War das Kind wirklich ungesichert — oder nur nicht optimal gesichert? Der Unterschied entscheidet über den Punkt.
Ihre Verteidiger bei Gurt- und Kindersicherungsverstößen
Die Gurtpflicht gilt nach § 21a StVO für alle Insassen. Kinder brauchen zusätzlich eine geeignete Rückhalteeinrichtung: Die Kindersitzpflicht gilt bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, solange das Kind kleiner als 150 cm ist (§ 21 Abs. 1a StVO). Während der einfache Gurtverstoß nur Geld kostet, drohen bei ungesicherten Kindern ein Punkt in Flensburg — und in der Probezeit weitere Folgen.
Was bei einem Gurt- oder Kindersitzverstoß jetzt wichtig ist.
Gurtverstöße werden fast immer bei Kontrollen vor Ort festgestellt. Entscheidend ist, was die Beamten tatsächlich gesehen und dokumentiert haben — und ob die Einstufung des Verstoßes stimmt.
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben grundsätzlich nur 2 Wochen für den Einspruch.
Wir bewerten Bußgeld, Punkt, Probezeitfolgen und die Verantwortlichkeit des Fahrers.
Wann sich ein Einspruch besonders lohnt.
Beim einfachen Gurtverstoß ist Gegenwehr selten wirtschaftlich. Anders bei Vorwürfen rund um die Kindersicherung: Hier steht ein Punkt im Raum, und die Feststellungen der Beamten sind oft angreifbarer, als es zunächst scheint.
- Ein Punkt wegen ungesicherter Kinder droht
- Das Kind war gesichert, nur die Einstufung ist streitig
- Die Beobachtungssituation der Beamten war schlecht
- Probezeit oder ein angespanntes Punktekonto stehen im Raum
Anhörungsbogen erhalten?
Zur Person müssen Angaben gemacht werden. Zum Vorwurf selbst sollten Sie ohne Prüfung keine Angaben machen — gerade bei Kindersicherungsverstößen kommt es auf Details an, die sich später kaum korrigieren lassen.
Was bei Gurt- und Kindersicherungsverstößen drohen kann.
Die folgenden Werte sind Regelsätze bei gewöhnlichen Tatumständen. Verantwortlich für die Sicherung von Kindern ist stets der Fahrer.
Gurtpflicht (§ 21a StVO)
| Verstoß | Regelbuße | Punkte |
|---|---|---|
| Während der Fahrt nicht angeschnallt | 30 EUR | - |
| Schutzhelm beim Motorradfahren nicht getragen | 15 EUR | - |
Kindersicherung (§ 21 Abs. 1a StVO)
| Verstoß | Regelbuße | Punkte |
|---|---|---|
| Kind nur mit Gurt statt Kindersitz gesichert | 30 EUR | - |
| Mehrere Kinder nur mit Gurt gesichert | 35 EUR | - |
| Kind ganz ohne Sicherung befördert | 60 EUR | 1 Punkt |
| Mehrere Kinder ganz ohne Sicherung befördert | 70 EUR | 1 Punkt |
Was bei der Kindersicherung wirklich gilt.
Rund um Kindersitz und Gurtpflicht halten sich viele Halbwahrheiten. Diese Punkte sind in der Praxis entscheidend.
Die Kindersitzpflicht endet, sobald das Kind 12 Jahre alt ist oder 150 cm erreicht — es genügt eines von beidem.
Der Sitz muss amtlich genehmigt und für Größe und Gewicht des Kindes geeignet sein — sonst gilt das Kind als nicht vorschriftsmäßig gesichert.
Rückwärtsgerichtete Babyschalen dürfen vorne nur transportiert werden, wenn der Frontairbag deaktiviert ist.
Für die Sicherung von Kindern haftet der Fahrer — auch wenn die Eltern hinten sitzen oder es sich um eine Fahrgemeinschaft handelt.
§ 21a StVO sieht enge Ausnahmen vor, etwa bei ärztlichem Attest oder im Haus-zu-Haus-Lieferverkehr. Sie werden eng ausgelegt.
Der Kindersicherungsverstoß mit Punkt zählt als B-Verstoß — in Kombination mit einem weiteren B-Verstoß drohen Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.
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Häufige Fragen zu Gurtpflicht und Kindersitz.
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