Wir prüfen Messfoto, Zuordnung, Eichung, Softwarestand, Messprotokoll und die Frage nach vorhandenen Messdaten.
Ihre Verteidiger, wenn der TraffiStar S350 Sie geblitzt hat
Der TraffiStar S350 des Herstellers Jenoptik ist ein Lasermessgerät, das Fahrzeuge über einen Laserscanner verfolgt (Lasertracking) — stationär in einer Säule ebenso wie semistationär im Messanhänger oder auf Stativ. Bekannt wurde er vor allem durch die Saarland-Rechtsprechung zu fehlenden Rohmessdaten. Für den Einspruch gilt grundsätzlich eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Eine Übersicht aller gängigen Geräte finden Sie unter Messgeräte.
Was nach einer S350-Messung jetzt wichtig ist.
Ob eine S350-Messung hält, zeigt sich fast nie am Bescheid selbst, sondern erst in der Messakte: Messfoto, Eichschein, Messprotokoll und die vorhandenen Falldaten.
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben grundsätzlich nur 2 Wochen für den Einspruch.
Was drohen kann, hängt von der Überschreitung ab — alle Regelsätze im Ratgeber Zu schnell gefahren.
So misst der TraffiStar S350.
Der S350 arbeitet mit einem Laserscanner: Er tastet die Fahrbahn ab und verfolgt herannahende Fahrzeuge über eine kurze Strecke (Lasertracking). Aus den erfassten Positions- und Zeitdaten errechnet die Software die Geschwindigkeit und löst das Beweisfoto aus. Das Gerät kann mehrere Fahrspuren gleichzeitig überwachen und wird ohne sichtbaren Blitz („Schwarzlicht") betrieben.
- Stationär in einer Messsäule an Unfallschwerpunkten
- Semistationär im Messanhänger (Enforcement-Trailer) oder auf Stativ
- Mehrspurige Erfassung in beide Fahrtrichtungen
- Anderes Messprinzip als der piezobasierte TraffiStar S330
Warum Rohmessdaten hier zentral sind
Der S350 hält die zur Messung führenden Signaldaten nicht als überprüfbare Rohmessdaten vor. Damit lässt sich die Messung nachträglich nur eingeschränkt kontrollieren — genau das war Ausgangspunkt der Saarland-Rechtsprechung und ist bis heute ein zentraler Streitpunkt der Verteidigung.
Wie Gerichte den TraffiStar S350 bewerten.
Kaum ein Messgerät hat die Debatte um Rohmessdaten so geprägt wie der S350 — im Zentrum steht die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes.
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschied am 05.07.2019 (Lv 7/17): Weil der S350 keine speicherbaren Rohmessdaten vorhält, fehlt die nachträgliche Überprüfbarkeit. Das verletzt das Recht auf ein faires Verfahren — Messungen sind im Saarland unverwertbar.
Rechtlich bindet die Entscheidung nur im Saarland. Die Obergerichte anderer Länder haben den S350 überwiegend weiter als standardisiertes Messverfahren behandelt. Die Rohmessdaten-Frage bleibt damit bundesweit ein Streitpunkt.
Unabhängig davon hat das Bundesverfassungsgericht 2020 den Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Informationen außerhalb der Bußgeldakte gestärkt (Beschluss vom 12.11.2020 — 2 BvR 1616/18). Falldaten, Eichschein und Lebensakte gehören auf den Prüfstand.
Typische Angriffspunkte beim TraffiStar S350.
Ob eine Messung angreifbar ist, zeigt sich meist erst nach Akteneinsicht. Bei S350-Messungen prüfen wir unter anderem folgende Punkte.
Sind überprüfbare Messdaten vorhanden — und wurden sie herausgegeben? Im Saarland ist ihr Fehlen entscheidend, andernorts ein Ansatzpunkt für Zweifel.
Bei mehreren Fahrzeugen auf mehreren Spuren stellt sich die Frage, ob der Messwert wirklich Ihrem Fahrzeug zugeordnet ist.
Wurde das Gerät — ob Säule, Anhänger oder Stativ — vorgabegemäß aufgestellt und ausgerichtet und der Standort dokumentiert?
War das Gerät gültig geeicht? Entsprach der Softwarestand der Bauartzulassung der PTB?
Sind Messprotokoll, Schulungsnachweise und Beschilderung lückenlos und stimmig dokumentiert?
Wurde die richtige Toleranz abgezogen — und ist die Person auf dem Foto zweifelsfrei identifizierbar?
Welche Toleranz beim TraffiStar S350 gilt.
Vom gemessenen Wert wird vor der Ahndung eine Messtoleranz abgezogen. Erst der bereinigte Wert entscheidet über Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
| Gemessene Geschwindigkeit | Regelmäßiger Toleranzabzug |
|---|---|
| bis 100 km/h | 3 km/h |
| über 100 km/h | 3 % des Messwerts |
So prüfen wir Ihre S350-Messung.
Von der ersten Einschätzung bis zur Verteidigung — den kompletten Ablauf erklärt So funktioniert's.
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Sie senden Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder Blitzerfoto digital an uns — über die kostenlose Fallprüfung.
Ersteinschätzung
Wir ordnen kurzfristig ein, was droht und ob ein Einspruch sinnvoll ist — und klären die Rechtsschutz-Deckung.
Einspruch & Akteneinsicht
Bei Beauftragung sichern wir die Frist und fordern Messakte, Eichschein, Messprotokoll und vorhandene Falldaten an.
Verteidigung
Wir greifen Rohmessdaten, Zuordnung, Toleranz oder Fahreridentifikation gezielt an und verhandeln mit Behörde oder Gericht.
Häufige Fragen zum TraffiStar S350.
Wie funktioniert der TraffiStar S350?
Was hat der VerfGH Saarland zum TraffiStar S350 entschieden?
Gilt das Saarland-Urteil auch in anderen Bundesländern?
Welche Toleranz wird beim TraffiStar S350 abgezogen?
Lohnt sich ein Einspruch gegen eine S350-Messung?
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