Bußgeld-Ratgeber

Ihre Verteidiger bei Parkverstößen und Abschleppkosten

Das Wichtigste zuerst

Die meisten Parkverstöße kosten ein überschaubares Verwarnungsgeld — teuer wird es durch das Abschleppen: Abschlepp- und Standgebühren summieren sich schnell auf mehrere hundert Euro. Abgeschleppt werden darf nur, wenn die Maßnahme verhältnismäßig ist. Und wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, greift die Halterkostenhaftung nach § 25a StVG — der Halter zahlt dann die Verfahrenskosten.

Schnelle Einordnung

Was nach dem Knöllchen oder dem Abschleppen jetzt wichtig ist.

Ob sich Gegenwehr lohnt, hängt weniger vom Verwarnungsgeld ab als von Abschleppkosten, Standgebühren und der Frage, ob die Maßnahme überhaupt zulässig war.

Abschleppmaßnahme prüfen

Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für das Abschleppen vorlagen und ob die Maßnahme verhältnismäßig war.

Kosten kontrollieren

Abschlepp- und Standgebühren müssen ortsüblich und angemessen sein — überhöhte Rechnungen sind angreifbar.

Halterhaftung einordnen

Wir bewerten, ob die Kostenauferlegung nach § 25a StVG rechtmäßig ist und wie Sie darauf reagieren sollten.

Gegenwehr bei Parkverstößen

Wann sich eine Prüfung besonders lohnt.

Beim reinen Verwarnungsgeld ist Gegenwehr oft unwirtschaftlich. Anders sieht es aus, wenn abgeschleppt wurde, hohe Standgebühren auflaufen, ein Punkt droht oder die Beschilderung vor Ort unklar war.

  • Abschlepp- oder Standkosten erscheinen überhöht
  • Es lag keine konkrete Behinderung oder Gefahr vor
  • Beschilderung oder Markierung war unklar oder verdeckt
  • Ein Punkt oder die Halterkostenhaftung nach § 25a StVG steht im Raum

Fahrzeug abgeschleppt?

Zahlen Sie die Abschlepprechnung nötigenfalls unter Vorbehalt, um das Fahrzeug auszulösen — und lassen Sie Rechnung und Kostenbescheid danach prüfen. Unverhältnismäßige Maßnahmen und überhöhte Gebühren können zurückgefordert werden.

Kostenbescheid prüfen lassen

Bußgeldkatalog

Was bei Parkverstößen drohen kann.

Die folgenden Werte sind Regelsätze bei gewöhnlichen Tatumständen. Bei Behinderung, Gefährdung oder längerer Parkdauer können höhere Sätze gelten — hinzu kommen gegebenenfalls Abschleppkosten.

Häufige Parkverstöße

VerstoßRegelbußeAbschleppen
Unzulässig auf dem Gehweg geparkt55 EURbei Behinderung möglich
Feuerwehrzufahrt zugeparkt55 EURregelmäßig möglich
Behindertenparkplatz ohne Berechtigung55 EURregelmäßig möglich
E-Ladeplatz ohne Ladevorgang belegt55 EURregelmäßig möglich
Parken im absoluten Halteverbot25 EURbei Behinderung möglich

Erschwerende Umstände

VerstoßRegelbußePunkte
Gehwegparken mit Behinderung70 EUR-
Gehwegparken mit Gefährdung80 EUR-
Feuerwehrzufahrt zugeparkt, Rettungsfahrzeuge im Einsatz behindert100 EUR1 Punkt
Parken im absoluten Halteverbot mit Behinderung40 EUR-
Abschleppen & Kosten

Typische Angriffspunkte bei Abschleppmaßnahmen.

Nicht jede Abschleppmaßnahme ist rechtmäßig — und nicht jede Rechnung angemessen. Wir prüfen unter anderem folgende Punkte.

Verhältnismäßigkeit

Lag eine konkrete Behinderung oder Gefahr vor — oder hätte ein Umsetzen oder Abwarten genügt?

Beschilderung

War das Halteverbot wirksam angeordnet, sichtbar aufgestellt und bei mobilen Schildern mit ausreichender Vorlauffrist versehen?

Abschleppkosten

Sind die abgerechneten Positionen ortsüblich und angemessen — oder wurden Leerfahrten und Pauschalen überhöht angesetzt?

Standgebühren

Laufen unnötig hohe Standgelder auf, etwa weil die Herausgabe des Fahrzeugs verzögert wurde? Die Rechtsprechung setzt hier Grenzen.

Halterhaftung § 25a StVG

Wurde ernsthaft versucht, den Fahrer zu ermitteln, bevor dem Halter die Verfahrenskosten auferlegt wurden?

Dokumentation

Sind Fotos, Messungen der Parkposition und die Feststellungen des Außendienstes vollständig und belastbar?

Ablauf

So prüfen wir Ihren Fall.

SCHRITT 01

Unterlagen hochladen

Sie senden Knöllchen, Kostenbescheid oder Abschlepprechnung digital an uns — über die kostenlose Fallprüfung.

SCHRITT 02

Ersteinschätzung

Wir ordnen kurzfristig ein, ob sich Gegenwehr wirtschaftlich lohnt — und klären die Rechtsschutz-Deckung.

SCHRITT 03

Widerspruch & Akteneinsicht

Bei Beauftragung sichern wir Fristen und fordern Fotos, Feststellungen und Abrechnungsunterlagen an.

SCHRITT 04

Durchsetzung

Wir greifen Abschleppmaßnahme, Kostenbescheid oder Halterhaftung gezielt an und fordern überzahlte Beträge zurück.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Parkverstößen und Abschleppen.

Wann darf mein Auto abgeschleppt werden?
In der Regel, wenn das Fahrzeug andere konkret behindert oder eine Gefahr darstellt — etwa vor einer Feuerwehrzufahrt, auf einem Behindertenparkplatz, auf einem E-Ladeplatz ohne Ladevorgang oder auf Geh- und Radwegen mit Behinderung. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein.
Muss ich die Abschleppkosten immer in voller Höhe zahlen?
Nein. Zwar trägt grundsätzlich der Verantwortliche die Kosten, überhöhte Abschlepp- und Standgebühren oder eine unverhältnismäßige Abschleppmaßnahme sind aber angreifbar. Die Rechtsprechung hat überzogenen Standgeldern Grenzen gesetzt.
Was bedeutet die Halterhaftung nach § 25a StVG?
Kann bei einem Halt- oder Parkverstoß der Fahrer nicht mit angemessenem Aufwand ermittelt werden, werden dem Halter die Verfahrenskosten auferlegt. Es ist kein Bußgeld und führt nicht zu Punkten, muss aber ebenfalls bezahlt werden.
Gibt es Punkte für Falschparken?
Meist nicht — die meisten Parkverstöße werden mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld ohne Punkte geahndet. Ein Punkt kann aber etwa hinzukommen, wenn eine zugeparkte Feuerwehrzufahrt Rettungsfahrzeuge im Einsatz behindert. Ihren Punktestand zeigt der Punkterechner.
Lohnt sich ein Einspruch bei einem Knöllchen?
Bei kleinen Verwarnungsgeldern ist das eine wirtschaftliche Abwägung. Richtig relevant wird die Prüfung, wenn Abschleppkosten, Standgebühren, ein Punkt oder die Halterkostenhaftung im Raum stehen — hier geht es schnell um mehrere hundert Euro. Mehr dazu: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Rechtsanwältin Melanie Depner
Geprüft von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für Verkehrsrecht
Baier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe

Abgeschleppt oder Kostenbescheid erhalten? Prüfen lassen.

Unterlagen fotografieren, hochladen, fertig — wir sagen Ihnen kostenlos, ob sich Gegenwehr lohnt.