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    Blitzer Autobahn: Weinsberg, BAB 6, km 641,570 Nürnberg - Mannheim

    Übersicht Messstelle Weinsberg, BAB 6

    Ort: Weinsberg, BAB 6, km 641,570 Nürnberg – Mannheim

    Messtyp: Rotlicht und Geschwindigkeitsmessgerät

    Messgerät: Poliscan

    Lage

    Die Messstelle liegt auf der Bundesautobahn 6 auf der Höhe von Weinsberg. Weinsberg, BAB 6, km 641,570 Nürnberg – Mannheim

    Häufiger Vorwurf

    In der Regel erhält man Ordnung und Bürgeramt Karlsruhe – Bußgeldstelle – hier einen Brief, in welchem die Behörde folgenden Tatvorwurf zur Last legt:

    Ihnen wird zur Last gelegt, am … um … Uhr in Weinsberg, BAB 6, km 641,570 Nürnberg – Mannheim als Führer des PKW … folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

    Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 28 km/h.

    Zulässige Geschwindigkeit: 120 km/h.

    Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 148 km/h.

    §41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; §24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG; 11.3.5 BKat

    Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Poliscan Speed FM1 PS- 955986 – 630026_1 – 343

    Zeuge Polizeibeamter (#####) , VPI 74189 Weinsberg, Im Eisenhut 1

    Gute Verteidigungsansätze

    Die Messstelle ist bekannt, da diese auf einer Bundesautobahn liegt, und auch schon aufgrund Ihrer Lage dafür bekannt ist, dass es hier häufig zu Überschreitungen von über 20 km/h kommt.

    An dieser Stelle gilt eine Tempolimit von 120 km/h. Aufgrund der Lage der Messstelle gibt es hier oftmals gute Ansatzpunkte für eine Verteidigung.

    Unser Rat

    Akzeptieren Sie ein Bußgeld und gegebenenfalls sogar ein Fahrverbot an dieser Stelle nicht vorschnell. Wir überprüfen Ihren individuellen verstoß und schauen, wie wir auch Ihnen bestmöglich helfen können. Nutzen Sie dazu am Besten die Möglichkeit der kostenfreien Ersteinschätzung.

    Beispiel eines Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheides

    Ein entsprechender Bußgeldbescheid des Ordnungsamtes- und Bürgeramtes der Stadt Karlsruhe – Bußgeldstelle sieht wie folgt aus:

    Bussgeldbescheid d. Regierungspraesidiums Karlsruhe vom 14.04.22_geschwärzt

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