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    Mic Jau
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    März 16, 2022.
    Hatte ein Fall bezgl. Verkehrsrecht. Mein Anliegen wurde professionell, ausführlich und zu einem positiven Ergebnis bearbeitet. Preislich sogar noch völlig im Rahmen - ich werde wiederkommen. Vielen Dank Herr Ohlinger!
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    Januar 17, 2022.
    Die Betreuung durch Herrn Sven Ohlinger war ausgezeichnet! Nicht nur der fachliche Aspekt ist mehr als gut, sondern auch das Zwischenmenschliche wird hier groß geschrieben. Alles TOP, so wünscht man sich das als Kunde!
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    Juni 13, 2021.
    Die Zusammenarbeit mit Herrn Ohlinger war erstklassig. Top Beratung, viel Erfahrung und Vergleiche aus vergangenen Fällen. Im Verkehrsrecht absolut zu empfehlen.
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    Mai 1, 2021.
    RA Fr. Schröter professionell, steht immer auch persönlich zur Verfügung, sehr angenehm und in keinster Weise abgehoben. Hatte schon andere Erfahrungen, also hier eine klare Empfehlung! Ein Stern fehlt lediglich für das RA-Büro, punktuell verbesserungswürdig (Kommunikation nur mit Standardvorlagen) aber nette Ansprechpartner sind immer da und was zählt ist am Ende definitiv der gute Job der Anwälte.
    Conny Mall
    Conny Mall
    Februar 11, 2021.
    Ich kann diese Kanzlei von ganzem Herzen empfehlen. Frau Schröter war sehr kompetent und sympathisch. Sie hat sich um meine Angelegenheit sehr gut gekümmert. Ich bin sehr dankbar das sie meinen Fall übernommen hat. Ich danke ihr für ihren unermüdlichen Einsatz 🙂
    Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Alle Tipps und Tricks

    Sie sind zu schnell gefahren, über eine rote Ampel gefahren, oder haben ein anderes Knöllchen bekommen. Wir sind erfahrene Rechtsanwälte und zeigen Ihnen alle Tipps und Tricks, wie Sie einen Einspruch formulieren können.

    Das Wichtigste gleich Vorab:

    – Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen

    – Der Einspruch muss schriftlich eingelegt werden

    – Der Einspruch muss bei der Behörde eingelegt werden, welche diesen erlassen hat.

    – Wir bieten Ihnen ein Mustereinspruchstext

    Wenn Sie den Bescheid nicht akzeptieren wollen, müssen Sie oder Ihr Anwalt jetzt aktiv werden und Einspruch einlegen. Gerne legen wir als erfahren Rechtsanwälte gerne den Einspruch für Sie in Ihrem Fall ein. Hierfür können Sie komfortabel alle Unterlagen online hochladen.

    Juristischer Hinweis:

     In §67 StPO ist die Form und die Frist für einen Einspruch geregelt. Hier ist folgendes ausgeführt:

    (1) 1Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. 2Die §§ 297 bis 300 und 302 der Strafprozeßordnung über Rechtsmittel gelten entsprechend.

    (2) Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden.

    Wie lange kann Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt werden?

    In §67 StPO  ist geregelt, dass die Einspruchsfrist 2 Wochen beträgt. Diese Frist wird ab Zustellung berechnet.

    Ein Bußgeldbescheid wird in aller Regel durch die Post mittels einer Zustellurkunde zugestellt. Dies bedeutet, dass es sich um einen gelben Briefumschlag handelt. Auf diesem Briefumschlag wird vermerkt, wann dieser zugestellt wurde. Die Zustellung ist entweder die persönliche Übergabe des Briefumschlages, oder der Einwurf in den Briefkasten.

    Von diesem auf dem Briefumschlag enthaltenen Datum sind 14 Tage hinzuzurechnen. Dies ist der Tag, an welchem die Frist zur Einlegung des Einspruchs abläuft. Im Detail läuft diese mithin um 23:59 Uhr ab.

    Beispiel: Der Brief wurde am 2.2.2022 in den Briefkasten eingeworfen. Dies ist auch das Datum, welches auf dem Brief vermerkt ist. Dann würde die Frist am 16.02.2022 um 23:59 Uhr ablaufen.

    Was kann ich machen, wenn die zwei Wöchige Einspruchsfrist abgelaufen ist?

    Grundsätzlich ist es so, wenn man nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegt, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Dies bedeutet, dass das Verfahren abgeschlossen ist, und die Geldbuße fällig wird.

    Lediglich in Ausnahmefällen wenn die Einspruchsfrist nachweislich ohne eigenes Verschulden versäumt wurde, kann die sogenannte Wiedereinsetzung beantragt werden. Ein solcher Antrag kann mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gemacht werden. Ein solcher Antrag ist rechtlich schwierig zu begründen. Wir raten hierzu dringend den Rat eines erfahren Rechtsanwaltes einzuholen.

    Wie wird Einspruch eingelegt?

    Die Einlegung des Einspruchs ist sehr einfach. Hierfür reicht einfach die Willensbekundung aus, dass man Einspruch einlegen möchte. Hierfür hat man zwei Möglichkeiten. Entweder man schickt einen schriftlichen Brief an die Behörde.

    Oder man geht zur Behörde und erklärt hier zur Niederschrift, dass man Einspruch einlegen möchte.

    Wie muss ein schriftlicher Einspruch formuliert sein?

    Ein schriftlicher Einspruch muss lediglich einen Satz erhalten.

    „Hiermit lege ich gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen …. Einspruch ein.“

    Hinweis: Umgangssprachlich werden die Begriffe „Einspruch“ und „Widerspruch“ oftmals gleichlaufend verwendet. Juristisch wird zwar ein Einspruch eingelegt. Sollte ein juristischer Laie jedoch das Wort Widerspruch verwenden, so wird im Rahmen der Auslegung das gewollte herausgelesen. Dies bedeutet, dass auch Einsprüche, welche mit Widerspruch überschrieben wurden, als entsprechende Einsprüche behandelt werden.

    Damit sind alle Voraussetzungen für einen Einspruch gegeben. Nachfolgend sehen Sie einen Mustereinspruch, welcher so in dieser Art und Weise von unserer Kanzlei in entsprechenden Verfahren versendet wird.

    Einspruchschreiben

    Tipp an Anwaltskollegen:

    Aufgrund der aktiven beA Nutzungspflicht darf der Einspruch ab dem 01.01.2022 nicht per Fax übermittelt werden, sondern muss per beA übermittelt werden. Dies kann ggfls. bei älteren Kollegen, welche die Nutzung des Fax gewohnt sind zu bösen Überraschungen führen, da ggfls der Einspruch dann nicht formwirksam eingereicht wurde.

    Muss der Einspruch auch begründet werden?

    Ein Einspruch muss nicht begründet werden. In der Regel raten wir auch allen Betroffenen sich zunächst nicht zu der Sache einzulassen, bis der Akteninhalt von der Behörde vorliegt. Dies hat den Hintergrund, dass mit dem vorliegenden Akteninhalt, der Sachverhalt viel präziser und ohne ggfls. entstehende Widersprüche (aufgrund einer falschen Vorstellung) vorgetragen werden kann.

    Welche Folgen hat ein Einspruch?

    Ein frist- und formgerechter Einspruch führt dazu, dass ein Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird. Dies bedeutet, dass Sie bis zur Rechtskraft jedenfalls das Bußgeld nicht bezahlen müssen. Es muss also weder die Geldbuße bezahlt werden, noch läuft ein Fahrverbot an.

    Es bedeutet mithin, dass der Bußgeldbescheid zunächst nochmals durch die Behörde überprüft wird und sollte die Behörde nicht abhelfen, wird der Bußgeldbescheid dem Gericht zur abschließenden Beurteilung vorgelegt.

    Der im Bußgeldbescheid vorgeworfene Sachverhalt kann auch nicht zu Lasten des Betroffenen in einem anderen Verfahren als erschwerender Umstand verwendet werden, da man „als unschuldig“ gilt, solange der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig ist.

    Es kann daher auch in manchen Fällen sinnvoll sein, selbst wenn man den Vorwurf als gerechtfertigt ansieht, Einspruch einzulegen, nur um z.B. die Zeit des Fahrverbots in eine für einem passendere Zeit zu legen, oder für ein anderes Verfahren die Unschuldsvermutung in dem OWi Verfahren offen halten möchtet.

    Wann das passend ist, sollte jedoch mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwaltes besprochen werden.

    Was kostet es Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen?

    Wenn Sie den Einspruch selbst einlegen, so können Sie das grundsätzlich kostenfrei machen, wenn Sie dies z.B. zur Niederschrift bei der Behörde einlegen. Hier kostet es Sie lediglich Ihre Zeit.

    Wenn Sie Ihren Einspruch per Brief versenden, so fällt lediglich Ihr Porto an.

    Wenn Sie hier einen Rechtsanwalt mit dem Einspruch beauftragen, so fallen hier die Anwaltsgebühren an. Diese Anwaltsgebühren richten sich nach Nr. 5100 VV-RVG und Nr. 5101 VV-RVG. Diese Gebühren werden jedoch von der Rechtschutzversicherung übernommen, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben.

    In dem Verfahren können zusätzliche Kosten anfallen, nämlich immer dann, wenn das Verfahren an die Staatsanwaltschaft bzw. Gericht abgegeben wird.

    Ist es möglich einen Einspruch wieder zurück zu ziehen?

    Ja der Einspruch kann bis zum Gerichtstermin zurückgenommen werden. In dem Gerichtstermin ist es grundsätzlich nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft – wenn diese anwesend ist – möglich.

    Wenn man den Einspruch zurücknimmt, wird damit der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

    Kann ich den Einspruch online einlegen?

    Wir haben uns auf die deutschlandweite Vertretung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten spezialisiert, und sind hier Ihr richtiger Partner. Aufgrund dessen bieten wir auch an, dass wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei für Sie den Einspruch einlegen.

    Alle wichtigen Daten können Sie online uns zur Verfügung stellen. Klicken Sie hierzu einfach auf Unterlagen hochladen.

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