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Mesut Özil machte es einst vor, in ähnlicher Weise wurde dieser in England erwischt. Zu seiner Entschuldigung gab er an, mph mit km/h verwechselt zu haben.
Kürzlich hatte ein Amtsgericht den Fall einer in Ramstein stationierten US-Soldatin zu entscheiden, diese wurde Anfang 2021 auf einer Autobahn mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 48 km/h gemessen. Hiergegen wandte sie ein, dass sie auf der Fahrt auf Grund einer allergischen Reaktion tränende Augen gehabt habe und bei Wahrnehmung des 80 km/h-Schildes versehentlich an die in den USA üblichen 80 Meilen pro Stunde gedacht habe, was knapp 130 km/h entspricht. Zu diesem Zeitpunkt sei sie erst für kurze Zeit in Deutschland gewesen. Zudem sei sie beruflich auf den Führerschein angewiesen.
Das Amtsgericht ließ hier Milde walten und sah von der Verhängung eines (Regel-) Fahrverbotes ab. Die Betroffene habe Einsicht in ihr Fehlverhalten gezeigt. Zudem sei gegen sie wegen einer weiteren Geschwindigkeitsüberschreitung schon ein Fahrverbot verhängt und auch vollstreckt worden, was sie im Alltag stark belastet habe. Trotz des erheblichen Verkehrsverstoßes müsse deshalb nicht durch ein weiteres Fahrverbot verkehrserzieherisch auf die Mandantin eingewirkt werden (Amtsgericht Landstuhl, Urteil vom 23.11.2021 – Aktenzeichen 2 OWi 4211 Js 10706/21).
Herrlich kurios.
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