Bußgeldstelle StädteRegion Aachen —
Adresse, Frist & Einspruch
Post von der Bußgeldstelle StädteRegion Aachen? Hier finden Sie Anschrift und Kontakt, das zuständige Amtsgericht und einen Muster-Einspruch mit bereits eingetragener Behörde. Entscheidend ist die Frist: 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
Anschrift, Kontakt und Zuständigkeit.
Angaben ohne Gewähr, Stand 28.09.2026 — maßgeblich ist die Behörde und Anschrift in Ihrem Schreiben.
Anschrift & Kontakt
StädteRegion Aachen, Amt für Ordnungsangelegenheiten (A 32) – Verkehrsüberwachung / Polizeianzeigen
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Wofür die Behörde zuständig ist
Ahndet Geschwindigkeitsverstöße der eigenen Verkehrsüberwachung der StädteRegion und bearbeitet (Sachgebiet Polizeianzeigen) Verkehrsordnungswidrigkeiten aus Polizeianzeigen, Verstöße, die von anderen Behörden wie der Stadt Aachen verfolgt werden, bearbeitet die StädteRegion nicht.
Die Behörde bietet ein Online-Verfahren für Anhörung bzw. Stellungnahme an. Bevor Sie dort Angaben zur Sache machen: erst Akteneinsicht — die Angaben lassen sich nicht zurücknehmen.
Vom Anhörungsbogen bis zum Amtsgericht.
Anhörungsbogen
Die Bußgeldstelle StädteRegion Aachen fragt zunächst schriftlich an. Angaben zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sind Pflicht — zum Vorwurf müssen Sie sich nicht äußern. Ohne Akteneinsicht raten wir in der Regel davon ab.
Bußgeldbescheid
Kommt der Bescheid, läuft ab Zustellung (Datum auf dem gelben Umschlag) die 2-Wochen-Frist für den Einspruch (§ 67 OWiG). Wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig — samt Punkten und Fahrverbot.
Einspruch & Akteneinsicht
Der Einspruch geht schriftlich an die Bußgeldstelle StädteRegion Aachen — eine Begründung ist nicht nötig und kann nachgereicht werden. Über die Akteneinsicht prüfen wir Messung, Eichung, Messprotokoll und Beweisfoto.
Amtsgericht
Hilft die Behörde nicht ab, geht die Akte über die Staatsanwaltschaft ans Gericht. Für Nordrhein-Westfalen gilt eine Sonderregel (§ 68 Abs. 3 OWiG i. V. m. § 39 JustizZuVO NRW): Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht Aachen, Eschweiler oder Monschau — je nachdem, in wessen Bezirk der Verstoß begangen wurde bzw. der Betroffene wohnt.
Wer den Bescheid schickt — und wer über den Einspruch entscheidet.
Zuständige Bußgeldbehörde
Für Verfahren dieser Behörde kommen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid in der Regel von:
StädteRegion Aachen, Amt für Ordnungsangelegenheiten (A 32) – Verkehrsüberwachung / Polizeianzeigen
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Bußgeldstellen-Verzeichnis: Adressen & Gerichte
Angabe ohne Gewähr — maßgeblich ist die Behörde, die in Ihrem Schreiben genannt ist.
Zuständiges Gericht
Für Nordrhein-Westfalen gilt eine Sonderregel (§ 68 Abs. 3 OWiG i. V. m. § 39 JustizZuVO NRW): Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht Aachen, Eschweiler oder Monschau — je nachdem, in wessen Bezirk der Verstoß begangen wurde bzw. der Betroffene wohnt. Hier in der Regel:
Amtsgericht Aachen, Eschweiler oder Monschau
Adalbertsteinweg 92
52070 Aachen
Muster-Einspruch in einer Minute erstellen.
Druckfertiges Schreiben mit Absender und Empfänger (die Bußgeldstelle ist bereits als Empfänger eingetragen — bitte mit Ihrem Bescheid abgleichen) — Ihre Eingaben bleiben im Browser, es wird nichts übertragen oder gespeichert.
Ihre Angaben
Ihr Einspruchsschreiben
Wo gemessen wird — und was Sie jetzt wissen sollten.
Häufige Fragen zur Bußgeldstelle StädteRegion Aachen.
Wie lautet die Adresse der Bußgeldstelle StädteRegion Aachen?
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?
Welches Gericht entscheidet über meinen Einspruch?
Muss ich den Anhörungsbogen zurückschicken?
Kann ich den Einspruch per E-Mail einlegen?
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