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Viele stellen sich die Frage, ob eine Maske im Auto getragen werden muss oder soll. Es besteht keine generelle Pflicht einen Mundschutz bei Autofahrten im privaten Pkw mit haushaltsfremden Personen zu tragen. Die im jeweiligen Bundesland geltenden Kontaktbeschränkungen gelten jedoch auch im Auto, sodass hier Vorsicht geboten ist.
Entscheidet man sich eine Maske zu tragen, so muss unbedingt darauf geachtet werden, dass das Gesicht erkennbar bleibt.
Das Verhüllen des Gesichts verstößt gegen § 23 Abs.4 S.1 StVO. Dort heißt es:
(4) 1Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.
Die Vorschrift dient sowohl der effektiven Verkehrsüberwachung als auch einer uneingeschränkten Rundumsicht.
Wer sich also entscheidet eine Maske im privaten Pkw zu tragen, muss beachten, dass seine Gesichtsrüge hinreichend erkennbar sind. Andernfalls droht ein Bußgeld. In der Regel ist eine Erkennbarkeit durch die Augenpartie und die Haare gewährleistet. Beim Tragen einer Maske in Verbindung mit einer Sonnenbrille und Mütze dagegen, wird eine Erkennbarkeit in der Regel zu verneinen sein.