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    Stadt Rheinstetten: Blitzer auf der B36 Fahrtrichtung Karlsruhe kurz vor 100 km/h Schild

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    Stadt Rheinstetten: Blitzer auf der B36 Fahrtrichtung Karlsruhe kurz vor 100 km/h Schild
    29. November 2024

    Stadt Rheinstetten: Blitzer auf der B36 Fahrtrichtung Karlsruhe kurz vor 100 km/h Schild

    „Blitzer-Fallen oder legitime Kontrolle? – Was Autofahrer wissen sollten“

    Die jüngste Blitzer-Aktion an der B36 bei Rheinstetten hat nicht nur für Empörung, sondern auch für zahlreiche rechtliche Fragen gesorgt. Autofahrer berichten von einer Radarfalle, die unmittelbar vor einem 100-km/h-Schild positioniert war – eine Stelle, die für viele wie eine absichtliche „Falle“ wirkt. Doch was ist hier rechtlich relevant, und wie können Betroffene vorgehen?

    1. Rechtliche Grundlagen: Blitzen vor einem Tempolimit-Wechsel

    Grundsätzlich gilt: Verkehrsüberwachungen durch stationäre oder mobile Blitzer dienen der Sicherheit auf den Straßen. Doch es gibt klare Vorgaben. Entscheidend ist hier die sogenannte „Übergangszone“: Autofahrer müssen ausreichend Zeit haben, um ein geändertes Tempolimit wahrzunehmen und entsprechend zu reagieren.

    Das bedeutet, dass die Positionierung eines Blitzers unmittelbar vor einem 100-km/h-Schild zumindest kritisch hinterfragt werden kann. Nach § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss die Anordnung von Tempolimits stets verhältnismäßig und nachvollziehbar sein. Werden Autofahrer geblitzt, bevor sie überhaupt die Möglichkeit hatten, die Geschwindigkeitsänderung umzusetzen, könnte dies als unzulässige Überwachung bewertet werden.

    1. Gilt das Blitzer-Argument „Unmittelbar vor dem Schild“ vor Gericht?

    Die Rechtsprechung hat sich in ähnlichen Fällen mehrfach kritisch gegenüber Messungen unmittelbar vor Geschwindigkeitsänderungen geäußert. Entscheidend ist, ob die Schilderaufstellung und die Messung die Möglichkeit zur Anpassung der Geschwindigkeit realistisch zugelassen haben. Wenn ein Autofahrer schlüssig darlegen kann, dass er noch im Beschleunigungsvorgang war, könnte das Bußgeld aufgehoben werden.

     

    1. Wie sollten Betroffene reagieren?

    Wer in einer solchen Situation geblitzt wurde, hat mehrere Möglichkeiten, sich zu wehren:

    • Einspruch prüfen lassen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist kein „Freifahrtschein“ für eine Strafe. Oft lassen sich Messfehler oder eine fehlerhafte Positionierung des Blitzers nachweisen.

     

    Fazit

    Die Blitzer-Aktion an der B36 bei Rheinstetten zeigt einmal mehr die Spannungsfelder zwischen Verkehrssicherheit, staatlicher Überwachung und der Wahrnehmung von Autofahrern. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte den Vorfall genau prüfen lassen – denn nicht jede Messung hält einer rechtlichen Überprüfung stand.

    Für Betroffene gilt: Schnell handeln, Beweise sichern und sich beraten lassen. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte als Autofahrer effektiv durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung.

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