Messgeräte-Ratgeber

Ihre Verteidiger, wenn der TraffiStar S350 Sie geblitzt hat

Das Wichtigste zuerst

Der TraffiStar S350 des Herstellers Jenoptik ist ein Lasermessgerät, das Fahrzeuge über einen Laserscanner verfolgt (Lasertracking) — stationär in einer Säule ebenso wie semistationär im Messanhänger oder auf Stativ. Bekannt wurde er vor allem durch die Saarland-Rechtsprechung zu fehlenden Rohmessdaten. Für den Einspruch gilt grundsätzlich eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Eine Übersicht aller gängigen Geräte finden Sie unter Messgeräte.

Schnelle Einordnung

Was nach einer S350-Messung jetzt wichtig ist.

Ob eine S350-Messung hält, zeigt sich fast nie am Bescheid selbst, sondern erst in der Messakte: Messfoto, Eichschein, Messprotokoll und die vorhandenen Falldaten.

Messung prüfen

Wir prüfen Messfoto, Zuordnung, Eichung, Softwarestand, Messprotokoll und die Frage nach vorhandenen Messdaten.

Frist sichern

Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben grundsätzlich nur 2 Wochen für den Einspruch.

Folgen einordnen

Was drohen kann, hängt von der Überschreitung ab — alle Regelsätze im Ratgeber Zu schnell gefahren.

Messprinzip

So misst der TraffiStar S350.

Der S350 arbeitet mit einem Laserscanner: Er tastet die Fahrbahn ab und verfolgt herannahende Fahrzeuge über eine kurze Strecke (Lasertracking). Aus den erfassten Positions- und Zeitdaten errechnet die Software die Geschwindigkeit und löst das Beweisfoto aus. Das Gerät kann mehrere Fahrspuren gleichzeitig überwachen und wird ohne sichtbaren Blitz („Schwarzlicht") betrieben.

  • Stationär in einer Messsäule an Unfallschwerpunkten
  • Semistationär im Messanhänger (Enforcement-Trailer) oder auf Stativ
  • Mehrspurige Erfassung in beide Fahrtrichtungen
  • Anderes Messprinzip als der piezobasierte TraffiStar S330

Warum Rohmessdaten hier zentral sind

Der S350 hält die zur Messung führenden Signaldaten nicht als überprüfbare Rohmessdaten vor. Damit lässt sich die Messung nachträglich nur eingeschränkt kontrollieren — genau das war Ausgangspunkt der Saarland-Rechtsprechung und ist bis heute ein zentraler Streitpunkt der Verteidigung.

Messung prüfen lassen

Rechtsprechung

Wie Gerichte den TraffiStar S350 bewerten.

Kaum ein Messgerät hat die Debatte um Rohmessdaten so geprägt wie der S350 — im Zentrum steht die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes.

VerfGH Saarland: unverwertbar

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschied am 05.07.2019 (Lv 7/17): Weil der S350 keine speicherbaren Rohmessdaten vorhält, fehlt die nachträgliche Überprüfbarkeit. Das verletzt das Recht auf ein faires Verfahren — Messungen sind im Saarland unverwertbar.

Nur im Saarland bindend

Rechtlich bindet die Entscheidung nur im Saarland. Die Obergerichte anderer Länder haben den S350 überwiegend weiter als standardisiertes Messverfahren behandelt. Die Rohmessdaten-Frage bleibt damit bundesweit ein Streitpunkt.

Zugang zu Messunterlagen (BVerfG)

Unabhängig davon hat das Bundesverfassungsgericht 2020 den Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Informationen außerhalb der Bußgeldakte gestärkt (Beschluss vom 12.11.2020 — 2 BvR 1616/18). Falldaten, Eichschein und Lebensakte gehören auf den Prüfstand.

Messfehler

Typische Angriffspunkte beim TraffiStar S350.

Ob eine Messung angreifbar ist, zeigt sich meist erst nach Akteneinsicht. Bei S350-Messungen prüfen wir unter anderem folgende Punkte.

Rohmessdaten

Sind überprüfbare Messdaten vorhanden — und wurden sie herausgegeben? Im Saarland ist ihr Fehlen entscheidend, andernorts ein Ansatzpunkt für Zweifel.

Zuordnung des Messwerts

Bei mehreren Fahrzeugen auf mehreren Spuren stellt sich die Frage, ob der Messwert wirklich Ihrem Fahrzeug zugeordnet ist.

Aufbau & Standort

Wurde das Gerät — ob Säule, Anhänger oder Stativ — vorgabegemäß aufgestellt und ausgerichtet und der Standort dokumentiert?

Eichung & Software

War das Gerät gültig geeicht? Entsprach der Softwarestand der Bauartzulassung der PTB?

Messprotokoll & Schulung

Sind Messprotokoll, Schulungsnachweise und Beschilderung lückenlos und stimmig dokumentiert?

Toleranz & Fahrer

Wurde die richtige Toleranz abgezogen — und ist die Person auf dem Foto zweifelsfrei identifizierbar?

Toleranzabzug

Welche Toleranz beim TraffiStar S350 gilt.

Vom gemessenen Wert wird vor der Ahndung eine Messtoleranz abgezogen. Erst der bereinigte Wert entscheidet über Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.

Gemessene GeschwindigkeitRegelmäßiger Toleranzabzug
bis 100 km/h3 km/h
über 100 km/h3 % des Messwerts
Ablauf

So prüfen wir Ihre S350-Messung.

Von der ersten Einschätzung bis zur Verteidigung — den kompletten Ablauf erklärt So funktioniert's.

SCHRITT 01

Bescheid hochladen

Sie senden Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder Blitzerfoto digital an uns — über die kostenlose Fallprüfung.

SCHRITT 02

Ersteinschätzung

Wir ordnen kurzfristig ein, was droht und ob ein Einspruch sinnvoll ist — und klären die Rechtsschutz-Deckung.

SCHRITT 03

Einspruch & Akteneinsicht

Bei Beauftragung sichern wir die Frist und fordern Messakte, Eichschein, Messprotokoll und vorhandene Falldaten an.

SCHRITT 04

Verteidigung

Wir greifen Rohmessdaten, Zuordnung, Toleranz oder Fahreridentifikation gezielt an und verhandeln mit Behörde oder Gericht.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum TraffiStar S350.

Wie funktioniert der TraffiStar S350?
Der TraffiStar S350 von Jenoptik ist ein Lasermessgerät. Über einen Laserscanner verfolgt er herannahende Fahrzeuge (Lasertracking) und errechnet aus den Positions- und Zeitdaten die Geschwindigkeit. Er kommt stationär in einer Säule sowie semistationär im Anhänger oder auf Stativ zum Einsatz und erfasst mehrere Fahrspuren.
Was hat der VerfGH Saarland zum TraffiStar S350 entschieden?
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat am 05.07.2019 (Lv 7/17) entschieden, dass Messungen mit dem TraffiStar S350 im Saarland unverwertbar sind, weil das Gerät keine speicherbaren Rohmessdaten vorhält. Ohne diese Daten fehlt die nachträgliche Überprüfbarkeit, was das Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Die Entscheidung bindet rechtlich nur im Saarland.
Gilt das Saarland-Urteil auch in anderen Bundesländern?
Nein, unmittelbar bindend ist die Entscheidung nur im Saarland. Die Obergerichte anderer Länder haben den TraffiStar S350 überwiegend weiter als standardisiertes Messverfahren behandelt. Unabhängig davon hat das Bundesverfassungsgericht 2020 (2 BvR 1616/18) den Zugang zu vorhandenen Messunterlagen bundesweit gestärkt.
Welche Toleranz wird beim TraffiStar S350 abgezogen?
In der Regel 3 km/h bei gemessenen Geschwindigkeiten bis 100 km/h und 3 Prozent bei höheren Geschwindigkeiten. Ob der Abzug korrekt erfolgt ist, prüfen wir anhand der Akte.
Lohnt sich ein Einspruch gegen eine S350-Messung?
Das hängt vom Einzelfall ab — vom Messfoto, der Zuordnung, der Eichung und der Dokumentation, im Saarland zusätzlich von der Rohmessdaten-Frage. Für den Einspruch gilt grundsätzlich eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Eine kostenlose Fallprüfung schafft schnell Klarheit.
Rechtsanwältin Melanie Depner
Geprüft von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für Verkehrsrecht
Baier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe

Vom TraffiStar S350 geblitzt? Bescheid prüfen lassen.

Bescheid fotografieren, hochladen, fertig — wir sagen Ihnen kostenlos, ob sich der Einspruch lohnt.