So entschied jüngst das OLG Köln in einer Bußgeldsache in der der Fahrerin eines Fahrzeugs die unerlaubte Handynutzung am Steuer zur Last gelegt wurde. Die Betroffene war sich keiner Schuld bewusst, da Sie -wie Sie dies ausführte- das Smartphone nicht in den Händen hielt sondern die Freisprechfunktion nutzte in dem Sie den Lautsprecher anmachte und…
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