Bußgeld-Ratgeber

Ihre Verteidiger bei Gurt- und Kindersicherungsverstößen

Das Wichtigste zuerst

Die Gurtpflicht gilt nach § 21a StVO für alle Insassen. Kinder brauchen zusätzlich eine geeignete Rückhalteeinrichtung: Die Kindersitzpflicht gilt bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, solange das Kind kleiner als 150 cm ist (§ 21 Abs. 1a StVO). Während der einfache Gurtverstoß nur Geld kostet, drohen bei ungesicherten Kindern ein Punkt in Flensburg — und in der Probezeit weitere Folgen.

Schnelle Einordnung

Was bei einem Gurt- oder Kindersitzverstoß jetzt wichtig ist.

Gurtverstöße werden fast immer bei Kontrollen vor Ort festgestellt. Entscheidend ist, was die Beamten tatsächlich gesehen und dokumentiert haben — und ob die Einstufung des Verstoßes stimmt.

Vorwurf prüfen

War das Kind wirklich ungesichert — oder nur nicht optimal gesichert? Der Unterschied entscheidet über den Punkt.

Frist sichern

Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben grundsätzlich nur 2 Wochen für den Einspruch.

Folgen einordnen

Wir bewerten Bußgeld, Punkt, Probezeitfolgen und die Verantwortlichkeit des Fahrers.

Einspruch bei Gurtverstößen

Wann sich ein Einspruch besonders lohnt.

Beim einfachen Gurtverstoß ist Gegenwehr selten wirtschaftlich. Anders bei Vorwürfen rund um die Kindersicherung: Hier steht ein Punkt im Raum, und die Feststellungen der Beamten sind oft angreifbarer, als es zunächst scheint.

  • Ein Punkt wegen ungesicherter Kinder droht
  • Das Kind war gesichert, nur die Einstufung ist streitig
  • Die Beobachtungssituation der Beamten war schlecht
  • Probezeit oder ein angespanntes Punktekonto stehen im Raum

Anhörungsbogen erhalten?

Zur Person müssen Angaben gemacht werden. Zum Vorwurf selbst sollten Sie ohne Prüfung keine Angaben machen — gerade bei Kindersicherungsverstößen kommt es auf Details an, die sich später kaum korrigieren lassen.

Anhörungsbogen prüfen lassen

Bußgeldkatalog

Was bei Gurt- und Kindersicherungsverstößen drohen kann.

Die folgenden Werte sind Regelsätze bei gewöhnlichen Tatumständen. Verantwortlich für die Sicherung von Kindern ist stets der Fahrer.

Gurtpflicht (§ 21a StVO)

VerstoßRegelbußePunkte
Während der Fahrt nicht angeschnallt30 EUR-
Schutzhelm beim Motorradfahren nicht getragen15 EUR-

Kindersicherung (§ 21 Abs. 1a StVO)

VerstoßRegelbußePunkte
Kind nur mit Gurt statt Kindersitz gesichert30 EUR-
Mehrere Kinder nur mit Gurt gesichert35 EUR-
Kind ganz ohne Sicherung befördert60 EUR1 Punkt
Mehrere Kinder ganz ohne Sicherung befördert70 EUR1 Punkt
Pflichten & Ausnahmen

Was bei der Kindersicherung wirklich gilt.

Rund um Kindersitz und Gurtpflicht halten sich viele Halbwahrheiten. Diese Punkte sind in der Praxis entscheidend.

12 Jahre oder 150 cm

Die Kindersitzpflicht endet, sobald das Kind 12 Jahre alt ist oder 150 cm erreicht — es genügt eines von beidem.

Geeignete Rückhalteeinrichtung

Der Sitz muss amtlich genehmigt und für Größe und Gewicht des Kindes geeignet sein — sonst gilt das Kind als nicht vorschriftsmäßig gesichert.

Beifahrersitz & Airbag

Rückwärtsgerichtete Babyschalen dürfen vorne nur transportiert werden, wenn der Frontairbag deaktiviert ist.

Verantwortung des Fahrers

Für die Sicherung von Kindern haftet der Fahrer — auch wenn die Eltern hinten sitzen oder es sich um eine Fahrgemeinschaft handelt.

Ausnahmen von der Gurtpflicht

§ 21a StVO sieht enge Ausnahmen vor, etwa bei ärztlichem Attest oder im Haus-zu-Haus-Lieferverkehr. Sie werden eng ausgelegt.

Probezeit

Der Kindersicherungsverstoß mit Punkt zählt als B-Verstoß — in Kombination mit einem weiteren B-Verstoß drohen Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.

Ablauf

So prüfen wir Ihren Bußgeldbescheid.

SCHRITT 01

Bescheid hochladen

Sie senden Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen digital an uns — über die kostenlose Fallprüfung.

SCHRITT 02

Ersteinschätzung

Wir ordnen kurzfristig ein, was droht und ob ein Einspruch sinnvoll ist — und klären die Rechtsschutz-Deckung.

SCHRITT 03

Einspruch & Akteneinsicht

Bei Beauftragung sichern wir die Frist und fordern die Akte mit den Feststellungen der Beamten an.

SCHRITT 04

Verteidigung

Wir greifen Vorwurf, Einstufung oder Punkt gezielt an und verhandeln mit Behörde oder Gericht.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Gurtpflicht und Kindersitz.

Bis wann brauchen Kinder einen Kindersitz?
Kinder müssen bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in einer geeigneten Rückhalteeinrichtung gesichert werden, solange sie kleiner als 150 cm sind (§ 21 Abs. 1a StVO). Wer 150 cm erreicht oder 12 Jahre alt ist, darf mit dem normalen Sicherheitsgurt fahren.
Was kostet es, wenn ein Kind ohne Kindersitz mitfährt?
Ist ein Kind nur mit dem Gurt statt im vorgeschriebenen Kindersitz gesichert, droht ein Bußgeld von 30 Euro. Ist das Kind gar nicht gesichert, sind es 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg — bei mehreren ungesicherten Kindern 70 Euro und 1 Punkt.
Wer haftet, wenn ein Kind nicht richtig gesichert ist?
Verantwortlich ist der Fahrer — er muss sicherstellen, dass Kinder vorschriftsmäßig gesichert sind. Das gilt auch, wenn er nicht selbst Elternteil ist, etwa bei Fahrgemeinschaften.
Gibt es Ausnahmen von der Gurtpflicht?
Ja, § 21a StVO sieht enge Ausnahmen vor — etwa bei einer ärztlich attestierten Befreiung, im Haus-zu-Haus-Lieferverkehr mit Schrittgeschwindigkeitscharakter oder bei bestimmten Fahrten in Linienbussen. Die Ausnahmen werden eng ausgelegt.
Lohnt sich ein Einspruch bei einem Gurtverstoß?
Beim reinen Gurtverstoß mit 30 Euro selten. Anders bei ungesicherten Kindern: Hier drohen ein Punkt und in der Probezeit Konsequenzen — dann lohnt es sich zu prüfen, ob der Vorwurf und die Feststellungen der Beamten tatsächlich tragen. Mehr dazu: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Ihren Punktestand zeigt der Punkterechner.
Rechtsanwältin Melanie Depner
Geprüft von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für Verkehrsrecht
Baier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe

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