Wir prüfen Messprotokoll, Eichung, Schulungsnachweis, Zielvorgang, Messstelle und — soweit vorhanden — die Fahreridentifizierung.
Ihre Verteidiger, wenn Sie vom LTI 20/20 TruSpeed geblitzt wurden
Der LTI 20/20 TruSpeed ist ein Laser-Handmessgerät („Laserpistole"), das ausschließlich von Polizeibeamten bedient wird. Anders als bei stationären Blitzern entsteht dabei kein Beweisfoto — die Messung hängt stark vom Zielvorgang und vom Messprotokoll ab. Genau deshalb ist der TruSpeed ein häufiger Streitpunkt; zuletzt standen zudem mögliche Messwertabweichungen und der sogenannte Abgleiteffekt in der Diskussion. Für den Einspruch gilt grundsätzlich eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
Was nach einer TruSpeed-Messung jetzt wichtig ist.
Ob eine Laser-Handmessung hält, zeigt sich fast nie am Bescheid selbst, sondern erst in der Messakte: Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweis des Beamten und die Angaben zum Zielvorgang.
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben grundsätzlich nur 2 Wochen für den Einspruch.
Was drohen kann, hängt von der Überschreitung ab — alle Regelsätze im Ratgeber Zu schnell gefahren.
So misst der LTI 20/20 TruSpeed.
Der TruSpeed ist ein Laser-Handmessgerät: Es sendet gebündelte Laserimpulse aus und ermittelt über deren Laufzeit die Entfernung zum Fahrzeug. Aus der Entfernungsänderung über eine kurze Zeitspanne errechnet das Gerät die Geschwindigkeit. Der Messbeamte zielt dabei über ein optisches Visier mit rotem Zielpunkt möglichst genau auf das Fahrzeug — häufig auf das Kennzeichen. Ein Beweisfoto entsteht nicht.
- Mobiles Handmessgerät, ausschließlich durch Polizeibeamte bedient
- Zielvorgang über optisches Visier mit rotem Zielpunkt
- Keine Foto- oder Videodokumentation der Messung
- Nachweis allein über das Messprotokoll des Beamten
Kein Foto, kein Rahmen — das Protokoll zählt
Weil kein Beweisfoto entsteht, ist das Messprotokoll des Beamten der zentrale Nachweis. Zielvorgang, Messstelle, Sichtverhältnisse und Gerätetests müssen darin sauber dokumentiert sein. Schon ein formaler Fehler im Protokoll oder ein unsauberer Zielvorgang kann die Verwertbarkeit der Messung in Frage stellen.
Wie Gerichte den TruSpeed bewerten.
Laser-Handmessungen gelten grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren — beim TruSpeed sind zuletzt aber Messwertabweichungen und der Abgleiteffekt in den Fokus gerückt.
Laser-Handmessgeräte werden in der Rechtsprechung grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren behandelt — vorausgesetzt, das Gerät ist geeicht, der Beamte ist geschult und es wird nach Bedienungsanleitung und Bauartzulassung gemessen.
Fachstellen und Sachverständige haben Messwertabweichungen beim TruSpeed thematisiert, die mit dem sogenannten Abgleiteffekt zusammenhängen. Teilweise wurde der Einsatz eingeschränkt und die Einordnung als standardisiertes Verfahren gerichtlich in Frage gestellt. Der Rechtsstand ist im Fluss und im Einzelfall zu prüfen.
Maßgeblich ist der Einsatz nach der jeweils gültigen Bedienungsanleitung — etwa zu Aufstellung und Zusatzoptik. Wird davon abgewichen, entfällt die Vermutung der Richtigkeit und die Messung ist im Einzelfall zu überprüfen.
Typische Angriffspunkte beim TruSpeed.
Ob eine Messung angreifbar ist, zeigt sich meist erst nach Akteneinsicht. Bei Laser-Handmessungen prüfen wir unter anderem folgende Punkte.
Wurde sauber und ruhig gezielt? Ein Verrutschen des Zielpunkts während der Messung kann das Ergebnis verfälschen.
Traf der Laserstrahl auf unterschiedlich weit entfernte Fahrzeugteile oder schräge Flächen? Der Abgleiteffekt wird als Fehlerquelle diskutiert.
Ohne Foto stützt sich der Vorwurf allein auf das Messprotokoll — dessen Vollständigkeit und Richtigkeit ist zentral.
Reflexionen der Laserimpulse an anderen Objekten als dem Zielfahrzeug können den Messwert beeinflussen.
War das Gerät gültig geeicht und der Messbeamte für den TruSpeed geschult? Beides ist Voraussetzung der Verwertbarkeit.
Da kein Messfoto vorliegt, stellt sich oft die Frage, ob die Fahrereigenschaft überhaupt zweifelsfrei feststeht.
Welche Toleranz beim TruSpeed gilt.
Vom gemessenen Wert wird vor der Ahndung eine Messtoleranz abgezogen. Erst der bereinigte Wert entscheidet über Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
| Gemessene Geschwindigkeit | Regelmäßiger Toleranzabzug |
|---|---|
| bis 100 km/h | 3 km/h |
| über 100 km/h | 3 % des Messwerts |
So prüfen wir Ihre TruSpeed-Messung.
Von der ersten Einschätzung bis zur Verteidigung — den kompletten Ablauf erklärt So funktioniert's.
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Ersteinschätzung
Wir ordnen kurzfristig ein, was droht und ob ein Einspruch sinnvoll ist — und klären die Rechtsschutz-Deckung.
Einspruch & Akteneinsicht
Bei Beauftragung sichern wir die Frist und fordern Messakte, Eichschein, Schulungsnachweis und Messprotokoll an.
Verteidigung
Wir greifen Zielvorgang, Protokoll, Abgleiteffekt, Eichung oder Fahreridentifikation gezielt an und verhandeln mit Behörde oder Gericht.
Häufige Fragen zum LTI 20/20 TruSpeed.
Wie misst der LTI 20/20 TruSpeed die Geschwindigkeit?
Warum gibt es beim TruSpeed kein Beweisfoto?
Was ist der Abgleiteffekt beim TruSpeed?
Welche Toleranz wird beim LTI 20/20 TruSpeed abgezogen?
Lohnt sich ein Einspruch gegen eine TruSpeed-Messung?
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