Fachanwälte für Verkehrsrecht

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid — Ihre Verteidiger

Das Wichtigste zuerst

Der Bußgeldbescheid ist ein Angebot der Behörde — kein Urteil. Wer ihn einfach bezahlt, akzeptiert Geldbuße, Punkte und Fahrverbot endgültig. Für den Einspruch gilt eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG) — maßgeblich ist das Datum auf dem gelben Briefumschlag der Zustellungsurkunde. Mit einem fristgerechten Einspruch wird der ganze Fall überprüfbar: von der Messung bis zum Blitzerfoto. Ein fristwahrendes Schreiben erstellen Sie in einer Minute mit unserem Muster-Einspruch-Generator — direkt im Browser, ohne Datenübertragung.

Schnelle Einordnung

Was nach dem Bußgeldbescheid jetzt wichtig ist.

Der Einspruch selbst braucht nur einen Satz und keine Begründung. Entscheidend ist, was danach kommt: Akteneinsicht, Prüfung der Messung und der richtige Vortrag gegenüber Behörde und Gericht.

Frist sichern

Nach Zustellung bleiben nur 2 Wochen. Beauftragen Sie uns, legen wir fristwahrend Einspruch für Sie ein — Sie laden dafür nur den Bescheid hoch.

Akteneinsicht

Erst aus der Bußgeldakte ergibt sich, ob der Vorwurf trägt: Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweise, Beweisfotos und Rohmessdaten.

Folgen einordnen

Wir bewerten Geldbuße, Punkte und Fahrverbot. Was Ihnen laut Bußgeldkatalog konkret droht, zeigt der Bußgeldrechner.

Einspruch einlegen

Wann sich der Einspruch lohnt.

Die Erfolgsaussichten zeigen sich meist erst nach Akteneinsicht. Nach einer Auswertung der Sachverständigengesellschaft VUT mit 15.000 Fällen wiesen 56 % der Ordnungswidrigkeitenverfahren Mängel auf.

  • Der Bescheid wird nicht rechtskräftig — Geldbuße und Fahrverbot laufen zunächst nicht an
  • Der Einspruch braucht nur einen Satz und keine Begründung
  • Messung, Eichung, Blitzerfoto und Rohmessdaten werden vollständig überprüfbar
  • Der Einspruch kann bis zum Gerichtstermin zurückgenommen werden

Anhörungsbogen erhalten?

Meist erhalten Sie im Vorverfahren zuerst einen Anhörungsbogen. Äußern Sie sich vor der Akteneinsicht nicht zur Sache — eine vorschnelle Einlassung ist oft schädlich und kaum revidierbar.

Anhörungsbogen prüfen lassen

Fehlerquellen

Typische Fehlerquellen im Bußgeldbescheid.

Ob der Vorwurf trägt, zeigt sich meist erst nach Akteneinsicht. Die häufigsten Ansatzpunkte der Verteidigung:

Fehler bei der Messung

Testmessungen und Kalibrierung unterblieben — das gilt für mobile wie für fest installierte Blitzer.

Aufbau & Bedienung

Die Anlage wurde falsch aufgestellt oder falsch bedient — beides kann die Verwertbarkeit der Messung erschüttern.

Eichung & Schulung

Das Messgerät war nicht gültig geeicht oder das Personal nicht ordnungsgemäß geschult.

Rohmessdaten

Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf Einsicht in die Rohmessdaten gestärkt (Beschluss v. 12.11.2020, 2 BvR 1616/18). Fehlen sie, ist die Messung oft nicht überprüfbar.

Fahreridentifikation

Blitzerfotos sind häufig von schlechter Qualität. Bestehen Zweifel an der Täterschaft, gilt: in dubio pro reo. Aus dem Schweigen des Halters dürfen keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden (BGHSt 20, 281).

Verjährung

Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren regelmäßig nach 3 Monaten, wenn die Frist nicht wirksam unterbrochen wurde — Unterbrechungshandlungen wirken nur gegen den, auf den sie sich beziehen.

Kosten & Rechtsschutz

Was der Einspruch kostet.

Neben der Geldbuße fallen im Verfahren behördliche Kosten an; die Gebühren für die anwaltliche Verteidigung richten sich nach dem RVG und hängen von der Höhe der Geldbuße ab.

  • Erstellung und Versand des Bußgeldbescheids: 28,50 € Auslagen zzgl. 3,50 € Porto
  • Einlegung eines Einspruchs: 20 € Verwaltungsgebühren
  • Durchführung der Hauptverhandlung: ca. 10 % des Bußgeldes
  • Erstellung eines Sachverständigengutachtens: mehrere hundert Euro möglich
Gebührentatbestand, § 2 Abs. 2 RVGVergütungsverzeichnis, Anlage 1 RVGGebührenrahmen
Grundgebühr5100 VV RVG33 € – 187 €
Verfahrensgebühr (Behörde, Geldbuße bis 60 €)
oder Verfahrensgebühr (Behörde, Geldbuße von 60 € – 5.000 €)
oder Verfahrensgebühr (Behörde, Geldbuße ab 5.000 €)
5101 VV RVG
5103 VV RVG
5105 VV RVG
22 € – 121 €
33 € – 319 €
44 € – 330 €
Auslagenpauschale I7002 VV RVG20 €
Verfahrensgebühr (Gericht, Geldbuße bis 60 €)
oder Verfahrensgebühr (Gericht, Geldbuße von 60 € – 5.000 €)
oder Verfahrensgebühr (Gericht, Geldbuße ab 5.000 €)
5107 VV RVG
5109 VV RVG
5111 VV RVG
22 € – 121 €
33 € – 319 €
55 € – 385 €
Terminsgebühr (Gericht, Geldbuße bis 60 €)
oder Terminsgebühr (Gericht, Geldbuße von 60 € – 5.000 €)
oder Terminsgebühr (Gericht, Geldbuße ab 5.000 €)
5108 VV RVG
5110 VV RVG
5112 VV RVG
22 € – 264 €
44 € – 517 €
88 € – 616 €
Auslagenpauschale II7002 VV RVG20 €
Akteneinsicht12 €
Dokumentenpauschale7002 VV RVG10 €
Summe163 € – 1.580 €
Ablauf

So läuft der Einspruch ab.

SCHRITT 01

Vorverfahren

Die Behörde ermittelt den Verstoß, meist erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen. Kommt weder Einstellung noch Verwarnung in Betracht, ergeht der Bußgeldbescheid.

SCHRITT 02

Einspruch einlegen

Innerhalb von 2 Wochen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Der Bescheid wird nicht rechtskräftig — wir legen fristwahrend für Sie ein.

SCHRITT 03

Zwischenverfahren

Die Behörde prüft den Bescheid erneut, wir nehmen Akteneinsicht. Hilft die Behörde nicht ab, geht die Akte über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht.

SCHRITT 04

Hauptverfahren

Das Gericht verhandelt den Vorwurf — mit Zeugen, Sachverständigen und der Möglichkeit der Einstellung. Gegen ein Urteil ist binnen eines Monats die Rechtsbeschwerde möglich.

Einspruchs-Hilfe

Muster-Einspruch in einer Minute erstellen.

Druckfertiges Schreiben mit Absender und Empfänger — Behörde auswählen oder selbst eintragen — Ihre Eingaben bleiben im Browser, es wird nichts übertragen oder gespeichert.

Ihre Angaben

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Einspruch.

Noch mehr Antworten: alle häufigen Fragen · aktuelle Urteile zu Bußgeldverfahren · der Ablauf im Detail.

Wie lange kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG). Maßgeblich ist das Datum auf dem gelben Briefumschlag der Zustellungsurkunde. Die Frist läuft am 14. Tag um 23:59 Uhr ab — danach wird der Bescheid rechtskräftig.
Was kann ich tun, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist?
Nach Fristablauf wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Nur wenn die Frist nachweislich ohne eigenes Verschulden versäumt wurde, kommt ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Ein solcher Antrag ist rechtlich anspruchsvoll und sollte anwaltlich begründet werden.
Muss der Einspruch begründet werden?
Nein. Ein Einspruch muss nicht begründet werden. Sinnvoll ist es, sich erst nach der Akteneinsicht zur Sache zu äußern — dann kann der Sachverhalt präzise und ohne Widersprüche vorgetragen werden.
Was kostet der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem RVG und hängen von der Höhe der Geldbuße ab (siehe Tabelle oben). Mit Verkehrsrechtsschutz übernimmt die Versicherung die Kosten der Verteidigung — für Sie bleibt höchstens die Selbstbeteiligung. Wir klären die Deckung vorab und rechnen direkt mit der Versicherung ab; die erste Fallprüfung ist kostenlos.
Kann ich den Einspruch wieder zurücknehmen?
Ja. Der Einspruch kann bis zum Gerichtstermin zurückgenommen werden; im Termin selbst grundsätzlich nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, wenn diese anwesend ist. Mit der Rücknahme wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid überhaupt?
Das hängt vom Einzelfall ab — die Erfolgsaussichten zeigen sich meist erst nach Akteneinsicht. Nach der VUT-Auswertung mit 15.000 Fällen wiesen 56 % der Verfahren Mängel auf. Unsere Fachanwälte prüfen kostenlos, ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt.
Rechtsanwältin Melanie Depner
Von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für Verkehrsrecht
Baier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe · Ebenfalls für Sie im Bußgeldverfahren da: Andreas Baier, Lisa Mursa, Nadine Baier und Christoph Scholl

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