Das OVG Niedersachsen hat entschieden, dass keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für den Führer des Kraftfahrzeugs einer beruflichen Fahrgemeinschaft in der Niedersächsischen Corona-Verordnung angeordnet werden kann. Die Regelung stellt keine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des § 28 Abs.1 IfSG dar. Das Anordnen einer Maskentragepflicht und die damit einhergehende Beeinträchtigung der Sicherheit des Verkehrs seien,…
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