Zentrale Bußgeldstelle Viechtach —
Adresse, Frist & Einspruch
Post von der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach? Hier finden Sie Anschrift und Kontakt, das zuständige Amtsgericht und einen Muster-Einspruch mit bereits eingetragener Behörde. Entscheidend ist die Frist: 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
Anschrift, Kontakt und Zuständigkeit.
Angaben ohne Gewähr, Stand 28.09.2026 — maßgeblich ist die Behörde und Anschrift in Ihrem Schreiben.
Anschrift & Kontakt
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Zentrale Bußgeldstelle
Mönchshofstraße 43
94234 Viechtach
Wofür die Behörde zuständig ist
Zentrale Ahndung nahezu aller Verkehrsordnungswidrigkeiten für ganz Bayern, insbesondere der von der Polizei festgestellten, dazu u. a. Gefahrgut- und Fahrpersonalrecht (Lenk-/Ruhezeiten). Verwarnungen im ruhenden Verkehr und teilweise Geschwindigkeitsverstöße bearbeiten Kommunen selbst.
Die Behörde bietet ein Online-Verfahren für Anhörung bzw. Stellungnahme an. Bevor Sie dort Angaben zur Sache machen: erst Akteneinsicht — die Angaben lassen sich nicht zurücknehmen.
Vom Anhörungsbogen bis zum Amtsgericht.
Anhörungsbogen
Die Zentrale Bußgeldstelle Viechtach fragt zunächst schriftlich an. Angaben zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sind Pflicht — zum Vorwurf müssen Sie sich nicht äußern. Ohne Akteneinsicht raten wir in der Regel davon ab.
Bußgeldbescheid
Kommt der Bescheid, läuft ab Zustellung (Datum auf dem gelben Umschlag) die 2-Wochen-Frist für den Einspruch (§ 67 OWiG). Wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig — samt Punkten und Fahrverbot.
Einspruch & Akteneinsicht
Der Einspruch geht schriftlich an die Zentrale Bußgeldstelle Viechtach — eine Begründung ist nicht nötig und kann nachgereicht werden. Über die Akteneinsicht prüfen wir Messung, Eichung, Messprotokoll und Beweisfoto.
Amtsgericht
Hilft die Behörde nicht ab, geht die Akte über die Staatsanwaltschaft ans Gericht. In Bayern gilt für Bescheide der Zentralen Bußgeldstelle eine Sonderregel (§ 68 Abs. 3 OWiG i. V. m. § 57 GZVJu): Über den Einspruch entscheidet in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstoß begangen wurde bzw. der Betroffene wohnt — das Amtsgericht Viechtach nur, wenn beides außerhalb Bayerns liegt.
Wer den Bescheid schickt — und wer über den Einspruch entscheidet.
Zuständige Bußgeldbehörde
Für Verfahren dieser Behörde kommen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid in der Regel von:
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Zentrale Bußgeldstelle
Mönchshofstraße 43
94234 Viechtach
Bußgeldstellen-Verzeichnis: Adressen & Gerichte
Angabe ohne Gewähr — maßgeblich ist die Behörde, die in Ihrem Schreiben genannt ist.
Zuständiges Gericht
In Bayern gilt für Bescheide der Zentralen Bußgeldstelle eine Sonderregel (§ 68 Abs. 3 OWiG i. V. m. § 57 GZVJu): Über den Einspruch entscheidet in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstoß begangen wurde bzw. der Betroffene wohnt — das Amtsgericht Viechtach nur, wenn beides außerhalb Bayerns liegt. Hier in der Regel:
Amtsgericht am Tatort bzw. Wohnort
Muster-Einspruch in einer Minute erstellen.
Druckfertiges Schreiben mit Absender und Empfänger (die Bußgeldstelle ist bereits als Empfänger eingetragen — bitte mit Ihrem Bescheid abgleichen) — Ihre Eingaben bleiben im Browser, es wird nichts übertragen oder gespeichert.
Ihre Angaben
Ihr Einspruchsschreiben
Wo gemessen wird — und was Sie jetzt wissen sollten.
Häufige Fragen zur Zentralen Bußgeldstelle Viechtach.
Wie lautet die Adresse der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach?
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?
Welches Gericht entscheidet über meinen Einspruch?
Muss ich den Anhörungsbogen zurückschicken?
Kann ich den Einspruch per E-Mail einlegen?
Post von der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach?
Anhörungsbogen oder Bescheid fotografieren, hochladen, fertig — wir sagen Ihnen kostenlos, ob sich der Einspruch lohnt.
