Blitzer in Taunusstein —
4 feste Messanlagen
In Taunusstein sind derzeit 4 stationäre Messanlagen erfasst — das häufigste Tempolimit an den Messstellen ist 30 km/h. Wenn es Sie erwischt hat: Für den Einspruch gilt eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
Alle festen Blitzer in Taunusstein.
Stationäre Messanlagen mit Straße, Tempolimit und Messrichtung (Stand 09.07.2026, ohne Gewähr — Anlagen können umgesetzt oder abgebaut werden).
| Straße / Lage | Tempolimit | Richtung |
|---|---|---|
| Kurt-Schumacher-Straße | 30 km/h | — |
| Mühlfeldstraße | 30 km/h | — |
| Wiesbadener Straße | 50 km/h | — |
| Wiesbadener Straße | 50 km/h | — |
Der Bescheid ist kein Urteil.
Ob eine Messung standhält, entscheidet sich nicht am Straßenrand, sondern in der Bußgeldakte: Eichung, Messprotokoll, Rohmessdaten und das Beweisfoto müssen zusammenpassen. Bezahlen Sie nicht vorschnell — wer zahlt, akzeptiert auch Punkte und ein mögliches Fahrverbot endgültig.
- Einspruchsfrist: nur 2 Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG)
- Ab 21 km/h zu viel: 1 Punkt — ab 31 km/h innerorts droht Fahrverbot
- Mit Verkehrsrechtsschutz: direkte Abrechnung mit der Versicherung
Was Ihr Verstoß kostet, zeigt der Bußgeldrechner; die typischen Messfehler erklärt der Ratgeber Zu schnell gefahren.
Anhörungsbogen erhalten?
Zur Person müssen Angaben gemacht werden. Zum Vorwurf selbst sollten Sie ohne Akteneinsicht in der Regel keine Angaben machen — ein vorschnelles Einräumen der Fahrereigenschaft erschwert die Verteidigung.
Häufige Fragen zu Blitzern in Taunusstein.
Wo stehen die festen Blitzer in Taunusstein?
Was droht, wenn ich in Taunusstein geblitzt wurde?
Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bescheid aus Taunusstein?
Wird in Taunusstein auch mobil geblitzt?
Blitzer in weiteren Städten in Hessen.
40 feste Messanlagen im Überblick — mit Tempolimits und Standorten.
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Zur ÜbersichtWer den Bescheid schickt — und wer über den Einspruch entscheidet.
Zuständige Bußgeldbehörde
Für Verstöße an den Messstellen in Taunusstein kommen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid in der Regel von:
die im Anhörungsbogen bzw. Bescheid genannte Bußgeldstelle — je nach Messstelle die Stadt Taunusstein, der Landkreis oder die Polizei
Angabe ohne Gewähr — maßgeblich ist die Behörde, die in Ihrem Schreiben genannt ist.
Zuständiges Gericht
Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, entscheidet das Amtsgericht am Sitz der Bußgeldbehörde (§ 68 OWiG) — nicht das Gericht am Tatort. Hier in der Regel:
das Amtsgericht am Sitz dieser Behörde
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Druckfertiges Schreiben mit Absender und Empfänger (Empfänger bitte aus Ihrem Bescheid übernehmen) — Ihre Eingaben bleiben im Browser, es wird nichts übertragen oder gespeichert.
Ihre Angaben
Ihr Einspruchsschreiben
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