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    Mic Jau
    Mic Jau
    März 16, 2022.
    Hatte ein Fall bezgl. Verkehrsrecht. Mein Anliegen wurde professionell, ausführlich und zu einem positiven Ergebnis bearbeitet. Preislich sogar noch völlig im Rahmen - ich werde wiederkommen. Vielen Dank Herr Ohlinger!
    Benjamin Deck
    Benjamin Deck
    Januar 17, 2022.
    Die Betreuung durch Herrn Sven Ohlinger war ausgezeichnet! Nicht nur der fachliche Aspekt ist mehr als gut, sondern auch das Zwischenmenschliche wird hier groß geschrieben. Alles TOP, so wünscht man sich das als Kunde!
    Holger Friesz
    Holger Friesz
    Juni 13, 2021.
    Die Zusammenarbeit mit Herrn Ohlinger war erstklassig. Top Beratung, viel Erfahrung und Vergleiche aus vergangenen Fällen. Im Verkehrsrecht absolut zu empfehlen.
    Kathrin Michel
    Kathrin Michel
    Mai 1, 2021.
    RA Fr. Schröter professionell, steht immer auch persönlich zur Verfügung, sehr angenehm und in keinster Weise abgehoben. Hatte schon andere Erfahrungen, also hier eine klare Empfehlung! Ein Stern fehlt lediglich für das RA-Büro, punktuell verbesserungswürdig (Kommunikation nur mit Standardvorlagen) aber nette Ansprechpartner sind immer da und was zählt ist am Ende definitiv der gute Job der Anwälte.
    Conny Mall
    Conny Mall
    Februar 11, 2021.
    Ich kann diese Kanzlei von ganzem Herzen empfehlen. Frau Schröter war sehr kompetent und sympathisch. Sie hat sich um meine Angelegenheit sehr gut gekümmert. Ich bin sehr dankbar das sie meinen Fall übernommen hat. Ich danke ihr für ihren unermüdlichen Einsatz 🙂
    Ihre Kanzlei für Bussgeldverfahren

    Wir haben uns auf die deutschlandweite Vertretung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten spezialisiert, und sind hier Ihr richtiger Partner. Gerne zeigen wir Ihnen nachfolgend auf, in welchen Bereichen wir Sie gerne unterstützen und zu einem positiven Ergebnis führen.

    Verteidigung in Bussgeldverfahren

    Alle 6 Rechtsanwälte in der Kanzlei sind die richtigen Ansprächspartner für Sie bei Fragen zu folgenden Themen:

    • Zu schnell gefahren
    • Rotlichtverstoß
    • Unterschreitung des Sicherheitsabstands
    • Handy am Steuer
    • Fahren unter Alkoholeinfluss über 0,5 Promille
    • Falschparken
    • etc …

    Darüber hinaus haben wir aber selbstverständlich bei vielen anderen verkehrsrechtlichen Fragestellungen die passende Antwort für Sie.

    Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren

    Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Beratung im Verkehrsstrafrecht. Hier helfen wir Ihnen gerne bei den folgenden verkehrsstrafrechtlichen Fragen:

    • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
    • Nötigung (§ 240 StGB)
    • Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB)
    • Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB)
    • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
    • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
    • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
    • Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)
    • Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
    • etc …

    Auch bei vielen weiteren Fragen zum Verkehrsrecht haben wir für Sie die entsprechende Expertise, so dass wir Sie hier auch gerne beraten.

    Warum wir meinen, besser zu sein?

    Wir haben uns auf die erfolgreiche Vertretung in Bussgeldverfahren spezialisiert. Durch unsere voll digitale Bearbeitungsweise können wir Sie bundesweit bestens vertreten und sind dennoch als Ansprechpartner stets an Ihrer Seite. Wir sind 6 Rechtsanwälte in unserer Kanzlei, welches hauptsächlich Verfahren in Bussgeldverfahren bearbeiten, daher haben alle Rechtsanwälte ein extrem hohes Spezialwissen in der Verteidigung solcher Bussgeldverfahren. Von den Rechtsanwälte sind 3 durch den Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht darüberhinaus besonders ausgezeichnet.

    Diese 3 Fachanwälte für Verkehrsrecht, übernehmen daher auch die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen.

    Wir sind erfahren, so dass wir für Sie die beste Strategien kennen, um das Verfahren zu Ihren Gunsten zu beeinflussen und ein positives Ergebnis zu erreichen. Darüber hinaus zeichnet sich unsere Arbeitsweise durch eine digitale Arbeitsweise aus. Bei uns brauchen Sie keinen Termin vor Ort wahrnehmen, und haben daher eine hohe Zeitersparnis. Komfortabel können Sie sich online informieren, ob sich ein vorgehen lohnt. (automatische Fallprüfung.) Serviceorientiert, können Sie jederzeit einen kostenfreien Telefonrückruf über unsere Internetseite buchen, gerne rufen wir Sie dann zu der von Ihnen gewählten zeit zurück. (kostenfreie Ersteinschätzung). Die Einreichung Ihrer Unterlagen und Unterzeichnung einer Verteidigungsvollmacht funktioniert bei uns ebenfalls komfortabel über die Homepage, so dass Sie ohne Ausdrucken von Unterlagen alle Schritte bei uns digital abbilden können.

    Wir meinen daher dass wir Ihr richtiger Partner in der Verteidigung Ihres Bussgeldverstoßes sind.

    Alle News

    Tempo 30 in Teilbereich der Eckenerstraße Karlsruhe
    24. März 2022

    Tempo 30 in Teilbereich der Eckenerstraße Karlsruhe

    In der Eckenerstraße gilt im Teilbereich zwischen Daxlander Straße und Silcherstraße in Fahrtrichtung Rheinstetten seit März Tempo 30 (anstatt zuvor 50 km/h). Das Ordnungs- und Bürgeramt weist darauf hin, dass sich die Änderung auch auf die dort vorhandene stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auswirkt. Das Stadtsäckel klingelt seit dem ordentlich… Die neuen Verkehrszeichen in der Eckenerstraße wurden am…

    In Allgemein
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    Keine Ordnungswidrigkeit, wenn Arbeitgeber im Gesundheitswesen zuvor schon beschäftigte ungeimpfte Arbeitnehmer ohne Betretungsverbot auch nach dem 16.03.2022 weiterbeschäftigen.
    4. Februar 2022

    Keine Ordnungswidrigkeit, wenn Arbeitgeber im Gesundheitswesen zuvor schon beschäftigte ungeimpfte Arbeitnehmer ohne Betretungsverbot auch nach dem 16.03.2022 weiterbeschäftigen.

    Ein Arbeitgeber im Gesundheitswesen begeht wohl keine Ordnungswidrigkeit, wenn er einen schon zuvor dort beschäftigten ungeimpften Arbeitnehmer auch nach dem 16.03.2022 weiterbeschäftigt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass gegen den Arbeitnehmer noch kein Betretungsverbot durch das Gesundheitsamt ausgesprochen ist. Den Arbeitgeber trifft die Pflicht, der zuständigen Behörde unverzüglich nach Ablauf des 15.03.2021 zu melden, welche Arbeitnehmer…

    In Allgemein, Bussgeldverstöße
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    Schwarzfahren womöglich bald nur noch Ordnungswidrigkeit
    4. Februar 2022

    Schwarzfahren womöglich bald nur noch Ordnungswidrigkeit

    Die Bundesregierung hat angekündigt, das Strafrecht systematisch zu überprüfen und strafbare Bagatelldelikte wie das Fahren ohne Fahrausweis in öffentlichen Verkehrsmitteln möglicherweise zukünftig zu Ordnungswidrigkeiten herabzustufen. Die hierdurch beabsichtigte Entschlackung des Strafrechts soll Justiz und Ermittlungsbehörden entlasten. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann sagte dazu dem Magazin „Spiegel“, das Strafrecht sei „keine Allzweckwaffe, sondern als schärfstes Schwert des…

    In Allgemein
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    Wir sitzen im Herzen von Karlsruhe

    Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Besprechungstermin in unseren Kanzleiräumen. Diese finden Sie im Herzen von Karlsruhe, in der Amalienstraße 19, Ecke Karlstraße. Direkt hinter der Postgalerie am Stephanplatz. Parkmöglichkeiten finden Sie z.B. in den wenige Meter entfernten Parkhäusern am Ludwigsplatz oder der Postgalerie.

    In vielen Fällen kann eine Bearbeitung Ihres Anliegens – sofern Sie dies wünschen – auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

    Anwaltsteam

    Rechtsanwalt Andreas Baier

    Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
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    Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M.

    Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht
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    Rechtsanwältin Lisa Mursa

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