Zentrale Bußgeldstelle Gransee —
Adresse, Frist & Einspruch
Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee? Hier finden Sie Anschrift und Kontakt, das zuständige Amtsgericht und einen Muster-Einspruch mit bereits eingetragener Behörde. Entscheidend ist die Frist: 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
Anschrift, Kontakt und Zuständigkeit.
Angaben ohne Gewähr, Stand 28.09.2026 — maßgeblich ist die Behörde und Anschrift in Ihrem Schreiben.
Anschrift & Kontakt
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg – Zentrale Bußgeldstelle
Oranienburger Straße 31a
16775 Gransee
Wofür die Behörde zuständig ist
Verfolgung und Ahndung aller durch die Polizei des Landes Brandenburg festgestellten Ordnungswidrigkeiten.
Die Behörde bietet ein Online-Verfahren für Anhörung bzw. Stellungnahme an. Bevor Sie dort Angaben zur Sache machen: erst Akteneinsicht — die Angaben lassen sich nicht zurücknehmen.
Vom Anhörungsbogen bis zum Amtsgericht.
Anhörungsbogen
Die Zentrale Bußgeldstelle Gransee fragt zunächst schriftlich an. Angaben zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sind Pflicht — zum Vorwurf müssen Sie sich nicht äußern. Ohne Akteneinsicht raten wir in der Regel davon ab.
Bußgeldbescheid
Kommt der Bescheid, läuft ab Zustellung (Datum auf dem gelben Umschlag) die 2-Wochen-Frist für den Einspruch (§ 67 OWiG). Wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig — samt Punkten und Fahrverbot.
Einspruch & Akteneinsicht
Der Einspruch geht schriftlich an die Zentrale Bußgeldstelle Gransee — eine Begründung ist nicht nötig und kann nachgereicht werden. Über die Akteneinsicht prüfen wir Messung, Eichung, Messprotokoll und Beweisfoto.
Amtsgericht
Hilft die Behörde nicht ab, geht die Akte über die Staatsanwaltschaft ans Gericht. Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee ist eine Außenstelle des Zentraldienstes der Polizei mit Sitz in Zossen. Nach der Rechtsprechung (LG Potsdam, Beschluss vom 02.07.2015 – 24 Qs 32/15) entscheidet deshalb in der Regel das Amtsgericht Zossen (§ 68 OWiG).
Wer den Bescheid schickt — und wer über den Einspruch entscheidet.
Zuständige Bußgeldbehörde
Für Verfahren dieser Behörde kommen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid in der Regel von:
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg – Zentrale Bußgeldstelle
Oranienburger Straße 31a
16775 Gransee
Bußgeldstellen-Verzeichnis: Adressen & Gerichte
Angabe ohne Gewähr — maßgeblich ist die Behörde, die in Ihrem Schreiben genannt ist.
Zuständiges Gericht
Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee ist eine Außenstelle des Zentraldienstes der Polizei mit Sitz in Zossen. Nach der Rechtsprechung (LG Potsdam, Beschluss vom 02.07.2015 – 24 Qs 32/15) entscheidet deshalb in der Regel das Amtsgericht Zossen (§ 68 OWiG). Hier in der Regel:
Amtsgericht Zossen
Gerichtstraße 10
15806 Zossen
Muster-Einspruch in einer Minute erstellen.
Druckfertiges Schreiben mit Absender und Empfänger (die Bußgeldstelle ist bereits als Empfänger eingetragen — bitte mit Ihrem Bescheid abgleichen) — Ihre Eingaben bleiben im Browser, es wird nichts übertragen oder gespeichert.
Ihre Angaben
Ihr Einspruchsschreiben
Wo gemessen wird — und was Sie jetzt wissen sollten.
Häufige Fragen zur Zentralen Bußgeldstelle Gransee.
Wie lautet die Adresse der Zentralen Bußgeldstelle Gransee?
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?
Welches Gericht entscheidet über meinen Einspruch?
Muss ich den Anhörungsbogen zurückschicken?
Kann ich den Einspruch per E-Mail einlegen?
Andere Bußgeldstellen.
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