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    Welche Strafen drohen, wenn man zu schnell gefahren ist?

    Ein Geschwindigkeitsverstoß liegt vor, wenn die in der Straßenverkehrsordnung (§ 3 StVO) zugelassene Höchstgeschwindigkeit, die als Maximalmaß unter günstigen Umständen gefahren werden darf, überschritten wird. Generell unterscheidet das Gesetz hierbei einmal zwischen der Art des Fahrzeugs, nämlich Pkw & Motorrad einerseits sowie Lkw & Omnibusse andererseits. Weiter muss in der jeweiligen Fahrzeugkategorie zwischen Verstößen innerhalb geschlossener Ortschaften und solchen außerhalb geschlossener Ortschaften differenziert werden.

    PKW und Motorrad

    Geschwindigkeitsverstoß Ausserorts

    Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
    … bis 10 km/h 10 €
    … 11 – 15 km/h 20 €
    … 16 – 20 km/h 30 €
    … 21 – 25 km/h 70 € 1
    … 26 – 30 km/h 80 € 1 (1 Monat)
    … 31 – 40 km/h 120 € 1 (1 Monat)
    … 41 – 50 km/h 160 € 2 1 Monat
    … 51 – 60 km/h 240 € 2 1 Monat
    … 61 – 70 km/h 440 € 2 2 Monate
    über 70 km/h 600 € 2 3 Monate

    Geschwindigkeitsverstoß Innerorts

    Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
    … bis 10 km/h 15 €
    … 11 – 15 km/h 25 €
    … 16 – 20 km/h 35 €
    … 21 – 25 km/h 80 € 1
    … 26 – 30 km/h 100 € 1 (1 Monat)
    … 31 – 40 km/h 160 € 1 1 Monat
    … 41 – 50 km/h 200 € 2 1 Monat
    … 51 – 60 km/h 280 € 2 2 Monat
    … 61 – 70 km/h 480 € 2 3 Monate
    über 70 km/h 680 € 2 3 Monate
    PKW mit Anhänger

    Geschwindigkeitsverstoß Ausserorts

    Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
    … bis 10 km/h 15 €
    … 11 – 15 km/h 25 €
    … 16 – 20 km/h 70 € 1
    … 21 – 25 km/h 80 € 1
    … 26 – 30 km/h 95 € 1
    … 31 – 40 km/h 160 € 2 1 Monat
    … 41 – 50 km/h 240 € 2 1 Monat
    … 51 – 60 km/h 440 € 2 2 Monat
    über 60 km/h 600 € 2 3 Monate

    Geschwindigkeitsverstoß Innerorts

    Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
    … bis 10 km/h 20 €
    … 11 – 15 km/h 30 €
    … 16 – 20 km/h 80 € 1
    … 21 – 25 km/h 95 € 1
    … 26 – 30 km/h 140 € 2 1 Monat
    … 31 – 40 km/h 200 € 2 1 Monat
    … 41 – 50 km/h 280 € 2 2 Monat
    … 51 – 60 km/h 480 € 2 3 Monat
    über 60 km/h 680 € 2 3 Monate
    LKW über 3,5 Tonnen

    Geschwindigkeitsverstoß mit einem LKW über 3,5 Tonnen Ausserorts

    Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
    … bis 10 km/h 15 €
    … 11 – 15 km/h 25 €
    … 16 – 20 km/h 70 € 1
    … 21 – 25 km/h 80 € 1
    … 26 – 30 km/h 95 € 1
    … 31 – 40 km/h 160 € 2 1 Monat
    … 41 – 50 km/h 240 € 2 1 Monat
    … 51 – 60 km/h 440 € 2 2 Monat
    über 60 km/h 600 € 2 3 Monate

    Geschwindigkeitsverstoß mit einem LKW über 3,5 Tonnen Innerorts

    Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
    … bis 10 km/h 20 €
    … 11 – 15 km/h 30 €
    … 16 – 20 km/h 80 € 1
    … 21 – 25 km/h 95 € 1
    … 26 – 30 km/h 140 € 2 1 Monat
    … 31 – 40 km/h 200 € 2 1 Monat
    … 41 – 50 km/h 280 € 2 2 Monat
    … 51 – 60 km/h 480 € 2 3 Monat
    über 60 km/h 680 € 2 3 Monate
    Was ist meine Strafe als Wiederholungstäter?

    Die Strafe als Wiederholungstäte wird entsprechend erhöht. Die grenze bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ist hier die 26 km/h Grenze.

    Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein unter Umständen einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter.

    Was passiert bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit?

    Nach Ableisten der praktischen und theoretischen Fahrprüfung beginnt für alle Fahranfänger die zwei jähre dauernde Probezeit für den Führerschein. Während der Probezeit kann es zu weiteren Sanktionen bei schwerwiegenden Verstößen kommen.

    bis 20 km/h zu schnell

    Bis 20 km/h zu schnell müssen Sie meist nur mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen. Weitere führerscheinrelevante Maßnahmen drohen aber hier noch nicht.

    über 20 km/h zu schnell

    Bei mehr als 20 km/h über der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit droht meist ein Aufbauseminar und die Probezeit wird um zwei weitere Jahre verlängert. Daneben haben Sie die im Bußgeldkatalog vorgeschriebenen Sanktionen zu erwarten, wie Punkte in Flensburg, Bußgelder oder auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.

    Welche Geschwindigkeiten gelten grundsätzlich in Deutschland?

    Auf Autobahnen gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, sofern keine anderweitige (dauerhafte oder temporäre) Geschwindigkeitsregelung angeordnet und eingerichtet ist. Ein generelles Tempolimit existiert durch die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen nicht, sondern lediglich eine „gesetzliche Empfehlung“ einer maximalen Geschwindigkeit. Gemäß § 3 StVO ist die Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Das Gesetz spricht insoweit von „günstigen Umständen“. Kurzgefasst heißt dies letztlich, je günstiger die Umstände, desto schneller kann im Rahmen der Geschwindigkeitsempfehlung (sofern keine anderweitige Beschränkung besteht) gefahren werden. Generell darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

    Auf allen anderen Straßen (außer Autobahnen oder autobahnähnlich ausgebauten Straßen) gilt außerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Vielerorts sind die Tempolimits auf den Straßen jedoch niedriger geregelt.

    Generell darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

    Auf allen anderen Straßen außer Autobahnen oder autobahnähnlich ausgebauten Straßen gilt außerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Vielerorts sind die Tempolimits auf den Straßen jedoch niedriger geregelt.

    Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h, welche jedoch Verkehrsbedingt auch entsprechend reduziert werden kann.

    In allen Fällen gelten die Beschränkungen ab dem ersten regelnden Verkehrszeichen. Die Rechtsfolgen für Verstöße sind grundsätzlich im Bußgeldkatalog des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur geregelt, welche wir Ihnen oben dargestellt haben.

    Welche Toleranz wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung abgezogen?

    Bußgelder werden für Geschwindigkeiten nach Abzug der sog. Verkehrstoleranz ermittelt. Der Toleranzabzug errechnet sich dabei in Abhängigkeit zum Ort des Vergehens wie folgt:

    Bei Verstößen außerhalb geschlossener Ortschaften werden von der gemessenen Geschwindigkeit 3% als Toleranz in Abzug gebracht, bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden 3 km/h abgezogen.

    Bei Verstößen innerhalb geschlossener Ortschaften werden von der gemessenen Geschwindigkeit 3 km/h als Toleranz in Abzug gebracht.

    Wie wird ein Geschwindigkeitsverstoß nachgewiesen?

    Wie in jedem Strafverfahren gilt auch für das Ordnungswidrigkeitenverfahren, dass der Verstoß durch die Behörde umfassend nachgewiesen werden muss. In der Regel wird der Nachweis eines Verstoß durch einen der folgenden Beweise durchgeführt.

    stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen

    Um Geschwindigkeiten dauerhaft zu überwachen kommen stationäre Messeinrichtungen zum Einsatz. Diese werden im Volksmund häufig als „Blitzer“ oder „Starenkästen“ bezeichnet. Es handelt sich dabei äußerlich um gewöhnliche sogenannte Messeinrichtungen, die an Straßen oder Kreuzungen aufgestellt werden.Die Blitzanlagen in Form von Säulen oder Kästen sollen Autofahrer daran hindern, die zulässige Geschwindigkeit zu überschreiten. Diese Geschwindigkeitsmesseinrichtungen gibt es auch in Kombinationsmodellen, welche sowohl die Rotphase an einer Kreuzung, wie auch die Geschwindigkeit messen können.

    Der Standort ist durch die feste Installation relativ schnell bekannt. Daher werden fest installierte Blitzer meist in entsprechenden Gefahrenbereichen installiert. Dies soll die Autofahrer dazu bewegen, möglichst dauerhaft in diesem Bereich die Geschwindigkeit einzuhalten.

    Derzeit gibt es fünf verschiedene Arten von stationären Blitzern, die jeweils mit unterschiedlicher Technik funktionieren. Die derzeit zum Einsatz kommende Technik sind

    • Radarmessung
    • Lichtschrankenmessungen
    • Helligkeitssensoren
    • Induktionsschleifenmessungen / Piezosensoren
    • Lasermessungen

    Oft gibt es die Frage, wieviel Messstellen es in Deutschland zur Geschwindigkeitsüberwachung es gibt. Diese werden derzeit mit 4.700 Blitzgeräten über (statist.com) angegeben.

    mobile Geschwindigkeitsmessanlagen

    Aufgrund der geringen Abschreckungswirkung von stationären Geschwindigkeitsmessungen auf ortskundige Autofahrer, führt die Behörde auch mobile Geschwindigkeitsmessungen durch. Bei diesen mobilen Geschwindigkeitsmessungen kommen verschiedene Messsysteme zum Einsatz. Hier kommen Messsysteme vergleichbar mit einer Messung eines stationären Gerätes zum Einsatz. Dies bedeutet, dass nach der Messung ein Bild des Fahrers und des Fahrzeugs aufgenommen wird.

    Ebenfalls kommen auch Lasermessungen mittels einer sogenannten „Laserpistole“ zum Einsatz. Bei dieser Laserpistole wird kein Bild des Fahrzeug aufgenommen, sondern der Messbeamte gibt die gemessene Geschwindigkeit per Funk an einen Anhaltebeamten weiter. Der Fahrzeugführer wird direkt nach dem Verstoß angehalten.

    Auch im Einsatz sind darüberhinaus auch Systeme welche in Fahrzeugen verbaut sind, mit welchen die Messbeamten den entsprechenden Fahrzeugen nachgefahren wird. Bei dieser Nachfahrt werden entsprechende Videos aufgenommen.

    Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es beim Geschwindigkeitsverstoß?

    Wir versuchen Ihnen mit unserem Service die Möglichkeiten einer Selbstverteidigung zu geben. Leider ist es selbst nicht möglich alle Verteidigungspunkte umfassend auszuschöpfen. Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Einblick in die Eckpunkte einer professionellen Verteidigung geben.

    Unmöglicher Tatnachweis

    Bei Messungen, welche die Messung nicht per Bild dokumentieren, ist oftmals ein Tatnachweis nur schwer zu führen. So ist eine sichere Zuordnung oftmals bei großen Messstellen mittels einer Laserpistole nicht gewährleistet, so dass der Verstoß nicht sicher zugeordnet werden kann.

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn mehrere Personen nahezu gleichzeitig gemessen werden und die Daten per Funk weiter gegeben werden. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob es zu entsprechenden Kommunikationsfehler oder Verwechselungen gekommen ist.

    Unmöglicher Tatnachweis mit dem Messfoto

    Ein wichtiger Punkt, wie bei Geschwindigkeitsverstößen verteidigt werden kann, ist das Bestreiten der Täterschaft. So hat der BGH entschieden:

    „Daraus, dass der Halter die Einlassung zur Sache verweigert oder sich darauf beschränkt, seine Täterschaft zu bestreiten, dürfen keine ihm nachteiligen Schlüsse gezogen werden. (BGHst 20,281)“

    So sollte auch vermieden werden ein etwaiges Zeugnisverweigerungsrecht anzugeben, da hieraus gerade negative Schlüsse gezogen werden können.

    Die Bußgeldbehörden versuchen meist einen Tatnachweis mittels des aufgezeichneten Bildes zu führen. Diese Bilder sind jedoch oft von sehr schlechter Qualität, so dass hierrüber nicht 100 % ein Tatnachweis geführt werden kann. Auch im Bußgeldverfahren gilt hier der Grundsatz „in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten“. Bestehen Zweifel an der Nachweis der Täterschaft ist also regelmäßig von dem Vorwurf freizusprechen.

    Fehlerhafte technische Messung

    Häufige Fehlerquellen bei einer Geschwindigkeitsmessung sind nicht ordnungsgemäß durchgeführte Messungen:

    – vorgeschriebenen Testmessungen und Kalibrierungen erfolgten nicht

    – die Messanlage wurde nicht ordnungsgemäß eingerichtet

    – die Messeinrichtungen wurden so installiert, so dass diese sich während dem Betrieb verändert hat, so dass eine Kalibrierung nicht mehr wirksam war.

    – Wurde das Messgerät ordnungsgemäß geeicht

    – Sind die Personen an dem Messgerät ordnungsgemäß geschult gewesen

    – Befindet sich das Fahrzeug des Betroffenen in der logischen Fotoposition

    – Kann ein anderes Fahrzeug gemessen worden sein

    – die Dateneinblendungen auf dem Beweisfoto sind widersprüchlich

    Eine solche Verteidigung kann meist nur durch einen geschulten Rechtsanwalt erfolgen, beziehungsweise muss durch einen hinzugezogenen Sachverständigen erfolgen.

    juristische Fehler in der Messung

    In Bussgeldverfahren gilt meist relativ kurze Verjährungsfristen, welche durch die Behörde und Gericht zwar gehemmt werden können. Eine geschickte Verteidigung kann jedoch schon dazu führen, dass entsprechende Verjährungen eingreifen, oder aber der ausreichende Tatvorwurf nicht erbracht werden kann, da z.B. aus dem Aspekt des Datenschutz entsprechende Beweismittel nicht verwendet werden dürfen.

    Ein weiterer häufiger Aspekt in der juristischen Verteidigung ist auch die ordnungsgemäße Anordnung der Geschwindigkeit. Mithin müssen die Verkehrszeichen, die die Geschwindigkeit regeln ordnungsgemäß aufgestellt werden. Hier gibt s ebenfalls  – auch ohne Einlassung des Beschuldigten – gute Verteidigungsansätze.

    So ist es z.B. möglich, dass bei einer weiten Laserstrahlmessung ein Fahrzeug noch vor dem Geschwindigkeitsschild gemessen wird. Ebenfalls ist denkbar, dass die Stelle auch anders einfahrbar ist, so dass eine Geschwindigkeitsanordnung nicht wirksam für den betroffenen wäre. Hier kommt es auch oftmals auf die  Begebenheiten des Einzelfalles an.

    Reduzierung der Strafe

    Bei Geschwindigkeitsverstößen hat man viele Gründe, weshalb man auch von einer Strafe reduzieren kann. Hierfür ist jedoch der Vortrag im Einzelfall notwendig, welche den Verstoß erheblich in der Qualität mindert. Dies wird in der Regel dann anzunehmen sein, wenn ein sogenanntes Augenblicksversagen stattgefunden hat. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wird ein Augenblicksversagen am ehesten anzunehmen sein, wenn der Betroffene ein geschwindigkeitsbeschränkendes Streckenverbot übersehen hat.

    Allerdings ist Voraussetzung hierfür wie in allen Fällen des Augenblicksversagens, dass dem Betroffenen nicht ohnehin eine über das Maß leichtester Fahrlässigkeit hinausgehende Unaufmerksamkeit vorgeworfen werden kann. So hat hier z.B. der BGH und das OLG im Sinne der Betroffene geurteilt.

    So hat der BGH von seiner Entscheidung vom 11.09.1997 schon geurteilt:

    Die Anordnung eines Fahrverbots gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers kommt auch bei einer die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV erfüllenden Geschwindigkeitsüberschreitung nicht in Betracht, wenn die Ordnungswidrigkeit darauf beruht, dass der Betroffene infolge einfacher Fahrlässigkeit ein die Geschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen übersehen hat, und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer sich die Geschwindigkeitsbeschränkung aufdrängen musste.

    OLG Karlsruhe v. 30.11.2005:
    Bei einer dreispurig autobahnmäßig ausgebauten Landstraße mit Mittelleitplanke braucht ein auswärtiger Verkehrsteilnehmer außerhalb geschlossener Ortschaften nicht mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h zu rechnen. Ergibt sich diese Verkehrssituation aus einem zulässiger Weise zur Identifizierung des Betroffenen aus den Akten in Bezug genommenen Lichtbild, so muss sich der Tatrichter auch dann mit dem Vorliegen eines Augenblicksversagens auseinandersetzen, wenn sich der Betroffene nach den Urteilsgründen nicht ausdrücklich hierauf berufen hat

    Absehen von einem Fahrverbot aufgrund entsprechender persönlicher Härte

    In begründeten Fällen kann auch vom Fahrverbot abgesehen erden. selbstverständlich würden wir hier bei einem drohenden Fahrverbot entsprechend Vortragen, dass auch aus Gründen der besonderen Härte vom Fahrverbot abgesehen werden sollte.

    Hierfür sind erhöhte Begründungsanforderungen notwendig. Wir helfen jedoch dass entsprechende Begründungsanforderungen eingehalten werden und das Gericht auch z.B. gegen Erhöhung der Geldbuße aus besonderen Härtegründen abgesehen werden kann.

    Sie haben einen Zeugenfragebogen wegen einem Verstoß: ``zu schnell gefahren`` erhalten?

    in der Regel bekommt man einen Zeugenfragebogen, wenn die Behörde davon ausgeht, dass man selbst nicht Täter des Verstoßes gewesen ist. Dies ist häufig der Fall, wenn die Behörde davon ausgeht, dass der „Zeuge“ nicht der Fahrer gewesen ist. Als Zeuge stehen einem grundsätzlich entsprechende Zeugnisverweigerungsrecht zu. Es ist jedoch die Frage, ob es sinnvoll ist sich in Bussgeldverfahren auf die Zeugnisverweigerungsrecht zu stützen, da z.B. eine Verweigerung unter Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht gegebenenfalls eine Fahrtenbuchauflage nach sich ziehen kann.

    Solange noch ein Zeugenfragebogen verschickt wird, läuft die relative kurze Verjährungsfrist des §31 Abs. 2 Nr. 6 Ordnungswidrigkeitengesetz mit 3 Monaten. Diese Frist kann jedoch durch verschiedene Handlungen durch die Behörde gehemmt werden.

    Welche Angaben Sie am Besten in einem Zeugenfragebogen machen, kommt auf die Umstände des Falles an. Gerne beraten wir Sie hierzu.

    Was bedeutet ein Anhörungsbogen bei einem Verkehrsverstoß ``zu schnell gefahren``?

    Wenn Sie von der Behörde einen Anhörungsbogen wegen dem Verstoß über eine Rote Ampel gefahren zu sein bekommen haben, geht die Behörde davon aus, dass Sie der „Täter“ dieses Verstoßes waren. Der Hintergrund dieser Anhörung ist der § 163a der Strafprozessordnung welcher festschreibt, dass ein Beschuldigter vor Abschluss der Ermittlungen zu vernehmen ist. § 55 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) schränkt diese Maßgabe dahingehend ein, dass es genügt, dem Betroffenen die Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

    Diese Gelegenheit zur Äusserung wird Ihnen mit dem Anhörungsbogen gegeben. Da Sie mit dem Erhalt des Anhörungsbogen Betroffener eines Bussgeldverfahrens sind, haben Sie damit die Rechten und Pflichten eines Beschuldigten. Dies bedeutet, dass Sie sich hier meist professionellen Rechtsbeistand nehmen sollten. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, muss diese auch die Kosten für eine Verteidigung übernehmen.

    Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht eines Beschuldigten, in Strafverfahrensowie bei Ordnungswidrigkeiten, keine Angaben zu dem zur Last gelegten Sachverhalt machen zu müssen. Zu unterscheiden vom Aussageverweigerungsrecht sind die zugunsten von Zeugen unter bestimmten Voraussetzungen bestehenden Zeugnisverweigerungsrecht.

    Die Anordnung der Vernehmung eines Betroffenen hat daneben auch verjährungshemmende Wirkung. Nach §33 Abs. 1 Nr. 1

    (1) Die Verjährung wird unterbrochen durch

    1. die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe,

    Die Anhörung hat aber nur Verjährungsunterberechende Wirkung, wenn dies die erste Anhörung ist. Hier ist ein häufiger Fehler wenn die betroffenen schon vor Ort angehalten werden, und hier schon befragt werden, so stellt dies schon die Anhörung da. Damit kann eine weitere Anhörung keine verjährungsunterbrechende Wirkung mehr haben.

    Was bedeutet wenn ich einen Bußgeldbescheid bei dem Verstoß ``zu schnell gefahren`` erhalten habe?

    Mit erhalt des Bussgeldbescheides bietet die Behörde hier eine Strafe zur Beendigung des Verfahrens an. Diese Strafe richtet sich meist nach dem Bussgeldkatalog kann jedoch auch erhöht werden. Damit eine Erhöhung und damit eine Abweichung vom Bussgeldkatalog vorgenommen werden kann, muss der Einzelfall vom Regelstrafmaß abweichende Besonderheiten aufweisen. Von solchen Besonderheiten geht man aus, wenn die Strafe z.B. vorsätzlich begangen wurde, oder der Fahrzeugführer schon erhebliche Verkehrsdelikte in „seiner Akte“ hatte.

    Mit erhalt des Bussgeldbescheides sollten Sie sich – wenn Sie sich mit der Strafe nicht einverstanden erklären wollen – professionell verteidigen lassen. Diese Verteidigung muss kurzfristig erfolgen, da ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lediglich in einer Frist von 2 Wochen durchgeführt werden kann. Daher dürfen wir Sie bitten, dass Sie uns rechtzeitig die Unterlagen übermitteln, dass wir eine Verteidigung für Sie durchführen können.

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