Blitzer in München · Bayern

Blitzer in München —
49 feste Messanlagen

Das Wichtigste zuerst

In München sind derzeit 49 stationäre Messanlagen erfasst — das häufigste Tempolimit an den Messstellen ist 60 km/h. Wenn es Sie erwischt hat: Für den Einspruch gilt eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

Standort-Verzeichnis

Alle festen Blitzer in München.

Stationäre Messanlagen mit Straße, Tempolimit und Messrichtung (Stand 09.07.2026, ohne Gewähr — Anlagen können umgesetzt oder abgebaut werden).

Straße / LageTempolimitRichtung
Aubinger Geschichtspfad80 km/hNordost
Bajuwarenstraße50 km/hSüdost
Balanstraße50 km/h
BelgradstraßeSüd
Boschetsrieder Straße50 km/h
Boschetsrieder Straße50 km/h
Dachauer Straße60 km/hWest
Dreieck München-Allach
Dreieck München-Allach
Eichenauer Straße80 km/hSüdwest
Einsteinstraße50 km/h
Einsteinstraße50 km/h
Einsteinstraße50 km/h
Föhringer Ring50 km/h
Fürstenrieder Straße
Garmischer Straße60 km/h
Garmischer Straße60 km/h
Garmischer Straße
Garmischer Straße
Georg-Brauchle-Ring60 km/hSüdwest
Heckenstallerpark60 km/hWest
Heckenstallerpark60 km/hOst
Heckenstallerpark60 km/h
Heckenstallerpark60 km/h
Hirschgartenallee
Landshuter Allee30 km/hNord
Landshuter Allee30 km/hSüd
Landshuter Allee30 km/h
Landshuter Allee30 km/h
Lerchenauer Straße60 km/hOst
Leuchtenbergring50 km/h
Leuchtenbergring60 km/hSüd
Luise-Kiesselbach-Platz
Luise-Kiesselbach-Tunnel
Luise-Kiesselbach-Tunnel
Max-Born-Straße
Maximiliansplatz50 km/hNordost
Neuherbergstraße50 km/h
Petuelring
Petuelring60 km/h
PrinzregentenstraßeNord
Richard-Strauss-Straße60 km/hNord
Richard-Strauss-Tunnel60 km/hNord
Richard-Strauss-Tunnel60 km/hSüd
Steinsdorfstraße
Steinsdorfstraße
Steinsdorfstraße
Tegernseer Landstraße50 km/h
Töginger Straße
Geblitzt in München?

Der Bescheid ist kein Urteil.

Ob eine Messung standhält, entscheidet sich nicht am Straßenrand, sondern in der Bußgeldakte: Eichung, Messprotokoll, Rohmessdaten und das Beweisfoto müssen zusammenpassen. Bezahlen Sie nicht vorschnell — wer zahlt, akzeptiert auch Punkte und ein mögliches Fahrverbot endgültig.

  • Einspruchsfrist: nur 2 Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG)
  • Ab 21 km/h zu viel: 1 Punkt — ab 31 km/h innerorts droht Fahrverbot
  • Mit Verkehrsrechtsschutz: direkte Abrechnung mit der Versicherung

Was Ihr Verstoß kostet, zeigt der Bußgeldrechner; die typischen Messfehler erklärt der Ratgeber Zu schnell gefahren.

Anhörungsbogen erhalten?

Zur Person müssen Angaben gemacht werden. Zum Vorwurf selbst sollten Sie ohne Akteneinsicht in der Regel keine Angaben machen — ein vorschnelles Einräumen der Fahrereigenschaft erschwert die Verteidigung.

Bescheid kostenlos prüfen lassen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Blitzern in München.

Wo stehen die festen Blitzer in München?
In München sind derzeit 49 stationäre Messanlagen erfasst — unter anderem an folgenden Straßen: Richard-Strauss-Tunnel, Einsteinstraße, Steinsdorfstraße, Max-Born-Straße, Aubinger Geschichtspfad, Fürstenrieder Straße. Die vollständige Liste mit Tempolimits finden Sie oben auf dieser Seite.
Was droht, wenn ich in München geblitzt wurde?
Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot richten sich nach dem Bußgeldkatalog: Ab 21 km/h zu viel gibt es einen Punkt, ab 31 km/h zu viel innerorts droht regelmäßig ein Fahrverbot. Eine schnelle Einordnung gibt unser Bußgeldrechner.
Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bescheid aus München?
Das zeigt erst die Akteneinsicht: Eichung, Messprotokoll, Rohmessdaten und das Messfoto bieten regelmäßig Angriffspunkte — unabhängig davon, welche Behörde den Bescheid verschickt hat. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos, die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen ab Zustellung.
Wird in München auch mobil geblitzt?
Ja. Neben den festen Anlagen führen Kommunen und Polizei regelmäßig mobile Geschwindigkeitsmessungen an wechselnden Standorten durch — häufig dort, wo es Beschwerden oder Unfallschwerpunkte gibt.
Behörde & Gericht

Wer den Bescheid schickt — und wer über den Einspruch entscheidet.

Zuständige Bußgeldbehörde

Für Verstöße an den Messstellen in München kommen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid in der Regel von:

die im Anhörungsbogen bzw. Bescheid genannte Bußgeldstelle — je nach Messstelle die Stadt München, der Landkreis oder die Polizei

Angabe ohne Gewähr — maßgeblich ist die Behörde, die in Ihrem Schreiben genannt ist.

Zuständiges Gericht

Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, entscheidet das Amtsgericht am Sitz der Bußgeldbehörde (§ 68 OWiG) — nicht das Gericht am Tatort. Hier in der Regel:

das Amtsgericht am Sitz dieser Behörde

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Einspruchs-Hilfe

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Druckfertiges Schreiben mit Absender und Empfänger (Empfänger bitte aus Ihrem Bescheid übernehmen) — Ihre Eingaben bleiben im Browser, es wird nichts übertragen oder gespeichert.

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Rechtsanwältin Melanie Depner
Geprüft von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für Verkehrsrecht
Baier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe

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