Blitzer in Rastatt

Rotlichtblitzer Karlsruher Straße —
Kreuzung Berliner Ring

Das Wichtigste zuerst

Diese Anlage kennen wir aus einer Vielzahl von Verfahren — und wissen, wo ihre Schwachstellen liegen. Für den Einspruch gilt eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

Auf einen Blick

Der Rotlichtblitzer Karlsruher Straße / Berliner Ring.

OrtKarlsruher Straße, Kreuzung Berliner Ring, Rastatt — große Kreuzung am Ortsrand
ErfasstRotlichtverstöße
Messtechnikstationär · Traffiphoto III (TPH III)
BehördeStadt Rastatt, Bußgeldstelle
Verteidigungschancengut — aus einer Vielzahl von Verfahren bekannt
Lage und Besonderheit

Eine große Kreuzung, ein bekannter Mitzieheffekt.

Der Rotlichtblitzer an der Karlsruher Straße ist ein fest installiertes Gerät vom Typ Traffiphoto III und überwacht eine sehr große Kreuzung am Ortsrand von Rastatt. Die Anlage ist uns aus einer Vielzahl von Verfahren bekannt — und schon in vielen Fällen konnte hier eine erfolgreiche Verteidigung geführt werden.

Rotlichtblitzer an der Kreuzung Karlsruher Straße / Berliner Ring in Rastatt
Die Kreuzung Karlsruher Straße / Berliner Ring am Ortsrand von Rastatt
Verteidigung

Warum die Chancen hier gut stehen.

An dieser großen Kreuzung kommt es besonders häufig zum sogenannten Mitzieheffekt: Fahrer fahren los, weil auf der Nebenspur angefahren wird — oder werden vom Vordermann „mit über die Ampel gezogen“ und können nicht mehr rechtzeitig bremsen. Solche Konstellationen sprechen oft gegen einen bewussten Rotlichtverstoß. Wir prüfen unter anderem:

  • Mitzieheffekt: losgefahren, weil Nebenspur oder Vordermann anfuhren?
  • Verwertbare Rotzeit und Messablauf — bei der TPH-III-Anlage kommt es immer wieder zu Fehlmessungen
  • Foto-Zuordnung: Sind Sie zweifelsfrei als Fahrer erkennbar?
  • Abwendung des Fahrverbots in Härtefällen (§ 4 Abs. 4 BKatV)

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß (Rotphase länger als eine Sekunde) bedeutet nach dem Bußgeldkatalog regelmäßig 200 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot — beim einfachen Rotlichtverstoß 90 € und 1 Punkt. Details im Ratgeber Rotlichtverstoß.

Der typische Tatvorwurf

„… in Rastatt, Karlsruher Str. Kreuzung Berliner Ring … Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV" — Beweismittel: Foto, TPH III Rotlicht Berliner Ring; verwertbare Rotzeit: … sec.

So sieht eine Anhörung von hier aus: Beispiel-Anhörungsbogen der Stadt Rastatt (PDF)

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu dieser Messstelle.

Was droht bei einem Rotlichtverstoß am Berliner Ring?
Nach dem Bußgeldkatalog: einfacher Rotlichtverstoß 90 € und 1 Punkt; war die Ampel länger als 1 Sekunde rot (der typische Vorwurf an dieser Anlage), 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot — bei Gefährdung oder Sachbeschädigung mehr. Gerade wegen des drohenden Fahrverbots lohnt hier die Prüfung des Bescheids.
Lohnt sich ein Einspruch, wenn ich hier geblitzt wurde?
Überdurchschnittlich oft ja. An dieser großen Kreuzung kommt es besonders häufig zum Mitzieheffekt: Fahrer fahren los, weil auf der Nebenspur angefahren wird — oder werden vom Vordermann „mit über die Ampel gezogen“. Zudem kommt es bei der TPH-III-Anlage immer wieder zu Fehlmessungen, sodass sich Rotzeit und Messablauf in vielen Fällen erfolgreich angreifen lassen. Wir kennen die Anlage aus einer Vielzahl von Verfahren.
Welche Behörde verschickt die Bescheide?
Die Stadt Rastatt, Bußgeldstelle. Ab Zustellung des Bußgeldbescheids läuft die Einspruchsfrist von 2 Wochen (§ 67 OWiG) — danach wird der Bescheid rechtskräftig.
Ich habe bisher nur einen Anhörungsbogen erhalten — was tun?
Machen Sie keine Angaben zur Sache und benennen Sie sich nicht vorschnell selbst als Fahrer — Pflicht sind nur die Angaben zur Person. Laden Sie den Anhörungsbogen in die kostenlose Fallprüfung; wir sagen Ihnen, wie Sie am besten reagieren, bevor ein Bescheid ergeht.
Behörde & Gericht

Wer den Bescheid schickt — und wer über den Einspruch entscheidet.

Zuständige Bußgeldbehörde

Für Verstöße an dieser Messstelle kommen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid in der Regel von:

die im Anhörungsbogen bzw. Bescheid genannte Bußgeldstelle (je nach Messstelle Stadt, Landkreis oder Polizei)

Angabe ohne Gewähr — maßgeblich ist die Behörde, die in Ihrem Schreiben genannt ist.

Zuständiges Gericht

Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, entscheidet das Amtsgericht am Sitz der Bußgeldbehörde (§ 68 OWiG) — nicht das Gericht am Tatort. Hier in der Regel:

das Amtsgericht am Sitz dieser Behörde

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Einspruchs-Hilfe

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Druckfertiges Schreiben mit Absender und Empfänger (Empfänger bitte aus Ihrem Bescheid übernehmen) — Ihre Eingaben bleiben im Browser, es wird nichts übertragen oder gespeichert.

Ihre Angaben

Rechtsanwältin Melanie Depner
Geprüft von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für Verkehrsrecht
Baier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe

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