Unser Service hilft ihnen gerne bei allen Fragen zu zu schnell gefahren. Hierfür haben wir Ihnen auch ein extra Seite eingerichtet, auf welcher wir Ihnen alle wesentlichen Punkte zu Fragen zu Geschwindigkeitsverstößen gerne beantworten
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Das wichtigste Vorweg! Nach einer Auswertung der Sachverständigengesellschaft VUT mit einer Datenbasis von 15.000 Fällen, haben die Sachverständige in 56 % der Fälle Mängel im Ordnungswidrigkeitsverfahren gefunden. Im Detail hieß das: 8 % der Fälle hatten einen falschen Tatvorwurf. 25% der Fälle war die Beweisführung in der Akte mangelhaft und in weitere 23 % der Fälle lagen geringe Mängel in der Beweisführung vor. Diese Fehler in jedem zweiten Bussgeldverfahren kann ein versierter Verteidiger nutzen, um von der Strafe wegzukommen, beziehungsweise die Strafe zu reduzieren.
Unser Service hilft ihnen gerne bei allen Fragen zu zu schnell gefahren. Hierfür haben wir Ihnen auch ein extra Seite eingerichtet, auf welcher wir Ihnen alle wesentlichen Punkte zu Fragen zu Geschwindigkeitsverstößen gerne beantworten
Gerne helfen wir bei allen Fragen die sich stellen, wenn Sie über eine rote Ampel gefahren sind. Damit wir Sie hier diesbezüglich umfassend informieren können haben wir hierfür eine extra Seite zusammengestellt, welche Ihnen alle Fragen zu Rotlichtverstößen beantwortet.
Gerne helfen wir bei allen Fragen rund um Abstandsverstößen. Mit unserem automatischen kostenfreien Service können Sie hier eine erste Verteidigungsstrategie erstellen. Gerne helfen wir auch bei einer professionellen Verteidigung. Um Sie ausführlich zu allen fragen zu Abstandsverstößen zu beraten, haben wir eine extra Seite aufgesetzt, auf der Sie zu diesen Fragen umfassend informieren können.
Gerne helfen wir bei dem Vorwurf, dass Sie eine Handy während der Fahrt am Steuer benutzt haben. Hierzu bietet unser Service die Möglichkeit einer ersten Selbstverteidigung an. Ebenfalls haben wir auch die wesentlichsten Fragen auf einer gesonderten Seite für Sie zusammengestellt, dass Sie sich hier explizit hierzu informieren können.
Für unsere automatische kostenfreie und unverbindliche Information fallen selbstverständlich keine Kosten an. Ebenfalls beraten wir Sie auch gerne unverbindlich und kostenfrei, ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt. Kontaktieren Sie uns. Bei uns sind Sie mit Kosten steht auf der sicheren Seite.
Wenn Sie eine professionelle Verteidigung durch einen Rechtsanwalt wünschen, sind Sie bei uns genau richtig. Auch wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, denn die Rechtschutzversicherung muss grundsätzlich die Kosten übernehmen, welche bei einer Verteidigung anfallen. Sollten Sie mit Ihrer Rechtschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, werden wir schauen, dass wir über einen Prozesskostenfinanzierer auch dieses Risiko für Sie abdecken können. Somit fallen für Sie keine Kosten an.
Sollten Sie keine Rechtschutzversicherung haben, können Sie uns ebenfalls mit der Verteidigung in Ihrer Angelegenheit beauftragen. Wir werden dann nach einem passenden Prozessfinanzierer für Ihren Fall schauen. Bevor entsprechende weitere Kosten anfallen werden wir Sie gerne hierüber informieren.
Auch in diesem Fall sind Sie bestens bei uns aufgehoben und wir versuchen die bestmögliche Verteidigung für Sie zu erreichen.
Auf unserer Internetseite haben Sie die Möglichkeit schnell und einfach eine automatische Prüfung durchzuführen, nach der Sie sehen können, ob sich eine Verteidigung in Ihrem Fall lohnt.
Die Unterlagen können Sie bei uns in zwei Wegen schnell und einfach einreichen. Ein Termin vor Ort ist nicht notwendig. Sie können uns einfach per Internet die entsprechenden Daten übermitteln. Hierfür stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung.
Wir zeigen Ihnen auf, welche Verteidigungsmöglichkeiten Sie haben. Ebenfalls zeigen wir Ihnen auch auf, dass Sie bei einer Beauftragung oftmals kein Kostenrisiko haben. Wir versuche für ein verfahren stehst einen Prozessfinanzierer oder eine Rechtschutzversicherung welche die Deckung übernimmt anzufragen. Sie haben daher immer eine volle Kostentransparenz.
Wir sind sehr erfahren mit Bussgeldverfahren aller Art. Wir vertreten schon seit über 10 Jahren Mandanten in Bussgeldverfahren. Hier haben wir mehrere 1000 Verfahren schon geführt. Ebenfalls sind 3 Fachanwälte für Verkehrsrecht in der Kanzlei vorhanden, welche durch regelmäßige Fortbildungen und eine entsprechende Zusatzqualifikation das besondere Wissen in Verkehrsrechtlichen Fragen insbesondere auch bei fragen zu OWI-Verfahren nachgewiesen haben.
Sie werden durch uns bestens Vertreten, insbesondere da wir uns auf die Vertretung von Bussgeldern spezialisiert haben.
In einem Verfahren ist unser Ziel, dass wir einen Freispruch von diesem Vorwurf versuchen zu erreichen. Andernfalls versuche wir die Einstellung des Verfahren zu erreichen. Bei einer Einstellung verfolgt die Behörde die erhobenen Vorwürfe nicht mehr weiter und Sie sind ähnlich rehabilitiert, wie bei einem Freispruch.
Ein oftmals gangbarer Weg ist auch, dass man versucht die Strafe zu reduzieren, so dass keine Eintragungen in das Verkehrszentralregister in Flensburg erfolgt. Oftmals ist es auch ein guter Wege, dass man versucht die Strafe zu reduzieren. Bei einer Reduzierung der Strafe kann man z.B. versuchen von einem drohenden Fahrverbot wegzukommen, wenn einen ein solches besonders hart treffen wird.
Ein oftmals genutzte Möglichkeit ist das absehen von Fahrverboten. Hierdurch ist ein weitergehender Vortrag anhand der Rechtsprechung vorgegeben. Wir sind hier geübt entsprechend vorzutragen, dass ein Absehen des Fahrverbotes oftmals durch das Gericht möglich ist. Oft erhöht dabei das Gericht die Geldbusse, wenn es dafür vom Fahrverbot absieht.
Hierdurch können oftmals schwerwiegendste Einschränkungen wir Jobverlust oder schwerwiegende private Einschränkungen verhindert werden.
Oftmals handelt es sich nicht um ein Fall, auf welchen die standardisierte Strafe Anwendung finden kann. Jeder Fall hat entsprechende Besonderheiten, sei es in Bezug auf die Messtechnik, oder aber auch im privaten Bereich. So hat z.B. ein Gericht auch die Strafe auf 59 € bei einem Geschwindigkeitsverstoß verringert, wenn man auf dem Weg zu einer Beerdigung ist, und es nur die Möglichkeit gab den verstorbenen dort ein Letztes mal zu sehen. Wir werden auch Ihren Fall auf solche Besonderheiten untersuchen.
Ebenfalls ist ein Punkt in Flensburg oftmals sehr schmerzlich für Vielfahrer, die auch schon Punkte haben. Da als Vielfahrer oftmals schnell auch kritische Punktebereiche erreicht werden können, in welchen dann der Entzug des Führerscheins droht, sind wir auch hier bei der Verteidigung geübt. Sollte ein Freispruch oder eine Einstellung in Ihrem Fall nicht möglich sein, versuchen wir stets eine Reduzierung der Strafe unter die Eintragsgrenze zu erreichen.
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