Nach Zustellung bleiben nur 2 Wochen. Beauftragen Sie uns, legen wir fristwahrend Einspruch für Sie ein — Sie laden dafür nur den Bescheid hoch.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid — Ihre Verteidiger
Der Bußgeldbescheid ist ein Angebot der Behörde — kein Urteil. Wer ihn einfach bezahlt, akzeptiert Geldbuße, Punkte und Fahrverbot endgültig. Für den Einspruch gilt eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG) — maßgeblich ist das Datum auf dem gelben Briefumschlag der Zustellungsurkunde. Mit einem fristgerechten Einspruch wird der ganze Fall überprüfbar: von der Messung bis zum Blitzerfoto. Ein fristwahrendes Schreiben erstellen Sie in einer Minute mit unserem Muster-Einspruch-Generator — direkt im Browser, ohne Datenübertragung.
Was nach dem Bußgeldbescheid jetzt wichtig ist.
Der Einspruch selbst braucht nur einen Satz und keine Begründung. Entscheidend ist, was danach kommt: Akteneinsicht, Prüfung der Messung und der richtige Vortrag gegenüber Behörde und Gericht.
Erst aus der Bußgeldakte ergibt sich, ob der Vorwurf trägt: Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweise, Beweisfotos und Rohmessdaten.
Wir bewerten Geldbuße, Punkte und Fahrverbot. Was Ihnen laut Bußgeldkatalog konkret droht, zeigt der Bußgeldrechner.
Wann sich der Einspruch lohnt.
Die Erfolgsaussichten zeigen sich meist erst nach Akteneinsicht. Nach einer Auswertung der Sachverständigengesellschaft VUT mit 15.000 Fällen wiesen 56 % der Ordnungswidrigkeitenverfahren Mängel auf.
- Der Bescheid wird nicht rechtskräftig — Geldbuße und Fahrverbot laufen zunächst nicht an
- Der Einspruch braucht nur einen Satz und keine Begründung
- Messung, Eichung, Blitzerfoto und Rohmessdaten werden vollständig überprüfbar
- Der Einspruch kann bis zum Gerichtstermin zurückgenommen werden
Anhörungsbogen erhalten?
Meist erhalten Sie im Vorverfahren zuerst einen Anhörungsbogen. Äußern Sie sich vor der Akteneinsicht nicht zur Sache — eine vorschnelle Einlassung ist oft schädlich und kaum revidierbar.
Typische Fehlerquellen im Bußgeldbescheid.
Ob der Vorwurf trägt, zeigt sich meist erst nach Akteneinsicht. Die häufigsten Ansatzpunkte der Verteidigung:
Testmessungen und Kalibrierung unterblieben — das gilt für mobile wie für fest installierte Blitzer.
Die Anlage wurde falsch aufgestellt oder falsch bedient — beides kann die Verwertbarkeit der Messung erschüttern.
Das Messgerät war nicht gültig geeicht oder das Personal nicht ordnungsgemäß geschult.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf Einsicht in die Rohmessdaten gestärkt (Beschluss v. 12.11.2020, 2 BvR 1616/18). Fehlen sie, ist die Messung oft nicht überprüfbar.
Blitzerfotos sind häufig von schlechter Qualität. Bestehen Zweifel an der Täterschaft, gilt: in dubio pro reo. Aus dem Schweigen des Halters dürfen keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden (BGHSt 20, 281).
Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren regelmäßig nach 3 Monaten, wenn die Frist nicht wirksam unterbrochen wurde — Unterbrechungshandlungen wirken nur gegen den, auf den sie sich beziehen.
Was der Einspruch kostet.
Neben der Geldbuße fallen im Verfahren behördliche Kosten an; die Gebühren für die anwaltliche Verteidigung richten sich nach dem RVG und hängen von der Höhe der Geldbuße ab.
- Erstellung und Versand des Bußgeldbescheids: 28,50 € Auslagen zzgl. 3,50 € Porto
- Einlegung eines Einspruchs: 20 € Verwaltungsgebühren
- Durchführung der Hauptverhandlung: ca. 10 % des Bußgeldes
- Erstellung eines Sachverständigengutachtens: mehrere hundert Euro möglich
| Gebührentatbestand, § 2 Abs. 2 RVG | Vergütungsverzeichnis, Anlage 1 RVG | Gebührenrahmen |
|---|---|---|
| Grundgebühr | 5100 VV RVG | 33 € – 187 € |
| Verfahrensgebühr (Behörde, Geldbuße bis 60 €) oder Verfahrensgebühr (Behörde, Geldbuße von 60 € – 5.000 €) oder Verfahrensgebühr (Behörde, Geldbuße ab 5.000 €) | 5101 VV RVG 5103 VV RVG 5105 VV RVG | 22 € – 121 € 33 € – 319 € 44 € – 330 € |
| Auslagenpauschale I | 7002 VV RVG | 20 € |
| Verfahrensgebühr (Gericht, Geldbuße bis 60 €) oder Verfahrensgebühr (Gericht, Geldbuße von 60 € – 5.000 €) oder Verfahrensgebühr (Gericht, Geldbuße ab 5.000 €) | 5107 VV RVG 5109 VV RVG 5111 VV RVG | 22 € – 121 € 33 € – 319 € 55 € – 385 € |
| Terminsgebühr (Gericht, Geldbuße bis 60 €) oder Terminsgebühr (Gericht, Geldbuße von 60 € – 5.000 €) oder Terminsgebühr (Gericht, Geldbuße ab 5.000 €) | 5108 VV RVG 5110 VV RVG 5112 VV RVG | 22 € – 264 € 44 € – 517 € 88 € – 616 € |
| Auslagenpauschale II | 7002 VV RVG | 20 € |
| Akteneinsicht | 12 € | |
| Dokumentenpauschale | 7002 VV RVG | 10 € |
| Summe | 163 € – 1.580 € |
So läuft der Einspruch ab.
Vorverfahren
Die Behörde ermittelt den Verstoß, meist erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen. Kommt weder Einstellung noch Verwarnung in Betracht, ergeht der Bußgeldbescheid.
Einspruch einlegen
Innerhalb von 2 Wochen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Der Bescheid wird nicht rechtskräftig — wir legen fristwahrend für Sie ein.
Zwischenverfahren
Die Behörde prüft den Bescheid erneut, wir nehmen Akteneinsicht. Hilft die Behörde nicht ab, geht die Akte über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht.
Hauptverfahren
Das Gericht verhandelt den Vorwurf — mit Zeugen, Sachverständigen und der Möglichkeit der Einstellung. Gegen ein Urteil ist binnen eines Monats die Rechtsbeschwerde möglich.
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Druckfertiges Schreiben mit Absender und Empfänger — Behörde auswählen oder selbst eintragen — Ihre Eingaben bleiben im Browser, es wird nichts übertragen oder gespeichert.
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Wie lange kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
Was kann ich tun, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist?
Muss der Einspruch begründet werden?
Was kostet der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Kann ich den Einspruch wieder zurücknehmen?
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid überhaupt?
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