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Wieder einmal zog die Stadt Karlsruhe den Ärger vieler Autofahrer, die auf dem falschen Fuß erwischt wurden, auf sich.
Hintergrund war eine Messstelleneinrichtung im vergangenen Mai auf der B36 in Karlsruhe zwischen Sudetenstraße und Klärwerksbrücke. Urplötzlich tauchten in diesem Bereich Schilder auf, die ein neues Tempolimit von 60 km/h stadtauswärts auswiesen. Zusatzschilder wiesen auf Straßenschäden als Grund für die Maßnahme hin.
So schnell wie die Schilder da waren, waren diese dann -nachdem die Positionierung mehrfach variiert wurde- auch wieder weg. Erkennbare Bau- und/oder Reparaturmaßnahmen im Hinblick auf angebliche Straßenschäden wurden nicht durchgeführt, laut Stadt seien jedoch vorhandene Fahrbahnschäden an dieser Stelle durch die schweren Niederschläge zu Beginn des Jahres verschlimmert worden und hätten diese Limitierung im fraglichen Abschnitt der Strecke notwendig gemacht. Entgegen öffentlicher Wahrnehmung seien angeblich auch „erste Belagsarbeiten“ durchgeführt worden.
Innerhalb von nur vier Stunden konnten die Messbeamten sage und schreibe 2.500 Geschwindigkeitsverstöße registrieren, die in der Folge hohe Geldbußen und auch Fahrverbote nach sich ziehen würden. Viele der Betroffenen haben sich verärgert bei uns gemeldet um sich -im Ergebnis zu Recht- gegen die zwischenzeitlich ergangenen Bußgeldbescheide zur Wehr zu setzen.
Wir konnten uns mittlerweile ein Bild verschaffen und sehr schnell erkennen, dass neben der ungeklärten rechtlichen Frage nach dem Anordnungsgrund des Tempolimits, die Messstelleneinrichtung insbesondere auch in tatsächlicher Hinsicht erhebliche Fragen bezüglich der Vorwerfbarkeit der einzelnen Verstöße aufwirft. So beschäftigt die Schilderpositionierung und deren Erkennbarkeit -insbesondere für auf die B36 nach links einfahrende Verkehrsteilnehmer- zwischenzeitlich auch die Gerichte. Mit Erfolg konnten wir dort für unsere Mandanten kämpfen, Bußgelder und Fahrverbote abwenden. Nach der jeweiligen Fallprüfung konnten wir mit unserer Argumentation inzwischen schon in einer Vielzahl der Fälle eine Verfahrenseinstellung erreichen.
Es zeigt sich hier somit einmal mehr, dass es nicht ratsam ist, Bußgeldbescheide voreilig ungeprüft zu akzeptieren und sich Alles gefallen zu lassen.
Wenn sich auch Sie einem bußgeldbewährten Vorwurf ausgesetzt sehen, melden Sie sich gerne bei uns. Wir kämpfen für Ihre Rechte!