Blitzer Karoline-Luise-Tunnel —
drei Anlagen mit Infrarotblitz
Diese Messstelle kennen wir aus zahlreichen Verfahren — und wissen, wo ihre Schwachstellen liegen. Für den Einspruch gilt eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
Die Messstellen im Karoline-Luise-Tunnel.
Drei Anlagen, kein sichtbarer Blitz.
Im Karoline-Luise-Tunnel unter der Kriegsstraße sind gleich drei stationäre Blitzer installiert: zwei in der Nordröhre (Fahrtrichtung Westen) — vor der Ausfahrt Lammstraße und hinter der Zufahrt Ritterstraße unter dem Karlstor — sowie einer in der Südröhre (Fahrtrichtung Osten), kurz hinter der Zufahrt Lammstraße.
Die Besonderheit: Die Anlagen lösen per Infrarotblitz aus, um im Tunnel niemanden zu blenden. Sichtbar ist allenfalls ein kleines rotes Licht — die Messung wird von den Betroffenen in der Regel nicht bemerkt. Viele erfahren erst vom Vorwurf, wenn zwei bis drei Wochen später das Schreiben der Bußgeldstelle im Briefkasten liegt.
Warum die Chancen hier sehr gut stehen.
In einigen Fällen werden Betroffene im Tunnel gleich mehrfach hintereinander geblitzt — in Fahrtrichtung Westen sogar zweimal unmittelbar nacheinander. Hier dürfen nicht mehrere Verstöße geahndet werden: Es handelt sich allenfalls um eine Tat. Wir prüfen unter anderem:
- Mehrfachblitzung im Tunnel: mehrere Schreiben, aber allenfalls eine Tat
- Eichung und Messprotokoll der Sensormessanlagen
- Foto-Zuordnung: Sind Sie zweifelsfrei als Fahrer erkennbar?
Was bei einer Überschreitung innerorts droht, zeigt der Ratgeber Zu schnell gefahren — oder Sie berechnen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot direkt im Bußgeldrechner.
Der typische Tatvorwurf
„… in Karlsruhe, Karoline-Luise-Tunnel Höhe: Tunnelabschnitt 5 FR Westen … Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft um … km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.3 BKatV" — Beweismittel: Sensormessung und Foto.
So sieht eine Anhörung von hier aus: Beispiel-Anhörungsbogen (PDF)
Häufige Fragen zu dieser Messstelle.
Was droht, wenn ich im Karoline-Luise-Tunnel geblitzt wurde?
Ich wurde im Tunnel mehrfach geblitzt — muss ich mehrfach zahlen?
Welche Behörde verschickt die Bescheide?
Ich habe bisher nur einen Anhörungsbogen erhalten — was tun?
Auch an diesen Messstellen verteidigen wir.
Wer den Bescheid schickt — und wer über den Einspruch entscheidet.
Zuständige Bußgeldbehörde
Für Verstöße an dieser Messstelle kommen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid in der Regel von:
Bußgeldstelle der Stadt Karlsruhe (Ordnungs- und Bürgeramt)
Angabe ohne Gewähr — maßgeblich ist die Behörde, die in Ihrem Schreiben genannt ist.
Zuständiges Gericht
Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, entscheidet das Amtsgericht am Sitz der Bußgeldbehörde (§ 68 OWiG) — nicht das Gericht am Tatort. Hier in der Regel:
Amtsgericht Karlsruhe
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Druckfertiges Schreiben mit Absender und Empfänger (die zuständige Behörde ist bereits als Empfänger eingetragen) — Ihre Eingaben bleiben im Browser, es wird nichts übertragen oder gespeichert.
Ihre Angaben
Ihr Einspruchsschreiben
Im Karoline-Luise-Tunnel geblitzt?
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