Telefonnummer
„Blitzer-Fallen oder legitime Kontrolle? – Was Autofahrer wissen sollten“
Die jüngste Blitzer-Aktion an der B36 bei Rheinstetten hat nicht nur für Empörung, sondern auch für zahlreiche rechtliche Fragen gesorgt. Autofahrer berichten von einer Radarfalle, die unmittelbar vor einem 100-km/h-Schild positioniert war – eine Stelle, die für viele wie eine absichtliche „Falle“ wirkt. Doch was ist hier rechtlich relevant, und wie können Betroffene vorgehen?
Grundsätzlich gilt: Verkehrsüberwachungen durch stationäre oder mobile Blitzer dienen der Sicherheit auf den Straßen. Doch es gibt klare Vorgaben. Entscheidend ist hier die sogenannte „Übergangszone“: Autofahrer müssen ausreichend Zeit haben, um ein geändertes Tempolimit wahrzunehmen und entsprechend zu reagieren.
Das bedeutet, dass die Positionierung eines Blitzers unmittelbar vor einem 100-km/h-Schild zumindest kritisch hinterfragt werden kann. Nach § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss die Anordnung von Tempolimits stets verhältnismäßig und nachvollziehbar sein. Werden Autofahrer geblitzt, bevor sie überhaupt die Möglichkeit hatten, die Geschwindigkeitsänderung umzusetzen, könnte dies als unzulässige Überwachung bewertet werden.
Die Rechtsprechung hat sich in ähnlichen Fällen mehrfach kritisch gegenüber Messungen unmittelbar vor Geschwindigkeitsänderungen geäußert. Entscheidend ist, ob die Schilderaufstellung und die Messung die Möglichkeit zur Anpassung der Geschwindigkeit realistisch zugelassen haben. Wenn ein Autofahrer schlüssig darlegen kann, dass er noch im Beschleunigungsvorgang war, könnte das Bußgeld aufgehoben werden.
Wer in einer solchen Situation geblitzt wurde, hat mehrere Möglichkeiten, sich zu wehren:
Fazit
Die Blitzer-Aktion an der B36 bei Rheinstetten zeigt einmal mehr die Spannungsfelder zwischen Verkehrssicherheit, staatlicher Überwachung und der Wahrnehmung von Autofahrern. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte den Vorfall genau prüfen lassen – denn nicht jede Messung hält einer rechtlichen Überprüfung stand.
Für Betroffene gilt: Schnell handeln, Beweise sichern und sich beraten lassen. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte als Autofahrer effektiv durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung.