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    Trunkenheitsfahrt E-Scooter: Sie sind betrunken mit einem E-Scooter gefahren?

    Alkoholisiert mit einem E-Scooter unterwegs? Wir sind Ihre Experten.

    Die Party war gut, und als verantwortungsbewusster Partygänger lassen Sie natürlich das Auto stehen. Wie viele andere nutzen Sie die überall in deutschen Städten verfügbaren E-Scooter von Anbietern wie VOI oder Tier. Doch wussten Sie, dass die Promillegrenze von 1,1 Promille, die für Autofahrer gilt, auch für E-Scooter-Fahrer gilt?

    Werden 1,1 Promille durch eine Blutprobe festgestellt, gilt man nach dem Gesetzt als absolut – d.h. unwiderleglich – Fahruntüchtig.

    Anders ist es bei Fahrradfahrern: Hier gilt eine Promillegrenze von 1,6 Promille.

    Promillegrenzen (BAK Promille) bei E-Scootern
    0,5 Promille Ordnungswidrigkeit (idR 500,- € und 1 Mo FV), § 24a StVG
    0,3-1,09 Promille mit sog. Ausfallerscheinung Relative Fahruntüchigkeit (strafbar nach § 316 StGB – idR Fahrerlaubnisentzug und  Geldstrafe)
    1,1 Promille Absolute Fahruntüchtigkeit  (strafbar nach § 316 StGB – idR Fahrerlaubnisentzug und  Geldstrafe)
    1,6 Promille Absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern

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    Wann wird der Führerschein entzogen?

    Ab 1,1 Promille wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen, d.h. die Fahrerlaubnis ist weg, und muss anschließend wieder bei der Führerscheinstelle am Wohnort neu beantragt werden.

    Es kann Ausnahmen von der Regel geben, aber diese Ausnahmen müssen nach bestimmten Grundsätzen begründet sein. Zum Beispiel könnte es eine Ausnahme sein, wenn jemand betrunken mit einem E-Scooter nachts zu einer Zeit fährt, in der wenig Verkehr ist, auf einer Strecke, die keine Verbindung zum normalen Straßenverkehr hat und bei der keine Gefahr für andere besteht. Oder wenn jemand den E-Scooter nur für eine kurze Strecke benutzt und sich dabei verletzt hat. Diese Fälle könnten als Ausnahmen betrachtet werden, aber sie sind nicht allgemein gültig und können nicht auf die allgemeine Nutzung von E-Scootern übertragen werden.

    Die Staatsanwaltschaften schauen bei E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss in der Regel allein auf die Promillezahl, wobei hier immer der Blutakoholwert heranzuziehen ist (abgekürzt BAK). Je nachdem welche BAK der Fahrer hatte sind die folgenden Strafen zu erwarten:

    In der Regel wird der Führerschein noch am Tattag von der Polizei beschlagnahmt (wenn der Fahrer nicht einwilligt), oder sichergestellt (wenn dies im Einverständnis mit dem Fahrer erfolgt).

    Dann wird das Blutalkoholergebnis abgewartet, und sobald dieses da ist, der Strafbefehl erlassen. Ein Strafbefehl ist quasi das gleich wie ein Urteil, nur ohne mündliche Verhandlung vor dem Gericht.

    Mit Zustellung des Strafbefehls im gelben Briefumschlag, sind 2 Wochen Zeit dagegen Einspruch einzulegen.

    Was droht bei Wiederholungstätern?

    Bei Wiederholungstäter werden mithin härtere Strafen angesetzt. Hier lohnt es sich frühzeitig einen erfahrenen Experten für e-Scooter Trunkenheitsfahrten zu beauftragen.

    Was ist die Strafe bei Fahrten mit E-Scootern unter Drogen?

    Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter?

    Ausnahmen von der Regel

    Es gibt seltene Ausnahmen, z.B. nachts auf einer verkehrsarmen Strecke. Aber Vorsicht! Diese Ausnahmen sind nicht allgemeingültig. Unsere erfahrenen Anwälte können Ihnen helfen, Ihren individuellen Fall zu verstehen und die bestmögliche Verteidigung zu planen.

    Was Sie jetzt wissen müssen

    • Berechnung der Sperrfrist: Unsere Experten helfen Ihnen dabei, die Sperrfrist zu verstehen und mögliche Verkürzungen zu beantragen.
    • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: Wir führen Sie durch den Prozess und stellen sicher, dass Sie alle erforderlichen Schritte unternommen haben.
    • Zu zweit auf dem E-Scooter: Wussten Sie, dass das auch rechtliche Konsequenzen haben kann? Wir klären Sie auf.

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