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Wer gerne mit dem Auto geschäftlich oder zum Urlaub machen in die Nachbarländer Deutschlands verreist, sollte die folgenden kuriosen Regeln im Ausland kennen:
Während Falschparker in Deutschland ihre Bußgelder gewöhnlich auf das entsprechende Bankkonto überweisen müssen, können Franzosen ihren Strafzettel direkt vor Ort in einem Tabakladen bezahlen. Wer später zahlt, muss sogar mit höheren Kosten rechnen.
Wer in der Schweiz mehr als 80 km/h auf der Autobahn zu schnell gefahren ist, muss dort mit einer Geldbuße von bis zu 9.300 Euro rechnen. Noch dazu kommt, dass die Schweizer Polizeibeamten zusätzlich den sogenannten „Rasertatbestand“ feststellen können. Dann droht sogar eine Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr Haft und die Einziehung des Fahrzeugs.
Wer in Italien mit mehr als 1,5 Promille am Steuer war, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 6.000 Euro oder sogar Haft rechnen. Zusätzlich kann auch das Fahrzeug beschlagnahmt und zwangsversteigert werden, wenn Fahrer und Eigentümer identisch sind.
Wer in Spanien zu schnell unterwegs war, kann einen Rabatt ausschlagen, wenn er seine Strafe innerhalb von 20 Tagen bezahlt. Dann erhält man nämlich 50 Prozent Rabatt.
In Griechenland verdoppelt sich die Geldbuße, wen nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt wird.
Nicht weniger kurios ist die sogenannte „Blaulichtsteuer“ in Österreich. Wer einen Unfall hat und die Polizei nur wegen eines Sachschadens ruft, muss eine Blaulichtsteuer in Höhe von 36 Euro zahlen. Grund hierfür sei, dass die Daten auch ohne die Aufsicht der Beamten hätte ausgetauscht werden können.