Blitzer in Karlsruhe

Blitzer Karoline-Luise-Tunnel —
drei Anlagen mit Infrarotblitz

Das Wichtigste zuerst

Diese Messstelle kennen wir aus zahlreichen Verfahren — und wissen, wo ihre Schwachstellen liegen. Für den Einspruch gilt eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

Auf einen Blick

Die Messstellen im Karoline-Luise-Tunnel.

OrtKaroline-Luise-Tunnel (Kriegsstraße), Karlsruhe — 2 Anlagen Nordröhre, 1 Anlage Südröhre
Fahrtrichtungbeide Richtungen — Nordröhre FR Westen, Südröhre FR Osten
ErfasstGeschwindigkeitsverstöße
Tempolimit50 km/h (innerorts)
Messtechnikstationär · Sensormessung mit Foto — Infrarotblitz, ohne sichtbaren Blitz
BehördeOrdnungs- und Bürgeramt Karlsruhe, Bußgeldstelle
Verteidigungschancensehr gut — u. a. bei Mehrfachblitzung im Tunnel
Lage und Besonderheit

Drei Anlagen, kein sichtbarer Blitz.

Im Karoline-Luise-Tunnel unter der Kriegsstraße sind gleich drei stationäre Blitzer installiert: zwei in der Nordröhre (Fahrtrichtung Westen) — vor der Ausfahrt Lammstraße und hinter der Zufahrt Ritterstraße unter dem Karlstor — sowie einer in der Südröhre (Fahrtrichtung Osten), kurz hinter der Zufahrt Lammstraße.

Die Besonderheit: Die Anlagen lösen per Infrarotblitz aus, um im Tunnel niemanden zu blenden. Sichtbar ist allenfalls ein kleines rotes Licht — die Messung wird von den Betroffenen in der Regel nicht bemerkt. Viele erfahren erst vom Vorwurf, wenn zwei bis drei Wochen später das Schreiben der Bußgeldstelle im Briefkasten liegt.

Stationäre Blitzeranlage im Karoline-Luise-Tunnel in Karlsruhe
Eine der drei Messanlagen im Karoline-Luise-Tunnel
Verteidigung

Warum die Chancen hier sehr gut stehen.

In einigen Fällen werden Betroffene im Tunnel gleich mehrfach hintereinander geblitzt — in Fahrtrichtung Westen sogar zweimal unmittelbar nacheinander. Hier dürfen nicht mehrere Verstöße geahndet werden: Es handelt sich allenfalls um eine Tat. Wir prüfen unter anderem:

  • Mehrfachblitzung im Tunnel: mehrere Schreiben, aber allenfalls eine Tat
  • Eichung und Messprotokoll der Sensormessanlagen
  • Foto-Zuordnung: Sind Sie zweifelsfrei als Fahrer erkennbar?

Was bei einer Überschreitung innerorts droht, zeigt der Ratgeber Zu schnell gefahren — oder Sie berechnen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot direkt im Bußgeldrechner.

Der typische Tatvorwurf

„… in Karlsruhe, Karoline-Luise-Tunnel Höhe: Tunnelabschnitt 5 FR Westen … Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft um … km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.3 BKatV" — Beweismittel: Sensormessung und Foto.

So sieht eine Anhörung von hier aus: Beispiel-Anhörungsbogen (PDF)

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu dieser Messstelle.

Was droht, wenn ich im Karoline-Luise-Tunnel geblitzt wurde?
Der Vorwurf lautet auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft — im Tunnel gilt Tempo 50. Wie hoch Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot ausfallen, hängt von der gemessenen Überschreitung ab — berechnen Sie Ihren Fall im Bußgeldrechner. Die Messung selbst bemerken die meisten Betroffenen übrigens nicht: Die Anlagen lösen per Infrarotblitz aus, ohne sichtbaren Blitz.
Ich wurde im Tunnel mehrfach geblitzt — muss ich mehrfach zahlen?
In der Regel nicht. In Fahrtrichtung Westen stehen zwei Anlagen unmittelbar hintereinander — werden dabei mehrere Verstöße geahndet, handelt es sich allenfalls um eine Tat. Gerade bei mehreren Schreiben aus dem Tunnel lohnt die Prüfung; die Erfolgsaussichten einer Verteidigung sind an dieser Messstelle sehr gut.
Welche Behörde verschickt die Bescheide?
Das Ordnungs- und Bürgeramt Karlsruhe, Bußgeldstelle. Ab Zustellung des Bußgeldbescheids läuft die Einspruchsfrist von 2 Wochen (§ 67 OWiG) — danach wird der Bescheid rechtskräftig.
Ich habe bisher nur einen Anhörungsbogen erhalten — was tun?
Machen Sie keine Angaben zur Sache und benennen Sie sich nicht vorschnell selbst als Fahrer — Pflicht sind nur die Angaben zur Person. Laden Sie den Anhörungsbogen in die kostenlose Fallprüfung; wir sagen Ihnen, wie Sie am besten reagieren, bevor ein Bescheid ergeht.
Behörde & Gericht

Wer den Bescheid schickt — und wer über den Einspruch entscheidet.

Zuständige Bußgeldbehörde

Für Verstöße an dieser Messstelle kommen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid in der Regel von:

Bußgeldstelle der Stadt Karlsruhe (Ordnungs- und Bürgeramt)

Angabe ohne Gewähr — maßgeblich ist die Behörde, die in Ihrem Schreiben genannt ist.

Zuständiges Gericht

Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, entscheidet das Amtsgericht am Sitz der Bußgeldbehörde (§ 68 OWiG) — nicht das Gericht am Tatort. Hier in der Regel:

Amtsgericht Karlsruhe

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Druckfertiges Schreiben mit Absender und Empfänger (die zuständige Behörde ist bereits als Empfänger eingetragen) — Ihre Eingaben bleiben im Browser, es wird nichts übertragen oder gespeichert.

Ihre Angaben

Rechtsanwältin Melanie Depner
Geprüft von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für Verkehrsrecht
Baier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe

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