Bußgeld-Ratgeber

Ihre Verteidiger bei Drogen am Steuer

Das Wichtigste zuerst

Wer unter der Wirkung von Cannabis oder anderen berauschenden Mitteln fährt, begeht regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Für Cannabis gilt seit August 2024 ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum; für andere Substanzen gelten die analytischen Nachweisgrenzwerte. Kommen drogenbedingte Ausfallerscheinungen hinzu, steht eine Straftat nach § 316 StGB im Raum. Neben Bußgeld und Fahrverbot droht vor allem das Fahrerlaubnisverfahren mit MPU — machen Sie deshalb ohne Akteneinsicht keine Angaben zum Konsum.

Schnelle Einordnung

Was nach der Drogenkontrolle jetzt wichtig ist.

Das Bußgeldverfahren ist oft nur der Anfang: Parallel prüft die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahreignung. Ohne Akteneinsicht lässt sich selten seriös beurteilen, wie belastbar der Vorwurf ist.

Analyse prüfen

Wir prüfen Blutentnahme, Laboranalyse, Messunsicherheit und ob der Grenzwert überhaupt sicher erreicht ist.

Frist sichern

Nach Zustellung von Bußgeldbescheid oder Strafbefehl bleiben grundsätzlich nur 2 Wochen für Einspruch.

Folgen einordnen

Wir bewerten Bußgeld oder Strafe, Punkte, Fahrverbot und das Risiko von MPU und Fahrerlaubnisentziehung.

Verteidigung bei Drogenfahrt

Wann sich eine Verteidigung besonders lohnt.

Bei Drogen am Steuer geht es selten nur um das Bußgeld: Die Fahrerlaubnisbehörde erfährt vom Verfahren und kann Gutachten anfordern oder die Fahrerlaubnis entziehen. Eine frühe, koordinierte Verteidigung in beiden Verfahren ist deshalb entscheidend.

  • Der THC-Wert liegt nahe am Grenzwert von 3,5 ng/ml
  • MPU, Gutachtenanordnung oder Fahrerlaubnisentziehung drohen
  • Blutentnahme, Analyse oder Ausfallerscheinungen sind zweifelhaft
  • Sie nehmen THC als verschriebenes Medikament ein

Anhörungsbogen oder Vorladung erhalten?

Zur Person müssen Angaben gemacht werden. Zum Konsum selbst — was, wann, wie viel — sollten Sie ohne Akteneinsicht in der Regel schweigen. Solche Angaben landen auch bei der Fahrerlaubnisbehörde und wirken dort nach.

Unterlagen prüfen lassen

Grenzwerte & Sanktionen

Was bei Drogen am Steuer drohen kann.

Die folgenden Werte sind Regelsätze bei gewöhnlichen Tatumständen. Im Einzelfall können Vorbelastungen, Mischkonsum, Gefährdung oder Rechtsprechung zu deutlich anderen Ergebnissen führen.

Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG)

VerstoßRegelbuße / PunkteFahrverbot
Drogenfahrt, 1. Verstoß500 EUR, 2 Punkte1 Monat
Drogenfahrt, 2. Verstoß1.000 EUR, 2 Punkte3 Monate
Drogenfahrt, 3. Verstoß1.500 EUR, 2 Punkte3 Monate
Mischkonsum Cannabis + Alkohol, 1. Verstoß1.000 EUR, 2 Punkte1 Monat
Cannabis am Steuer in Probezeit / unter 21250 EUR, 1 Punkt-

Substanzen & Grenzwerte

SubstanzMaßgeblicher Wert
Cannabis (THC)3,5 ng/ml im Blutserum — gesetzlicher Grenzwert seit 22.08.2024
Amphetamin / MethamphetaminAnalytischer Nachweisgrenzwert (Anlage zu § 24a StVG)
MDMA / EcstasyAnalytischer Nachweisgrenzwert (Anlage zu § 24a StVG)
Kokain (Benzoylecgonin)Analytischer Nachweisgrenzwert (Anlage zu § 24a StVG)
Heroin / MorphinAnalytischer Nachweisgrenzwert (Anlage zu § 24a StVG)
Verteidigungsansätze

Typische Angriffspunkte bei Drogenfahrten.

Ob der Vorwurf hält, zeigt sich meist erst nach Akteneinsicht. Wir prüfen unter anderem folgende Punkte.

Blutentnahme

Wurde die Blutentnahme ordnungsgemäß angeordnet und durchgeführt? Fehler können im Einzelfall zu Beweisverwertungsproblemen führen.

Laboranalyse & Messunsicherheit

Gerade bei Werten nahe 3,5 ng/ml THC kommt es auf Analysemethode, Messunsicherheit und die Dokumentation des Labors an.

Ausfallerscheinungen

Für eine Straftat nach § 316 StGB müssen drogenbedingte Ausfallerscheinungen nachgewiesen sein — die Dokumentation ist oft angreifbar.

Vorsatz & Fahrlässigkeit

Wer Tage nach dem Konsum fährt, handelt nicht zwingend fahrlässig. Zeitablauf und Erkennbarkeit der Wirkung sind zu prüfen.

Medizinalcannabis

Bei verschriebenem THC greift die Arzneimittelklausel. Verschreibung, Dosierung und bestimmungsgemäße Einnahme müssen belegt werden.

Fahrerlaubnisverfahren

Wir koordinieren die Verteidigung im Bußgeld- oder Strafverfahren mit dem Vorgehen gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde (MPU, Gutachten).

Ablauf

So prüfen wir Ihren Fall.

SCHRITT 01

Unterlagen hochladen

Sie senden Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Behördenschreiben digital an uns — über die kostenlose Fallprüfung.

SCHRITT 02

Ersteinschätzung

Wir ordnen kurzfristig ein, ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Raum steht und was für die Fahrerlaubnis droht — und klären die Rechtsschutz-Deckung.

SCHRITT 03

Einspruch & Akteneinsicht

Bei Beauftragung sichern wir die Frist und fordern Ermittlungsakte, Laborgutachten und die Dokumentation der Kontrolle an.

SCHRITT 04

Verteidigung

Wir greifen Analyse, Verwertbarkeit oder Fahruntüchtigkeit gezielt an und verteidigen Ihre Fahrerlaubnis in beiden Verfahren.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Drogen am Steuer.

Welcher THC-Grenzwert gilt am Steuer?
Seit August 2024 gilt ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (§ 24a StVG). Wer diesen Wert erreicht oder überschreitet, begeht regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit — für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 gilt ein Cannabisverbot am Steuer.
Was droht bei Drogen am Steuer als Ordnungswidrigkeit?
Beim ersten Verstoß gegen § 24a StVG drohen regelmäßig 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Bei Wiederholung steigen Geldbuße und Fahrverbotsdauer, bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gelten höhere Regelsätze. Ihren Punktestand zeigt der Punkterechner.
Wann wird die Drogenfahrt zur Straftat?
Wenn drogenbedingte Fahruntüchtigkeit vorliegt, kommt eine Straftat nach § 316 StGB in Betracht. Anders als beim Alkohol gibt es dafür keinen festen Grenzwert — erforderlich sind rauschmittelbedingte Ausfallerscheinungen, etwa Fahrfehler oder ein Unfall.
Droht nach einer Drogenfahrt eine MPU?
Häufig ja. Bei sogenannten harten Drogen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung schon wegen des Konsums in Frage stellen und die Fahrerlaubnis entziehen. Bei Cannabis kommt es vor allem darauf an, ob Konsum und Fahren zuverlässig getrennt werden (§ 14 FeV).
Gilt der THC-Grenzwert auch für medizinisches Cannabis?
Nein. Wer THC bestimmungsgemäß als verschriebenes Arzneimittel für einen konkreten Krankheitsfall einnimmt, fällt nicht unter den Bußgeldtatbestand des § 24a StVG. Fahruntüchtig fahren darf aber auch ein Patient nicht. Mehr zum Vorgehen gegen einen Bescheid: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Rechtsanwältin Melanie Depner
Geprüft von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für Verkehrsrecht
Baier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe

Drogenfahrt vorgeworfen? Jetzt prüfen lassen.

Unterlagen fotografieren, hochladen, fertig — wir sagen Ihnen kostenlos, welche Verteidigungschancen bestehen.