Bußgeld-Ratgeber

Ihre Verteidiger bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht

Das Wichtigste zuerst

In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO): Nicht der Kalender entscheidet, sondern die Straßenverhältnisse — bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind wintertaugliche Reifen Pflicht. Als wintertauglich gelten nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol; die Übergangsregelung für M+S-Reifen ist am 30. September 2024 ausgelaufen. Bußgeld droht nicht nur dem Fahrer, sondern auch dem Halter — und nach einem Unfall stehen Versicherungsfolgen im Raum.

Schnelle Einordnung

Was nach dem Vorwurf jetzt wichtig ist.

Der Vorwurf setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Fahrt tatsächlich winterliche Straßenverhältnisse herrschten — genau daran scheitern manche Bescheide.

Verhältnisse prüfen

Herrschte am Ort der Kontrolle tatsächlich Glätte oder Schneematsch — und wie ist das dokumentiert?

Frist sichern

Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben grundsätzlich nur 2 Wochen für den Einspruch.

Folgen einordnen

Wir bewerten Bußgeld, Punkt, Halterverantwortung und mögliche Versicherungsfolgen nach einem Unfall.

Einspruch bei Winterreifen-Vorwurf

Wann sich ein Einspruch besonders lohnt.

Ob ein Verstoß vorliegt, hängt von den konkreten Straßenverhältnissen zum Tatzeitpunkt und der tatsächlichen Bereifung ab. Beides wird in der Praxis nicht immer sauber festgestellt — und nach einem Unfall geht es schnell um weit mehr als das Bußgeld.

  • Die winterlichen Verhältnisse sind zweifelhaft oder schlecht dokumentiert
  • Sie werden als Halter belangt, obwohl Sie die Fahrt nicht kannten
  • Nach einem Unfall drohen Regress oder Kaskokürzung
  • Der Punkt trifft auf Probezeit oder ein angespanntes Punktekonto

Unfall bei Glätte?

Machen Sie gegenüber Polizei und Versicherung keine vorschnellen Angaben zur Bereifung. Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt und die Kasko kürzen darf, ist eine Einzelfallfrage — und verhandelbar.

Fall prüfen lassen

Bußgeldkatalog

Was bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht drohen kann.

Die folgenden Werte sind Regelsätze bei gewöhnlichen Tatumständen. Neben dem Fahrer kann auch der Halter belangt werden, der die Fahrt anordnet oder zulässt.

Fahrer (§ 2 Abs. 3a StVO)

VerstoßRegelbußePunkte
Bei winterlichen Verhältnissen ohne wintertaugliche Reifen gefahren60 EUR1 Punkt
… mit Behinderung80 EUR1 Punkt
… mit Gefährdung100 EUR1 Punkt
… mit Unfallfolge120 EUR1 Punkt

Halter

VerstoßRegelbußePunkte
Als Halter die Fahrt ohne wintertaugliche Reifen angeordnet oder zugelassen75 EUR1 Punkt
Regeln & Verteidigung

Was bei der Winterreifenpflicht wirklich gilt.

Situative Pflicht, Alpine-Symbol, Halterverantwortung — diese Punkte entscheiden in der Praxis.

Situativ statt Kalender

Die Pflicht gilt nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte — nicht in einem festen Winterzeitraum.

Alpine-Symbol

Wintertauglich sind nur Reifen mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Die M+S-Übergangsregelung ist am 30.09.2024 ausgelaufen.

Ganzjahresreifen

Ganzjahresreifen genügen, wenn sie das Alpine-Symbol tragen — ältere Modelle ohne Symbol reichen bei Glätte nicht mehr.

Halterverantwortung

Der Halter haftet, wenn er die Fahrt ohne geeignete Bereifung anordnet oder zulässt — relevant vor allem bei Firmenwagen und Fuhrparks.

Nachweis der Verhältnisse

Die Behörde muss die winterlichen Straßenverhältnisse zum Tatzeitpunkt belegen — pauschale Angaben genügen nicht immer.

Versicherungsfolgen

Nach einem Glätteunfall ohne Winterreifen drohen Regress der Haftpflicht und Leistungskürzung in der Kasko wegen grober Fahrlässigkeit.

Ablauf

So prüfen wir Ihren Bußgeldbescheid.

SCHRITT 01

Bescheid hochladen

Sie senden Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen digital an uns — über die kostenlose Fallprüfung.

SCHRITT 02

Ersteinschätzung

Wir ordnen kurzfristig ein, was droht und ob ein Einspruch sinnvoll ist — und klären die Rechtsschutz-Deckung.

SCHRITT 03

Einspruch & Akteneinsicht

Bei Beauftragung sichern wir die Frist und fordern Akte, Fotos und Wetterfeststellungen an.

SCHRITT 04

Verteidigung

Wir greifen Vorwurf, Halterverantwortung oder Versicherungsfolgen gezielt an und verhandeln mit Behörde oder Gericht.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Winterreifenpflicht.

Gibt es in Deutschland eine generelle Winterreifenpflicht?
Nein, es gilt die situative Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO): Nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Winterreifen gefahren werden. Einen festen Kalenderzeitraum gibt es nicht.
Reichen Reifen mit M+S-Kennzeichnung noch aus?
Nein. Die Übergangsregelung für M+S-Reifen ist am 30. September 2024 ausgelaufen. Seit dem 1. Oktober 2024 gelten bei winterlichen Verhältnissen nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) als wintertauglich.
Was droht, wenn ich bei Glätte ohne Winterreifen fahre?
Dem Fahrer drohen regelmäßig 60 Euro und 1 Punkt, bei Behinderung 80 Euro, bei Gefährdung 100 Euro und nach einem Unfall 120 Euro — jeweils mit 1 Punkt. Eine schnelle Einordnung liefert der Bußgeldrechner.
Kann auch der Halter belangt werden?
Ja. Wer als Halter anordnet oder zulässt, dass sein Fahrzeug bei winterlichen Verhältnissen ohne geeignete Bereifung gefahren wird, riskiert regelmäßig 75 Euro und 1 Punkt — auch wenn er selbst nicht am Steuer saß.
Welche Folgen hat ein Unfall ohne Winterreifen für die Versicherung?
Die Kfz-Haftpflicht reguliert den Schaden des Unfallgegners, kann aber Regress nehmen. In der Kaskoversicherung droht wegen grober Fahrlässigkeit eine Kürzung der Leistung — je nach Vertrag und Einzelfall bis hin zur vollständigen Versagung. Mehr dazu: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Rechtsanwältin Melanie Depner
Geprüft von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für Verkehrsrecht
Baier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe

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