Telefonnummer
So entschied jüngst das OLG Köln in einer Bußgeldsache in der der Fahrerin eines Fahrzeugs die unerlaubte Handynutzung am Steuer zur Last gelegt wurde. Die Betroffene war sich keiner Schuld bewusst, da Sie -wie Sie dies ausführte- das Smartphone nicht in den Händen hielt sondern die Freisprechfunktion nutzte in dem Sie den Lautsprecher anmachte und das Smartphone zwischen Schulter und Ohr einklemmte.
Interessanter Ansatz, das OLG Köln sah dies jedoch anders und wies die Beschwerde der Betroffenen als unbegründet zurück. Das tatbestandliche „Halten“ eines elektronischen Gerätes beschränke sich eben nicht nur auf die Hände – sondern zum Beispiel auch auf die „provisorische Freisprechanlage“ bestehend aus Schulter und Ohr.
Ergo: Am besten die integrierte Freisprecheinrichtung nutzen, falls das Gespräch nicht warten kann oder eben später dann persönlich in geselliger Runde die neuesten News mitteilen – ist ohnehin viel schöner. Sollten Sie dennoch erwischt werden, kennen wir die Tricks, um Sie am Besten zu verteidigen.