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Für Temposünder und Falschparker wird es teurer.
Ab wann gilt der neue Bußgeldkatalog?
Der neue Bußgeldkatalog (BKat) tritt am 09. November 2021 in Kraft.
Verstöße, die bis zum 08. November 2021 passieren werden nach dem alten Bußgeldkatalog geahndet.
Was ändert sich mit dem neuen Bußgeldkatalog?
Insbesondere die Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen und Parkverstößen erhöhen sich.
Was ändert sich bei Geschwindigkeitsverstößen?
Die Bußgelder erhöhen sich. Bei Punkten und Fahrverbot ändert sich nichts.
Für normale Pkw bis 3,5 t werde bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 09.11.2021 folgende Geldbußen in Euro fällig:
Überschreitung in km/h | innerorts BKat neu | außerorts BKat neu |
bis 10 | 30 € | 20 € |
11 – 15 | 50 € | 40 € |
16 – 20 | 70 € | 60 € |
21 – 25 | 115 €, 1 Punkt | 100 €, 1 Punkt |
26 – 30 | 180 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung | 150 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung |
31 – 40 | 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 200 €, 1 Punkt |
41 – 50 | 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
51- 60 | 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot | 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
61 – 70 | 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot | 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot |
über 70 | 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot | 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot |
Höhere Bußgelder gelten für Pkw mit Anhänger / Fahrzeuge schwerer als 3,5 t
Noch höhere Bußgelder gelten für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder Passagierbusse
Was ändert sich beim Falschparken?
Beim Parken im Halte- oder Parkverbot werden künftig 25,- € statt 15,- € fällig.
Parken auf einem E-Autoparkplatz oder einem Char-Sharing-Parkplatz wird künftig mit einer Geldbuße in Höhe von 55,- € geahndet.
Bei schweren Parkverstößen kann jetzt sogar ein Punkt im Fahreignungsregister drohen.
So gibt es beim beim Parken in zweiter Reihe oder dem Parken auf einem Geh- oder Radweg länger als 1 Stunde, 80,- € und 1 Punkt, wenn dabei andere behindert werden.