Blitzer in Karlsruhe

Blitzer Keßlerstraße / B10 —
Rotlicht und Geschwindigkeit

Das Wichtigste zuerst

Diese Messstelle kennen wir aus zahlreichen Verfahren — und wissen, wo ihre Schwachstellen liegen. Für den Einspruch gilt eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

Auf einen Blick

Die Messstelle Keßlerstraße / B10.

OrtKeßlerstraße / B10, Karlsruhe — vor der Kriegsstraße
Fahrtrichtungstadteinwärts Richtung Kriegsstraße, linke + rechte Fahrspur
ErfasstRotlichtverstöße und Geschwindigkeit
Messtechnikstationär · PoliScan · Induktionsschleife + Foto
BehördeOrdnungs- und Bürgeramt Karlsruhe, Bußgeldstelle
Verteidigungschancengut — aus zahlreichen Verfahren bekannt
Lage und Besonderheit

Zwei Ampeln, eine Falle: der Mitzieheffekt.

Die Messstelle liegt auf der B10 von Landau kommend, kurz vor der Kriegsstraße stadteinwärts. Neben Geschwindigkeitsmessungen werden hier vor allem Rotlichtverstöße erfasst. Die Stelle gilt als unübersichtlich: Zwei Ampeln stehen unmittelbar hintereinander, links verläuft eine schraffierte Sperrfläche, sodass Fahrer verhältnismäßig weit vom maßgeblichen Lichtzeichen entfernt stehen.

Typisch für diese Kreuzung ist der sogenannte Mitzieheffekt: Bei Rückstau orientieren sich Fahrer an den anfahrenden Fahrzeugen der vorderen Ampel und fahren mit los — obwohl die eigene Ampel noch Rot zeigt. So entstehen auffällig viele Verstöße mit langer gemessener Rotzeit, die auf den ersten Blick nach einem qualifizierten Rotlichtverstoß aussehen.

Stationärer Blitzer an der Keßlerstraße / B10 in Karlsruhe
Die Anlage an der Keßlerstraße / B10, Blickrichtung Kriegsstraße
Verteidigung

Warum die Chancen hier gut stehen.

Gerade die Kombination aus zwei dicht hintereinander stehenden Ampeln, großem Abstand zum Lichtzeichen und Mitzieheffekt führt dazu, dass die gemessene Rotzeit den tatsächlichen Unrechtsgehalt oft überzeichnet. Wir prüfen unter anderem:

  • Gemessene Rotzeit und Mitzieheffekt an dieser Kreuzung
  • Eichung, Messprotokoll und Wartung der PoliScan-Anlage
  • Foto-Zuordnung: Sind Sie zweifelsfrei als Fahrer erkennbar?
  • Abwendung des Fahrverbots in Härtefällen (§ 4 Abs. 4 BKatV)

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß (Rotphase länger als 1 Sekunde) bedeutet regelmäßig 200 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot, der einfache Verstoß 90 € und 1 Punkt — alle Details im Ratgeber Rotlichtverstoß.

Der typische Tatvorwurf

„… in Karlsruhe, B10 Keßlerstraße, linke + rechte Fahrspur, Ri. Kriegsstraße … Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV" — Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Foto.

So sieht ein Bescheid von hier aus: Beispiel-Bußgeldbescheid (PDF)

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu dieser Messstelle.

Was droht bei einem Rotlichtverstoß an der Keßlerstraße?
Nach dem Bußgeldkatalog: einfacher Rotlichtverstoß 90 € und 1 Punkt; war die Ampel länger als 1 Sekunde rot (der typische Vorwurf an dieser Anlage), 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot — bei Gefährdung oder Sachbeschädigung mehr.
Lohnt sich ein Einspruch, wenn ich hier geblitzt wurde?
Überdurchschnittlich oft ja. Die Kreuzung gilt als unübersichtlich: Zwei Ampeln stehen direkt hintereinander, und der Mitzieheffekt bei Rückstau führt zu scheinbar langen Rotzeiten. Zusammen mit den üblichen Angriffspunkten — Eichung, Messprotokoll, Fahreridentifikation — bestehen gute Verteidigungschancen.
Welche Behörde verschickt die Bescheide?
Das Ordnungs- und Bürgeramt Karlsruhe, Bußgeldstelle. Ab Zustellung des Bußgeldbescheids läuft die Einspruchsfrist von 2 Wochen (§ 67 OWiG) — danach wird der Bescheid rechtskräftig.
Ich habe bisher nur einen Anhörungsbogen erhalten — was tun?
Machen Sie keine Angaben zur Sache und benennen Sie sich nicht vorschnell selbst als Fahrer — Pflicht sind nur die Angaben zur Person. Laden Sie den Anhörungsbogen in die kostenlose Fallprüfung; wir sagen Ihnen, wie Sie am besten reagieren, bevor ein Bescheid ergeht.
Behörde & Gericht

Wer den Bescheid schickt — und wer über den Einspruch entscheidet.

Zuständige Bußgeldbehörde

Für Verstöße an dieser Messstelle kommen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid in der Regel von:

Bußgeldstelle der Stadt Karlsruhe (Ordnungs- und Bürgeramt)

Angabe ohne Gewähr — maßgeblich ist die Behörde, die in Ihrem Schreiben genannt ist.

Zuständiges Gericht

Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, entscheidet das Amtsgericht am Sitz der Bußgeldbehörde (§ 68 OWiG) — nicht das Gericht am Tatort. Hier in der Regel:

Amtsgericht Karlsruhe

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Einspruchs-Hilfe

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Druckfertiges Schreiben mit Absender und Empfänger (die zuständige Behörde ist bereits als Empfänger eingetragen) — Ihre Eingaben bleiben im Browser, es wird nichts übertragen oder gespeichert.

Ihre Angaben

Rechtsanwältin Melanie Depner
Geprüft von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für Verkehrsrecht
Baier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe

An der Keßlerstraße geblitzt?

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