Wir prüfen Auswertrahmen, Messfoto, Eichung, Softwarestand, Messprotokoll und die Zuordnung des Messwerts zu Ihrem Fahrzeug.
Ihre Verteidiger, wenn Sie von PoliScan Speed geblitzt wurden
PoliScan Speed des Herstellers Vitronic ist eines der am weitesten verbreiteten Blitzer-Messgeräte in Deutschland — als feste Säule (u. a. PoliScan FM1) ebenso wie mobil auf Stativ oder im Fahrzeug. Die Messung gilt nach verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung als standardisiertes Messverfahren, ist aber nicht unangreifbar: Vor allem der Auswertrahmen im Messfoto und die nur eingeschränkt gespeicherten Messdaten sind wiederkehrende Streitpunkte. Für den Einspruch gilt grundsätzlich eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
Was nach einer PoliScan-Messung jetzt wichtig ist.
Ob eine PoliScan-Messung hält, zeigt sich fast nie am Bescheid selbst, sondern erst in der Messakte: Messfoto mit Auswertrahmen, Eichschein, Messprotokoll und Falldaten.
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben grundsätzlich nur 2 Wochen für den Einspruch.
Was drohen kann, hängt von der Überschreitung ab — alle Regelsätze im Ratgeber Zu schnell gefahren.
So misst PoliScan Speed.
PoliScan Speed arbeitet mit LIDAR-Technik: Ein rotierender Laserscanner tastet die Fahrbahn fächerförmig ab und verfolgt herannahende Fahrzeuge über eine Strecke von mehreren Metern. Aus den Positions- und Zeitdaten errechnet die Software die Geschwindigkeit und löst das Messfoto aus. Dabei können mehrere Fahrzeuge auf mehreren Fahrspuren gleichzeitig erfasst werden — in beiden Fahrtrichtungen.
- Stationär als Messsäule (u. a. PoliScan FM1) an Unfallschwerpunkten
- Mobil auf Stativ oder im Einsatzfahrzeug
- Mehrspurige Erfassung, Ahndung auch von Rotlichtverstößen möglich (je nach Variante)
- Zuordnung des Messwerts über den Auswertrahmen im Messfoto
Der Auswertrahmen — die Schwachstelle
Die Software legt einen Rahmen in das Messfoto, der den Messwert einem Fahrzeug zuordnet. Der Hersteller macht dazu Vorgaben — etwa, wo Kennzeichen und Fahrzeugfront im Rahmen liegen müssen und dass keine anderen Fahrzeuge die Zuordnung stören dürfen. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, ist die Zuordnung angreifbar.
Wie Gerichte PoliScan Speed bewerten.
PoliScan Speed war jahrelang Gegenstand intensiver Auseinandersetzungen — vor allem wegen der Nachvollziehbarkeit der Messwertbildung und der nicht vollständig gespeicherten Rohmessdaten.
Nach verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung ist PoliScan Speed ein standardisiertes Messverfahren (u. a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2015 — 1 RBs 200/14). Gerichte dürfen den Messwert dann ohne Sachverständigengutachten zugrunde legen — solange keine konkreten Anhaltspunkte für Fehler bestehen.
Der Hersteller legt den genauen Rechenweg der Messwertbildung nicht vollständig offen; das Gerät speichert nur wenige Punktdaten statt der vollständigen Messsignale. Die Verteidigung kritisiert seit Jahren, dass sich die Messung dadurch nachträglich kaum überprüfen lässt — genau hier setzen Sachverständige an.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 den Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Messunterlagen auch außerhalb der Bußgeldakte gestärkt (Beschluss vom 12.11.2020 — 2 BvR 1616/18). 2023 entschied es zugleich, dass eine Pflicht zur Speicherung von Rohmessdaten verfassungsrechtlich nicht besteht (Beschluss vom 21.06.2023 — 2 BvR 1090/21).
Typische Angriffspunkte bei PoliScan Speed.
Ob eine Messung angreifbar ist, zeigt sich meist erst nach Akteneinsicht. Bei PoliScan-Messungen prüfen wir unter anderem folgende Punkte.
Liegen Kennzeichen und Fahrzeugfront vorgabegemäß im Rahmen? Ragen andere Fahrzeuge, Anbauteile oder Reflexionen hinein?
Bei dichtem Verkehr auf mehreren Spuren stellt sich die Frage, ob der Messwert wirklich Ihrem Fahrzeug zugeordnet ist.
Wurden Falldatei, Statistikdaten und vorhandene Messunterlagen vollständig herausgegeben? Der Zugang ist verfassungsrechtlich gestärkt.
War das Gerät gültig geeicht? Entsprach der Softwarestand der Bauartzulassung der PTB?
Wurden Aufstellvorgaben, Schulungsnachweise und Bedienungsanleitung eingehalten und dokumentiert?
Wurde die richtige Toleranz abgezogen — und ist die Person auf dem Foto zweifelsfrei identifizierbar?
Welche Toleranz bei PoliScan Speed gilt.
Vom gemessenen Wert wird vor der Ahndung eine Messtoleranz abgezogen. Erst der bereinigte Wert entscheidet über Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
| Gemessene Geschwindigkeit | Regelmäßiger Toleranzabzug |
|---|---|
| bis 100 km/h | 3 km/h |
| über 100 km/h | 3 % des Messwerts |
So prüfen wir Ihre PoliScan-Messung.
Von der ersten Einschätzung bis zur Verteidigung — den kompletten Ablauf erklärt So funktioniert's.
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Sie senden Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder Blitzerfoto digital an uns — über die kostenlose Fallprüfung.
Ersteinschätzung
Wir ordnen kurzfristig ein, was droht und ob ein Einspruch sinnvoll ist — und klären die Rechtsschutz-Deckung.
Einspruch & Akteneinsicht
Bei Beauftragung sichern wir die Frist und fordern Messakte, Eichschein, Falldatei und Messfoto mit Auswertrahmen an.
Verteidigung
Wir greifen Auswertrahmen, Zuordnung, Toleranz oder Fahreridentifikation gezielt an und verhandeln mit Behörde oder Gericht.
Häufige Fragen zu PoliScan Speed.
Ist PoliScan Speed ein standardisiertes Messverfahren?
Was ist der Auswertrahmen und warum ist er so wichtig?
Welche Toleranz wird bei PoliScan Speed abgezogen?
Speichert PoliScan Speed Rohmessdaten?
Lohnt sich ein Einspruch gegen eine PoliScan-Messung?
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