Blitzer Reststrauch —
eine feste Messanlage in Mönchengladbach
An der Messstelle Reststrauch in Mönchengladbach steht eine feste Messanlage. Das Tempolimit an der Messstelle beträgt 50 km/h. Wenn es Sie erwischt hat: Für den Einspruch gilt eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung — weiter unten finden Sie die zuständige Behörde, das Gericht und den Muster-Einspruch zum Ausdrucken.
Der Blitzer Reststrauch.
Wo genau gemessen wird.
Die Messanlage an der Messstelle Reststrauch gehört zu den erfassten festen Blitzern in Mönchengladbach. Das Tempolimit an der Messstelle beträgt 50 km/h. Die Karte zeigt die exakte Position — hilfreich, um den Vorwurf im Bescheid mit dem tatsächlichen Standort abzugleichen.
Alle Anlagen der Stadt im Überblick: Blitzer in Mönchengladbach. Was der Verstoß kostet, zeigt der Bußgeldrechner.
Wer den Bescheid schickt — und wer über den Einspruch entscheidet.
Zuständige Bußgeldbehörde
Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid für Verstöße an dieser Messstelle kommen in der Regel von:
Bußgeldstelle der Stadt Mönchengladbach (Ordnungsamt)
Angabe ohne Gewähr — maßgeblich ist die Behörde, die in Ihrem Schreiben genannt ist.
Zuständiges Gericht
Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, entscheidet das Amtsgericht am Sitz der Bußgeldbehörde (§ 68 OWiG) — nicht das Gericht am Tatort. Hier in der Regel:
Amtsgericht Mönchengladbach
Häufige Fragen zum Blitzer Reststrauch.
Was droht, wenn ich an der Messstelle Reststrauch in Mönchengladbach geblitzt wurde?
Welche Behörde verschickt die Bescheide von diesem Blitzer?
Welches Gericht entscheidet, wenn ich Einspruch einlege?
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?
Lohnt sich ein Einspruch bei diesem Blitzer?
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