht: Eichung, Messprotokoll, Rohmessdaten und das Messfoto bieten regelmäßig Angriffspunkte — bei stationären Anlagen genauso wie bei mobilen Messungen. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos, bevor Sie sich entscheiden.
Einspruchs-Hilfe

Muster-Einspruch in einer Minute erstellen.

Druckfertiges Schreiben mit Absender und Empfänger (die zuständige Behörde ist bereits als Empfänger eingetragen) — Ihre Eingaben bleiben im Browser, es wird nichts übertragen oder gespeichert.

Ihre Angaben

Rechtsanwältin Melanie Depner
Geprüft von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für Verkehrsrecht
Baier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe

An der Stefan-Meier-Straße geblitzt?

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