Blitzer in Neu-Isenburg —
3 feste Messanlagen
In Neu-Isenburg sind derzeit 3 stationäre Messanlagen erfasst — das häufigste Tempolimit an den Messstellen ist 50 km/h. Wenn es Sie erwischt hat: Für den Einspruch gilt eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
Alle festen Blitzer in Neu-Isenburg.
Stationäre Messanlagen mit Straße, Tempolimit und Messrichtung (Stand 09.07.2026, ohne Gewähr — Anlagen können umgesetzt oder abgebaut werden).
| Straße / Lage | Tempolimit | Richtung |
|---|---|---|
| Neuhöfer Straße | — | — |
| Neuhöfer Straße | — | — |
| Offenbacher Straße | 50 km/h | — |
Der Bescheid ist kein Urteil.
Ob eine Messung standhält, entscheidet sich nicht am Straßenrand, sondern in der Bußgeldakte: Eichung, Messprotokoll, Rohmessdaten und das Beweisfoto müssen zusammenpassen. Bezahlen Sie nicht vorschnell — wer zahlt, akzeptiert auch Punkte und ein mögliches Fahrverbot endgültig.
- Einspruchsfrist: nur 2 Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG)
- Ab 21 km/h zu viel: 1 Punkt — ab 31 km/h innerorts droht Fahrverbot
- Mit Verkehrsrechtsschutz: direkte Abrechnung mit der Versicherung
Was Ihr Verstoß kostet, zeigt der Bußgeldrechner; die typischen Messfehler erklärt der Ratgeber Zu schnell gefahren.
Anhörungsbogen erhalten?
Zur Person müssen Angaben gemacht werden. Zum Vorwurf selbst sollten Sie ohne Akteneinsicht in der Regel keine Angaben machen — ein vorschnelles Einräumen der Fahrereigenschaft erschwert die Verteidigung.
Häufige Fragen zu Blitzern in Neu-Isenburg.
Wo stehen die festen Blitzer in Neu-Isenburg?
Was droht, wenn ich in Neu-Isenburg geblitzt wurde?
Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bescheid aus Neu-Isenburg?
Wird in Neu-Isenburg auch mobil geblitzt?
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Zur ÜbersichtWer den Bescheid schickt — und wer über den Einspruch entscheidet.
Zuständige Bußgeldbehörde
Für Verstöße an den Messstellen in Neu-Isenburg kommen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid in der Regel von:
die im Anhörungsbogen bzw. Bescheid genannte Bußgeldstelle — je nach Messstelle die Stadt Neu-Isenburg, der Landkreis oder die Polizei
Angabe ohne Gewähr — maßgeblich ist die Behörde, die in Ihrem Schreiben genannt ist.
Zuständiges Gericht
Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, entscheidet das Amtsgericht am Sitz der Bußgeldbehörde (§ 68 OWiG) — nicht das Gericht am Tatort. Hier in der Regel:
das Amtsgericht am Sitz dieser Behörde
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Druckfertiges Schreiben mit Absender und Empfänger (Empfänger bitte aus Ihrem Bescheid übernehmen) — Ihre Eingaben bleiben im Browser, es wird nichts übertragen oder gespeichert.
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