E-Mail

kontakt@bd-kanzlei.de

Telefonnummer

0721 48389328
KOSTENFREIER SOFORTKONTAKT
    • Ratgeber
      • Vehrkehrsverstöße
        • Geschwindigkeitsverstoß
        • Rotlichtverstoß
        • Abstandsverstoß
        • Handyverstoß
      • Messgeräte
      • Messstellen
        • Blitzer auf Autobahnen
          • Autobahnblitzer: Weinsberg, BAB 6, km 641,570 Nürnberg – Mannheim
        • Stadt Karlsruhe
          • Rotlichtblitzer in der Kesslerstraße, Karlsruhe
          • Stadt Karlsruhe: Blitzer Karoline-Luise-Tunnel
          • Stadt Karlsruhe: Blitzer in der Eckenerstraße
          • Stadt Karlsruhe: Blitzer auf der Landesstraße 605
          • Blitzer Karlsruhe: B36 – B10 / K9651 Karlsruhe-Mühlburg (Neureuter Straße)
          • Stadt Karlsruhe: Blitzer B10 Südtangente Ausfahrt Honsellstraße
        • Stadt Landau
          • Blitzer: Stadt Landau, L 516 / K8 – Nussdorf
        • Stadt Rastatt
          • Rotlichtblitzer: Karlsruher Str. Kreuzung Berliner Ring
        • Stadt Jockgrim
      • Urteile zu Bußgeldverfahren
    • So funktioniert’s
    • Häufige Fragen
      • Ablauf Bußgeldverfahren
      • Neuer Bußgeldkatalog 2021
      • Einspruch gegen Bussgeldbescheid einlegen
    • Anwälte
    • Kontakt

    KOSTENFREIER SOFORTKONTAKT
    Telefon 0721 48389328
    Montag bis Freitag
    8 Uhr bis 18 uhr
    E-Mail kontakt@bd-kanzlei.de
    Whats App Chat starten

    Kostenfreier Sofortkontakt

    Fehler oder Missstände? Beispiel Zentrale Bußgeldstelle Speyer

    • Home
    • Allgemein
    • Fehler oder Missstände? Beispiel Zentrale Bußgeldstelle Speyer

    Fehler oder Missstände? Beispiel Zentrale Bußgeldstelle Speyer
    4. Februar 2022

    Fehler oder Missstände? Beispiel Zentrale Bußgeldstelle Speyer

    Immer wieder kommt es vor, dass wir nach erfolgter Akteneinsicht Fehler oder sonstige Missstände bei vorgeworfenen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr aufdecken können. Es lohnt sich daher immer einen Bußgeldbescheid nicht einfach hinzunehmen, sondern die Vorwürfe detailliert und fundiert überprüfen zu lassen.

    Nachdem die Zentrale Bußgeldstelle Speyer es beispielsweise in der Vergangenheit wiederholt mit dem Datenschutz nicht ganz so genau genommen hatte, wurde diese jüngst mit einem Schreiben des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 22.02.2021 aufgefordert automatisierte Abfrageprozesse durch die ZBS zu Eintragungen im Fahrerlaubnisregister zu unterlassen. Hintergrund war, dass die ZBS üblicherweise -so auch in unzähligen uns bekannten Fällen- standardmäßig mit Erlass bzw. Verfügung der Anhörung des jeweils potentiell Betroffenen die Abfrage der Daten im Fahrerlaubnisregister („Punktekonto“) durchführte, wenn sie ein Verfahren gegen eine bestimmte Person führen möchte. Diese Abfrage erfolgt jedoch, nicht zuletzt unter Verletzung des Grundsatzes des im Grundgesetz und der in der EMRK verankerten Unschuldsvermutung- verfrüht.

    Es ist bei Vorliegen eines zuzuordnenden „Blitzerfotos“ zunächst Aufgabe der Bußgeldstelle zu prüfen und zu erörtern wer Fahrer des gemessenen Fahrzeugs ist und ggf. Betroffener sein könnte. Im Zeitpunkt des Erlasses der Anhörungsverfügung besteht demnach noch die Möglichkeit des Angehörten sich zur Sache zu Äußern oder ggf. anderweitige Angaben zu machen. Es ist mithin in diesem Zeitpunkt gerade noch nicht klar, ob der Angehörte auch tatsächlich der Fahrer war, eine Abfrage daher schlichtweg nicht zulässig. Ob die Bußgeldstelle ihr standardisiertes Verhalten ändert bleibt abzuwarten.

    Weiter entdecken wir immer Fälle in denen keine erforderlichen Eichungen für die Messgeräte nachgewiesen werden können, Aktenbestandteile nicht vorgelegt werden können oder sonstige Nachweise nicht erbracht werden.

    Wir prüfen die Vorwürfe umfassend und fundiert. Lassen Sie sich nicht alles voreilig gefallen, es treibt uns täglich an, Fehler oder Missstände aufzudecken. Wir kämpfen für Ihr Recht!

    In Allgemein, Bussgeldverstöße
    0
    Share this post? Twitter Facebook Google
    • Tags :
    • Bussgeldbehörde
    • Datenschutz
    • Speyer

    Add your Comment

    Neueste Beiträge

    • Tempo 30 in Teilbereich der Eckenerstraße Karlsruhe
    • Keine Ordnungswidrigkeit, wenn Arbeitgeber im Gesundheitswesen zuvor schon beschäftigte ungeimpfte Arbeitnehmer ohne Betretungsverbot auch nach dem 16.03.2022 weiterbeschäftigen.
    • Schwarzfahren womöglich bald nur noch Ordnungswidrigkeit
    • Fehler oder Missstände? Beispiel Zentrale Bußgeldstelle Speyer
    • Kuriose Regeln im EU-Ausland für Autofahrer

    Neueste Kommentare

      Archive

      • März 2022
      • Februar 2022
      • Januar 2022
      • Oktober 2021
      • September 2021

      Kategorien

      • Allgemein
      • Bussgeldverstöße
      • Handy am Steuer
      • Karlsruhe
      • Messgeräte
      • PoliscanSpeed FM1
      • Urteile
      • Urteile Handy am Steuer
      • Urteile zu schnell gefahren
      • zu schnell gefahren

      Meta

      • Anmelden
      • Beitrags-Feed (RSS)
      • Kommentare als RSS
      • WordPress.org

      Recent Posts

      Tempo 30 in Teilbereich der Eckenerstraße Karlsruhe
      24th Mrz 2022
      Keine Ordnungswidrigkeit, wenn Arbeitgeber im Gesundheitswesen zuvor schon beschäftigte ungeimpfte Arbeitnehmer ohne Betretungsverbot auch nach dem 16.03.2022 weiterbeschäftigen.
      04th Feb 2022
      Schwarzfahren womöglich bald nur noch Ordnungswidrigkeit
      04th Feb 2022

      Schlagwörter

      13 MN 158/21 Aktenzeichen BvR 1616/18 Auch ohne Hande B36 B36 in Karlsruhe B61 Beschluss vom 16.04.2021 Betretungsverbot Blitzer Bundesverfassungsgerichtes Bussgeld Bussgeldbehörde Bussgeldbescheid Coronaimpfung Datenschutz Eckenerstraße Karlsruhe Geschwindigkeitsverstoß Gesundheitsamt Halten Handy am Steuer Maske beim Autofahren Maskenpflicht im PKW Meilen und KM/h verwechselt Moneypenny Niedersächsisches OVG Reduzierung von 50 Regeln im EU-Ausland Schwarzfahren Speyer Strafrecht Sudetenstraße und Klärwerksbrücke Taschenrechner am Steuer. Tempo 30 Tempolimit von 60 km/h VGH B 46/21 zu schnell gefahren §23 Abs. 4 S.1 StVO
      ©2018 Baier Depner Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impresssum | Datenschutzerklärung