E-Mail

kontakt@bd-kanzlei.de

Telefonnummer

0721 48389328
KOSTENLOSE FALLPRÜFUNG
    • Ratgeber
      • Vehrkehrsverstöße
        • Geschwindigkeitsverstoß
        • Rotlichtverstoß
        • Abstandsverstoß
        • Handyverstoß
        • Trunkenheitsfahrt E-Scooter
      • Messgeräte
      • Messstellen
        • Blitzer auf Autobahnen
          • Autobahnblitzer: Weinsberg, BAB 6, km 641,570 Nürnberg – Mannheim
        • Stadt Karlsruhe
          • Rotlichtblitzer in der Kesslerstraße, Karlsruhe
          • Stadt Karlsruhe: Blitzer Karoline-Luise-Tunnel
          • Stadt Karlsruhe: Blitzer in der Eckenerstraße
          • Stadt Karlsruhe: Blitzer auf der Landesstraße 605
          • Blitzer Karlsruhe: B36 – B10 / K9651 Karlsruhe-Mühlburg (Neureuter Straße)
          • Stadt Karlsruhe: Blitzer B10 Südtangente Ausfahrt Honsellstraße
        • Stadt Landau
          • Blitzer: Stadt Landau, L 516 / K8 – Nussdorf
        • Stadt Rastatt
          • Rotlichtblitzer: Karlsruher Str. Kreuzung Berliner Ring
        • Stadt Jockgrim
      • Urteile zu Bußgeldverfahren
    • So funktioniert’s
    • Häufige Fragen
      • Ablauf Bußgeldverfahren
      • Neuer Bußgeldkatalog 2021
      • Einspruch gegen Bussgeldbescheid einlegen
    • Anwälte
    • Kontakt

    KOSTENLOSE FALLPRÜFUNG
    Telefon 0721 48389328
    Montag bis Freitag
    8 Uhr bis 18 uhr
    E-Mail kontakt@bd-kanzlei.de
    Whats App Chat starten

    Taschenrechner am Steuer – das wird teuer

    • Home
    • Allgemein
    • Taschenrechner am Steuer – das wird teuer

    Taschenrechner am Steuer – das wird teuer
    26. Januar 2022

    Taschenrechner am Steuer – das wird teuer

    Ein Amtsgericht verurteilte einen Autofahrer zu einem Bußgeld mit Punktefolge. Der Autofahrer wurde aufgrund eines geringfügigen Geschwindigkeitsverstoßes geblitzt, auf dem Messfoto war zudem zu erkennen, dass der Fahrer einen Taschenrechner in der Hand hielt.

    Er erhielt einen Bußgeldbescheid gegen den er sich zur Wehr setzte. Vor dem Amtsgericht wurde der Autofahrer aufgrund verbotswidriger Nutzung eines elektronischen Geräts im Sinne des § 23 Absatz 1a StVO verurteilt. Akzeptieren wollte der Betroffene das Urteil nicht und legte deshalb Rechtsbeschwerde ein. Er räumte ein, den Taschenrechner während der Fahrt zum Ausrechnen von Provisionen für den einen beruflichen Außentermin genutzt zu haben und gewann in der Beschwerdeinstanz zunächst. Das Beschwerdegericht war der Auffassung, dass die Nutzung des Taschenrechners nicht explizit genug in der Neufassung des Gesetzes genannt wird. Er falle zudem nicht unter elektronische Geräte zur Kommunikation, Information oder Organisation und ist nicht für Ortsbestimmung oder Unterhaltung vorgesehen.Hier war der Fall für den Betroffenen jedoch (aus seiner Sicht leider) nicht zu Ende.

    Da ein weiteres Beschwerdegericht die Auffassung vertrat, dass es sich bei dem Taschenrechner doch um ein elektronisches Gerät ganz im Sinne von § 23 Absatz 1a StVO handelt, wurde zur abschließenden Klärung der Bundesgerichtshof hinzugezogen, der die Gegenteilige Auffassung bestätigte, woraufhin das Verbot auf alle elektronische Geräte zur Kommunikation, Unterhaltung und Information erweitert wurde. Ergo: Provisionen daher zukünftig erst nach der Fahrt berechnen. Sollten Sie mit diesem Vorwurf konfrontiert sein, melden Sie sich gerne, wir kennen die Tricks, um Ihnen zu helfen.

    In Allgemein, Bussgeldverstöße, Handy am Steuer
    0
    Share this post? Twitter Facebook Google
    • Tags :
    • Taschenrechner am Steuer.

    Add your Comment

    Neueste Beiträge

    • Stadt Rheinstetten: Blitzer auf der B36 Fahrtrichtung Karlsruhe kurz vor 100 km/h Schild
    • Blitzermarathon 2023: Schwerpunkt am Freitag, den 21.04.2023
    • Tempo 30 in Teilbereich der Eckenerstraße Karlsruhe
    • Keine Ordnungswidrigkeit, wenn Arbeitgeber im Gesundheitswesen zuvor schon beschäftigte ungeimpfte Arbeitnehmer ohne Betretungsverbot auch nach dem 16.03.2022 weiterbeschäftigen.
    • Schwarzfahren womöglich bald nur noch Ordnungswidrigkeit

    Neueste Kommentare

      Archive

      • November 2024
      • April 2023
      • März 2022
      • Februar 2022
      • Januar 2022
      • Oktober 2021
      • September 2021

      Kategorien

      • Allgemein
      • Bussgeldverstöße
      • Handy am Steuer
      • Karlsruhe
      • Messgeräte
      • PoliscanSpeed FM1
      • Urteile
      • Urteile Handy am Steuer
      • Urteile zu schnell gefahren
      • zu schnell gefahren

      Meta

      • Anmelden
      • Beitrags-Feed (RSS)
      • Kommentare als RSS
      • WordPress.org

      Recent Posts

      Stadt Rheinstetten: Blitzer auf der B36 Fahrtrichtung Karlsruhe kurz vor 100 km/h Schild
      29th Nov 2024
      Blitzermarathon 2023: Schwerpunkt am Freitag, den 21.04.2023
      19th Apr 2023
      Tempo 30 in Teilbereich der Eckenerstraße Karlsruhe
      24th Mrz 2022

      Schlagwörter

      13 MN 158/21 Aktenzeichen BvR 1616/18 Auch ohne Hande B36 B36 in Karlsruhe B61 Beschluss vom 16.04.2021 Betretungsverbot Blitzer Bundesverfassungsgerichtes Bussgeld Bussgeldbehörde Bussgeldbescheid Coronaimpfung Datenschutz Eckenerstraße Karlsruhe Geschwindigkeitsverstoß Gesundheitsamt Halten Handy am Steuer Maske beim Autofahren Maskenpflicht im PKW Meilen und KM/h verwechselt Moneypenny Niedersächsisches OVG Reduzierung von 50 Regeln im EU-Ausland Schwarzfahren Speyer Strafrecht Sudetenstraße und Klärwerksbrücke Taschenrechner am Steuer. Tempo 30 Tempolimit von 60 km/h VGH B 46/21 zu schnell gefahren §23 Abs. 4 S.1 StVO
      ©2024Baier Depner Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impresssum | Datenschutzerklärung