Zentrale Bußgeldstelle Artern —
Adresse, Frist & Einspruch
Post von der Zentralen Bußgeldstelle Artern? Hier finden Sie Anschrift und Kontakt, das zuständige Amtsgericht und einen Muster-Einspruch mit bereits eingetragener Behörde. Entscheidend ist die Frist: 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
Anschrift, Kontakt und Zuständigkeit.
Angaben ohne Gewähr, Stand 28.09.2026 — maßgeblich ist die Behörde und Anschrift in Ihrem Schreiben.
Anschrift & Kontakt
Zentrale Bußgeldstelle der Thüringer Polizei (Zentrale Bußgeldstelle bei der Landespolizeidirektion)
Bergstraße 4
06556 Artern
Wofür die Behörde zuständig ist
Verfolgung und Ahndung der von der Thüringer Polizei festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten in Thüringen (§ 24 Abs. 1 StVG im Straßenverkehr, ferner §§ 24a, 24c StVG). Die Gemeinden sind daneben u. a. für bestimmte Verstöße im ruhenden Verkehr zuständig (ThürVOWiZustVO § 2).
Vom Anhörungsbogen bis zum Amtsgericht.
Anhörungsbogen
Die Zentrale Bußgeldstelle Artern fragt zunächst schriftlich an. Angaben zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sind Pflicht — zum Vorwurf müssen Sie sich nicht äußern. Ohne Akteneinsicht raten wir in der Regel davon ab.
Bußgeldbescheid
Kommt der Bescheid, läuft ab Zustellung (Datum auf dem gelben Umschlag) die 2-Wochen-Frist für den Einspruch (§ 67 OWiG). Wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig — samt Punkten und Fahrverbot.
Einspruch & Akteneinsicht
Der Einspruch geht schriftlich an die Zentrale Bußgeldstelle Artern — eine Begründung ist nicht nötig und kann nachgereicht werden. Über die Akteneinsicht prüfen wir Messung, Eichung, Messprotokoll und Beweisfoto.
Amtsgericht
Hilft die Behörde nicht ab, geht die Akte über die Staatsanwaltschaft ans Gericht. Zuständig ist nach § 68 OWiG das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Bußgeldbehörde ihren Sitz hat — in der Regel das Amtsgericht am Sitz der Behörde. Auf den Tatort kommt es nicht an.
Wer den Bescheid schickt — und wer über den Einspruch entscheidet.
Zuständige Bußgeldbehörde
Für Verfahren dieser Behörde kommen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid in der Regel von:
Zentrale Bußgeldstelle der Thüringer Polizei (Zentrale Bußgeldstelle bei der Landespolizeidirektion)
Bergstraße 4
06556 Artern
Bußgeldstellen-Verzeichnis: Adressen & Gerichte
Angabe ohne Gewähr — maßgeblich ist die Behörde, die in Ihrem Schreiben genannt ist.
Zuständiges Gericht
Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, entscheidet das Amtsgericht am Sitz der Bußgeldbehörde (§ 68 OWiG) — nicht das Gericht am Tatort. Hier in der Regel:
Amtsgericht am Sitz der Behörde
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Druckfertiges Schreiben mit Absender und Empfänger (die Bußgeldstelle ist bereits als Empfänger eingetragen — bitte mit Ihrem Bescheid abgleichen) — Ihre Eingaben bleiben im Browser, es wird nichts übertragen oder gespeichert.
Ihre Angaben
Ihr Einspruchsschreiben
Wo gemessen wird — und was Sie jetzt wissen sollten.
Häufige Fragen zur Zentralen Bußgeldstelle Artern.
Wie lautet die Adresse der Zentralen Bußgeldstelle Artern?
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?
Welches Gericht entscheidet über meinen Einspruch?
Muss ich den Anhörungsbogen zurückschicken?
Kann ich den Einspruch per E-Mail einlegen?
Andere Bußgeldstellen.
70173 Stuttgart — Adresse, Gericht, Muster-Einspruch.
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