das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte der Betroffenen in Bussgeldverfahren gestärkt. In dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Aktenzeichen 2 BvR 1616/18 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Recht auf Einsichtnahme der Rohmessdaten gestärkt wird. Diesem Verfahren lag eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed M1 des Herstellers Vitronic Dr.-Ing. Stein Bildverarbeitungssysteme GmbH zugrunde. Der Beschwerdeführer beantragte daraufhin Akteneinsicht…
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