Bußgeld-Ratgeber

Ihre Verteidiger nach der E-Scooter-Fahrt mit Alkohol

Das Wichtigste zuerst

Auf dem E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie am Steuer eines Autos: Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille eine Straftat — dann stehen Geldstrafe und der Autoführerschein auf dem Spiel. Für den Einspruch gegen Strafbefehl oder Bußgeldbescheid gilt eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung. Rechtlich entscheidend sind der Blutalkoholwert, die Verwertbarkeit der Blutprobe und mögliche Ausnahmen vom Regelentzug.

Schnelle Einordnung

Was nach der Trunkenheitsfahrt jetzt wichtig ist.

Ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat, entscheidet der Promillewert — und damit, ob es um Bußgeld und Fahrverbot geht oder um Geldstrafe und Führerscheinentzug.

Promillewert prüfen

Anordnung und Ablauf der Blutentnahme sowie die Rückrechnung des Werts sind überprüfbar — gerade nahe der Grenzwerte kann das entscheidend sein.

OWi oder Straftat?

Ab 0,5 ‰ Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, ab 1,1 ‰ Straftat nach § 316 StGB — schon ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen.

Führerschein retten

Wir prüfen Ausnahmen vom Regelentzug und wirken auf eine möglichst kurze Sperrfrist und die Weichen für die Wiedererteilung hin.

Einspruch gegen den Strafbefehl

Wann sich ein Einspruch besonders lohnt.

E-Scooter — etwa die Leihroller von Voi oder Tier — sind rechtlich Kraftfahrzeuge. Deshalb gelten die Promillegrenzen des Autofahrers, nicht die 1,6-Promille-Grenze der Radfahrer. Nach dem Laborergebnis beantragt die Staatsanwaltschaft meist einen Strafbefehl — er wirkt wie ein Urteil, ergeht aber ohne mündliche Verhandlung. Wie Sie gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen, lesen Sie unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

  • Die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine lange Sperrfrist droht
  • Der Wert liegt nahe an den Grenzen von 0,5 oder 1,1 Promille
  • Anordnung oder Ablauf der Blutentnahme sind zweifelhaft
  • Eine Ausnahme — ganz kurze Strecke, verkehrsarme nächtliche Fahrt — kommt in Betracht

Strafbefehl erhalten?

Der Strafbefehl wirkt wie ein Urteil, ergeht aber ohne mündliche Verhandlung. Ab dem Datum auf dem gelben Umschlag bleiben nur 2 Wochen für den Einspruch — danach ist er rechtskräftig. Machen Sie ohne Akteneinsicht keine Angaben zur Sache.

Strafbefehl prüfen lassen

Promillegrenzen & Bußgeldkatalog

Was auf dem E-Scooter mit Alkohol drohen kann.

Verbindlich ist allein die Blutprobe. Die folgenden Werte sind Regelsätze — im Einzelfall zählen Ausfallerscheinungen, Voreintragungen und die konkrete Fahrsituation.

Promillegrenzen auf dem E-Scooter

Blutalkohol (BAK)Rechtsfolge auf dem E-Scooter
ab 0,5 ‰Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG — Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
0,3–1,09 ‰ mit AusfallerscheinungenRelative Fahruntüchtigkeit — Straftat nach § 316 StGB, i. d. R. Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis
ab 1,1 ‰Absolute Fahruntüchtigkeit — Straftat nach § 316 StGB, i. d. R. Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis
ab 1,6 ‰Absolute Fahruntüchtigkeit erst bei Radfahrern — gilt nicht für E-Scooter

Alkohol ab 0,5 ‰ (Ordnungswidrigkeit, § 24a StVG)

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbot
0,5 ‰ oder mehr (erstmalig)500 €21 Monat
0,5 ‰ oder mehr (2. Verstoß)1.000 €23 Monate
0,5 ‰ oder mehr (3. Verstoß)1.500 €23 Monate
Drogen am Steuer (erstmalig)500 €21 Monat

Ab 1,1 Promille (oder ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen) ist die Fahrt keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach § 316 StGB — mit 3 Punkten und Entziehung der Fahrerlaubnis. Was die Punkte für Ihr Konto bedeuten, zeigt der Punkterechner.

Verteidigung

Typische Angriffspunkte nach der Trunkenheitsfahrt.

Welche Spielräume bestehen, zeigt sich meist erst nach Akteneinsicht. Wir prüfen unter anderem folgende Punkte.

Blutentnahme & Verwertbarkeit

Anordnung und Ablauf der Blutentnahme sind überprüfbar — Fehler können die Verwertbarkeit des Ergebnisses infrage stellen.

Rückrechnung des Werts

Maßgeblich ist der Wert zur Tatzeit. Gerade nahe den Grenzen von 0,5 und 1,1 Promille kann die Rückrechnung über OWi oder Straftat entscheiden.

Ausfallerscheinungen

Zwischen 0,3 und 1,09 Promille ist die Fahrt nur strafbar, wenn Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien festgestellt und belegt sind.

Ausnahmen vom Regelentzug

Etwa eine nächtliche Fahrt auf verkehrsarmer Strecke ohne Verbindung zum normalen Straßenverkehr oder eine nur ganz kurze Strecke — streng einzelfallabhängig und sorgfältig zu begründen.

Sperrfrist & Wiedererteilung

Eine frühzeitige Verteidigung kann auf die Berechnung und mögliche Verkürzung der Sperrfrist hinwirken und die Weichen für die Wiedererteilung stellen.

Wiederholung & Nebenaspekte

Wiederholungstätern drohen deutlich härtere Strafen — auch das Fahren zu zweit auf dem E-Scooter kann den Vorwurf verschärfen.

Verwandte Ratgeber: zu schnell gefahren, Rotlichtverstoß und Handy am Steuer.

Ablauf

So prüfen wir Ihren Strafbefehl oder Bescheid.

SCHRITT 01

Unterlagen hochladen

Sie senden Strafbefehl, Anhörung oder Bußgeldbescheid digital an uns — über die kostenlose Fallprüfung.

SCHRITT 02

Ersteinschätzung

Wir ordnen kurzfristig ein, was droht und ob ein Einspruch sinnvoll ist — und klären die Rechtsschutz-Deckung.

SCHRITT 03

Einspruch & Akteneinsicht

Bei Beauftragung sichern wir die Frist und fordern Ermittlungsakte und Blutgutachten an.

SCHRITT 04

Verteidigung

Wir greifen Fahruntüchtigkeit, Regelentzug oder Sperrfrist gezielt an und verhandeln mit Staatsanwaltschaft oder Gericht.

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Alkohol auf dem E-Scooter.

Welche Promillegrenze gilt auf dem E-Scooter?
Der E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug — es gelten dieselben Grenzen wie für Autofahrer: Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille eine Straftat wegen absoluter Fahruntüchtigkeit. Die 1,6-Promille-Grenze gilt nur für Radfahrer.
Was droht ab 0,5 Promille auf dem E-Scooter?
Nach § 24a StVG drohen beim ersten Verstoß in der Regel 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Beim zweiten Verstoß sind es 1.000 Euro und 3 Monate Fahrverbot, beim dritten 1.500 Euro und 3 Monate.
Ab wann ist die E-Scooter-Fahrt eine Straftat?
Ab 1,1 Promille Blutalkohol gilt man unwiderleglich als absolut fahruntüchtig — strafbar nach § 316 StGB. Schon ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien hinzukommen (relative Fahruntüchtigkeit). Es drohen Geldstrafe und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Was ist ein Strafbefehl und wie viel Zeit habe ich?
Der Strafbefehl wirkt wie ein Urteil, ergeht aber ohne mündliche Verhandlung. Nach dem Blutalkohol-Ergebnis wird er per gelbem Umschlag zugestellt — ab diesem Datum bleiben zwei Wochen für den Einspruch. Danach ist er rechtskräftig.
Ist der Führerschein sofort weg?
Bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille wird der Führerschein in der Regel noch am Tattag von der Polizei beschlagnahmt oder sichergestellt. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, muss sie nach Ablauf der Sperrfrist bei der Führerscheinstelle neu beantragt werden.
Gibt es Ausnahmen vom Führerscheinentzug?
In seltenen Fällen ja — etwa bei einer nächtlichen Fahrt auf einer verkehrsarmen Strecke ohne Verbindung zum normalen Straßenverkehr oder bei einer nur ganz kurzen Strecke. Solche Ausnahmen sind streng einzelfallabhängig und müssen sorgfältig begründet werden.
Rechtsanwältin Melanie Depner
Geprüft von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für Verkehrsrecht
Baier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe

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