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Immer wieder kommt es vor, dass wir nach erfolgter Akteneinsicht Fehler oder sonstige Missstände bei vorgeworfenen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr aufdecken können. Es lohnt sich daher immer einen Bußgeldbescheid nicht einfach hinzunehmen, sondern die Vorwürfe detailliert und fundiert überprüfen zu lassen.
Nachdem die Zentrale Bußgeldstelle Speyer es beispielsweise in der Vergangenheit wiederholt mit dem Datenschutz nicht ganz so genau genommen hatte, wurde diese jüngst mit einem Schreiben des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 22.02.2021 aufgefordert automatisierte Abfrageprozesse durch die ZBS zu Eintragungen im Fahrerlaubnisregister zu unterlassen. Hintergrund war, dass die ZBS üblicherweise -so auch in unzähligen uns bekannten Fällen- standardmäßig mit Erlass bzw. Verfügung der Anhörung des jeweils potentiell Betroffenen die Abfrage der Daten im Fahrerlaubnisregister („Punktekonto“) durchführte, wenn sie ein Verfahren gegen eine bestimmte Person führen möchte. Diese Abfrage erfolgt jedoch, nicht zuletzt unter Verletzung des Grundsatzes des im Grundgesetz und der in der EMRK verankerten Unschuldsvermutung- verfrüht.
Es ist bei Vorliegen eines zuzuordnenden „Blitzerfotos“ zunächst Aufgabe der Bußgeldstelle zu prüfen und zu erörtern wer Fahrer des gemessenen Fahrzeugs ist und ggf. Betroffener sein könnte. Im Zeitpunkt des Erlasses der Anhörungsverfügung besteht demnach noch die Möglichkeit des Angehörten sich zur Sache zu Äußern oder ggf. anderweitige Angaben zu machen. Es ist mithin in diesem Zeitpunkt gerade noch nicht klar, ob der Angehörte auch tatsächlich der Fahrer war, eine Abfrage daher schlichtweg nicht zulässig. Ob die Bußgeldstelle ihr standardisiertes Verhalten ändert bleibt abzuwarten.
Weiter entdecken wir immer Fälle in denen keine erforderlichen Eichungen für die Messgeräte nachgewiesen werden können, Aktenbestandteile nicht vorgelegt werden können oder sonstige Nachweise nicht erbracht werden.
Wir prüfen die Vorwürfe umfassend und fundiert. Lassen Sie sich nicht alles voreilig gefallen, es treibt uns täglich an, Fehler oder Missstände aufzudecken. Wir kämpfen für Ihr Recht!