Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für das Abschleppen vorlagen und ob die Maßnahme verhältnismäßig war.
Ihre Verteidiger bei Parkverstößen und Abschleppkosten
Die meisten Parkverstöße kosten ein überschaubares Verwarnungsgeld — teuer wird es durch das Abschleppen: Abschlepp- und Standgebühren summieren sich schnell auf mehrere hundert Euro. Abgeschleppt werden darf nur, wenn die Maßnahme verhältnismäßig ist. Und wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, greift die Halterkostenhaftung nach § 25a StVG — der Halter zahlt dann die Verfahrenskosten.
Was nach dem Knöllchen oder dem Abschleppen jetzt wichtig ist.
Ob sich Gegenwehr lohnt, hängt weniger vom Verwarnungsgeld ab als von Abschleppkosten, Standgebühren und der Frage, ob die Maßnahme überhaupt zulässig war.
Abschlepp- und Standgebühren müssen ortsüblich und angemessen sein — überhöhte Rechnungen sind angreifbar.
Wir bewerten, ob die Kostenauferlegung nach § 25a StVG rechtmäßig ist und wie Sie darauf reagieren sollten.
Wann sich eine Prüfung besonders lohnt.
Beim reinen Verwarnungsgeld ist Gegenwehr oft unwirtschaftlich. Anders sieht es aus, wenn abgeschleppt wurde, hohe Standgebühren auflaufen, ein Punkt droht oder die Beschilderung vor Ort unklar war.
- Abschlepp- oder Standkosten erscheinen überhöht
- Es lag keine konkrete Behinderung oder Gefahr vor
- Beschilderung oder Markierung war unklar oder verdeckt
- Ein Punkt oder die Halterkostenhaftung nach § 25a StVG steht im Raum
Fahrzeug abgeschleppt?
Zahlen Sie die Abschlepprechnung nötigenfalls unter Vorbehalt, um das Fahrzeug auszulösen — und lassen Sie Rechnung und Kostenbescheid danach prüfen. Unverhältnismäßige Maßnahmen und überhöhte Gebühren können zurückgefordert werden.
Was bei Parkverstößen drohen kann.
Die folgenden Werte sind Regelsätze bei gewöhnlichen Tatumständen. Bei Behinderung, Gefährdung oder längerer Parkdauer können höhere Sätze gelten — hinzu kommen gegebenenfalls Abschleppkosten.
Häufige Parkverstöße
| Verstoß | Regelbuße | Abschleppen |
|---|---|---|
| Unzulässig auf dem Gehweg geparkt | 55 EUR | bei Behinderung möglich |
| Feuerwehrzufahrt zugeparkt | 55 EUR | regelmäßig möglich |
| Behindertenparkplatz ohne Berechtigung | 55 EUR | regelmäßig möglich |
| E-Ladeplatz ohne Ladevorgang belegt | 55 EUR | regelmäßig möglich |
| Parken im absoluten Halteverbot | 25 EUR | bei Behinderung möglich |
Erschwerende Umstände
| Verstoß | Regelbuße | Punkte |
|---|---|---|
| Gehwegparken mit Behinderung | 70 EUR | - |
| Gehwegparken mit Gefährdung | 80 EUR | - |
| Feuerwehrzufahrt zugeparkt, Rettungsfahrzeuge im Einsatz behindert | 100 EUR | 1 Punkt |
| Parken im absoluten Halteverbot mit Behinderung | 40 EUR | - |
Typische Angriffspunkte bei Abschleppmaßnahmen.
Nicht jede Abschleppmaßnahme ist rechtmäßig — und nicht jede Rechnung angemessen. Wir prüfen unter anderem folgende Punkte.
Lag eine konkrete Behinderung oder Gefahr vor — oder hätte ein Umsetzen oder Abwarten genügt?
War das Halteverbot wirksam angeordnet, sichtbar aufgestellt und bei mobilen Schildern mit ausreichender Vorlauffrist versehen?
Sind die abgerechneten Positionen ortsüblich und angemessen — oder wurden Leerfahrten und Pauschalen überhöht angesetzt?
Laufen unnötig hohe Standgelder auf, etwa weil die Herausgabe des Fahrzeugs verzögert wurde? Die Rechtsprechung setzt hier Grenzen.
Wurde ernsthaft versucht, den Fahrer zu ermitteln, bevor dem Halter die Verfahrenskosten auferlegt wurden?
Sind Fotos, Messungen der Parkposition und die Feststellungen des Außendienstes vollständig und belastbar?
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