Bußgeldstelle · Niedersachsen

Bußgeldstelle Landkreis Aurich —
Adresse, Frist & Einspruch

Adresse & Kontakt Zuständiges Amtsgericht Muster-Einspruch
Das Wichtigste zuerst

Post von der Bußgeldstelle Landkreis Aurich? Hier finden Sie Anschrift und Kontakt, das zuständige Amtsgericht und einen Muster-Einspruch mit bereits eingetragener Behörde. Entscheidend ist die Frist: 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

Steckbrief

Anschrift, Kontakt und Zuständigkeit.

Angaben ohne Gewähr, Stand 28.09.2026 — maßgeblich ist die Behörde und Anschrift in Ihrem Schreiben.

Anschrift & Kontakt

Landkreis Aurich, Ordnungsamt – Zentrale Bußgeldstelle

Fischteichweg 7-13 (Kreishaus)
26603 Aurich

Wofür die Behörde zuständig ist

Die Bußgeldabteilung (Teil des Ordnungsamts) verfolgt und ahndet Ordnungswidrigkeiten und überwacht den fließenden Straßenverkehr im Landkreis Aurich mit mobilen und stationären Geschwindigkeits- sowie Rotlichtüberwachungsanlagen.

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Ablauf

Vom Anhörungsbogen bis zum Amtsgericht.

Schritt 1

Anhörungsbogen

Die Bußgeldstelle Landkreis Aurich fragt zunächst schriftlich an. Angaben zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sind Pflicht — zum Vorwurf müssen Sie sich nicht äußern. Ohne Akteneinsicht raten wir in der Regel davon ab.

Schritt 2

Bußgeldbescheid

Kommt der Bescheid, läuft ab Zustellung (Datum auf dem gelben Umschlag) die 2-Wochen-Frist für den Einspruch (§ 67 OWiG). Wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig — samt Punkten und Fahrverbot.

Schritt 3

Einspruch & Akteneinsicht

Der Einspruch geht schriftlich an die Bußgeldstelle Landkreis Aurich — eine Begründung ist nicht nötig und kann nachgereicht werden. Über die Akteneinsicht prüfen wir Messung, Eichung, Messprotokoll und Beweisfoto.

Schritt 4

Amtsgericht

Hilft die Behörde nicht ab, geht die Akte über die Staatsanwaltschaft ans Gericht. Zuständig ist nach § 68 OWiG das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Bußgeldbehörde ihren Sitz hat — in der Regel das Amtsgericht Aurich. Auf den Tatort kommt es nicht an.

Behörde & Gericht

Wer den Bescheid schickt — und wer über den Einspruch entscheidet.

Zuständige Bußgeldbehörde

Für Verfahren dieser Behörde kommen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid in der Regel von:

Landkreis Aurich, Ordnungsamt – Zentrale Bußgeldstelle

Fischteichweg 7-13 (Kreishaus)
26603 Aurich

Bußgeldstellen-Verzeichnis: Adressen & Gerichte

Angabe ohne Gewähr — maßgeblich ist die Behörde, die in Ihrem Schreiben genannt ist.

Zuständiges Gericht

Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, entscheidet das Amtsgericht am Sitz der Bußgeldbehörde (§ 68 OWiG) — nicht das Gericht am Tatort. Hier in der Regel:

Amtsgericht Aurich

Schloßplatz 2
26603 Aurich

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Einspruchs-Hilfe

Muster-Einspruch in einer Minute erstellen.

Druckfertiges Schreiben mit Absender und Empfänger (die Bußgeldstelle ist bereits als Empfänger eingetragen — bitte mit Ihrem Bescheid abgleichen) — Ihre Eingaben bleiben im Browser, es wird nichts übertragen oder gespeichert.

Ihre Angaben

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Bußgeldstelle Landkreis Aurich.

Wie lautet die Adresse der Bußgeldstelle Landkreis Aurich?
Landkreis Aurich, Ordnungsamt – Zentrale Bußgeldstelle, Fischteichweg 7-13 (Kreishaus), 26603 Aurich. Telefon: 04941 16-0. (Stand 28.09.2026, ohne Gewähr — maßgeblich ist die Anschrift in Ihrem Schreiben.)
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Maßgeblich ist das Zustelldatum auf dem Umschlag, nicht das Datum des Bescheids. Für den Anhörungsbogen gibt es keine gesetzliche Frist.
Welches Gericht entscheidet über meinen Einspruch?
Zuständig ist nach § 68 OWiG das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Bußgeldbehörde ihren Sitz hat — in der Regel das Amtsgericht Aurich. Auf den Tatort kommt es nicht an.
Muss ich den Anhörungsbogen zurückschicken?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zum Tatvorwurf selbst müssen Sie nichts sagen — und sollten es ohne Akteneinsicht in der Regel auch nicht, weil sich eine Einlassung später nicht zurücknehmen lässt.
Kann ich den Einspruch per E-Mail einlegen?
Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingelegt werden. Eine einfache E-Mail reicht dafür in der Regel nicht aus. Sicher sind ein unterschriebener Brief (am besten als Einwurf-Einschreiben) oder ein Fax mit Sendebericht — oder Sie beauftragen uns, dann übernehmen wir die Fristwahrung.
Rechtsanwältin Melanie Depner
Geprüft von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für Verkehrsrecht
Baier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe

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