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Mit Verzögerung soll nun der Bundesrat am 08. Oktober über die vorgeschlagenen Änderungen am Bußgeldkatalog entscheiden. Es ist damit zu rechnen, dass der Bundesrat den Verschärfungen, die in erster Linie Tempo- und Parksünder betreffen, zustimmen wird. In diesem Fall muss der derzeit noch amtierende Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Verordnung unterschreiben, damit diese dann drei Wochen nach der Verkündung in Kraft treten kann.
Eine entsprechende Neufassung der Verordnung trat bereits Ende des vergangenen Jahres in Kraft, wurde jedoch bereits nach wenigen Wochen aufgrund eines Formfehlers außer Vollzug gesetzt. Es bleibt spannend, ob es das zuständige Ministerium diesmal geschafft hat, sein Vorhaben in die Tat umzusetzen.
Neben deutlichen Erhöhungen der Bußgelder und etwaigen Fahrverboten für Temposünder, Parksünder und sog. Autoposer, gesellen sich zu den modifizierten Regelungen zukünftig auch neue Tatbestände wie bspw. das unbefugte Parken auf einer für E-Fahrzeugen ausgewiesenen Ladefläche oder Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Lastkraftwagen.
Änderungen hin oder her, in allen Fällen lohnt sich die Überprüfung der Vorwürfe durch eine auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Wenden Sie sich gerne an uns, wir kämpfen für Ihr Recht.